Darf bank sozialleistungen einbehalten?

hallöchen Zusammen!
vielleicht weiß da jemand rat.
Gesetztenfalles Person A hätte ein Girokonto bei einer Bank, und auch einen Kredit bei dieser.
Der Kredit würde jeden Monat von dem Girokonto eingezogen.
Die Letzten drei Monate gingen allerdings keine Gelder mehr auf dieses Konto, und die Bank hätte den Kredit ins Minus gebucht.
Person A hätte aber ein Guthabenkonto, dürfte also nicht überziehen.
Nun hat Person A Sozialleistungen auf dieses Konto bekommen, die Bank würde diese nun einbehalten, da das Konto ja im Minus stünde.Könnte Person A das Geld rausverlangen, da es eine Sozialleistung ist und das einer Pfändung gleichständ?

Viele Grüße :smile:

stünde.Könnte Person A das Geld rausverlangen, da es eine
Sozialleistung ist und das einer Pfändung gleichständ?

Ja, Sozialleistungen duerfen bis zu 14 Tage nach Eingang abgehoben werden, auch wenn dreissig Kontopfaendungen drauf sind.

Ist mir allerdings auch schon mal passiert das ich ueberzogen hatte und Papa Bank mich haette verhungern lassen. Vielleicht wissen die anderen, was man da tun kann wenn es denn mal brennt!

stünde.Könnte Person A das Geld rausverlangen, da es eine
Sozialleistung ist und das einer Pfändung gleichständ?

Ja, Sozialleistungen duerfen bis zu 14 Tage nach Eingang
abgehoben werden, auch wenn dreissig Kontopfaendungen drauf
sind.

Oder waren es vielleicht doch nur sieben Tage?
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__55.html

Gruß,
Christian

Oder waren es vielleicht doch nur sieben Tage?
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__55.html

*schulterzuck* Mir wuerde von der Bank gesagt 14 Tage (SSK), fuer die Aussagen von Bankazubis uebernehme ich keine Haftung :smile:

Wie ich das kenn, darf die Bank innerhalb einer 7-Tages-Frist nicht das Geld abräumen, soweit es als Sozialleistung erkennbar ist. Es hilft nur Gespräch mit der Bank, notfalls Androhung einer einstweiligen Eilverfügung durch Sozialgericht. Besser ist immer der freundliche Weg, sind ja alles nur Menschen.

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Oder waren es vielleicht doch nur sieben Tage?
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__55.html

*schulterzuck* Mir wuerde von der Bank gesagt 14 Tage (SSK),
fuer die Aussagen von Bankazubis uebernehme ich keine Haftung

Wenn das eine typische Quelle für das hier in so reichem Maße von Dir verströmte Wissen ist, erklärt das so einige Deiner Beiträge.

Gruß,
Christian

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Wenn das eine typische Quelle für das hier in so reichem Maße
von Dir verströmte Wissen ist, erklärt das so einige Deiner
Beiträge.

Schatzi bevor Du solche versucht zynischen Erguesse von Dir gibst, dann ueberlege mal was fuer einen Beruf DU hast :wink:

Eigentlich hat mein Beruf wenig mit der ganzen Sache zu tun, weil ich die Auskünfte eines Auszubildenden gleich welcher Branche nicht als mein eigenes Wissen unters Volk streuen würde. Das kann man natürlich machen, aber wird u.U. an den Reaktionen auf diese Wissensverbreitung wenig Freude haben.

C.

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Hallo Christian,

Oder waren es vielleicht doch nur sieben Tage?
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__55.html

sehr interessant!!
Da ich mir total sicher bin, dass das 2005 bei einer Bekannten auch noch innerhalb von 14 Tagen durch eine Bank vollzogen wurde, würde mich interessieren, ob die Frist schon immer 7 Tage war, oder das Gesetz recht neu ist.

Thx Marion

Wieso beschleicht mich nun das Gefühl, dass du wenig ahnung aber viel Zeit hast…

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