GMX-DSL & T-Com Verkoppelung in AGB --> rechten

Hallo,

ich hätte eine Frage bzgl. der AGB von GMX-DSL-Anschlüssen. Es gibt dort einen Passus, der sich wie folgt liest:

„Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des GMX DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten.“

einen solchen physikalisch erforderlichen Telefonanschluss kann de facto nur die T-Com anbieten. jetzt meine Frage: ist so ein Vertrag zugunsten Dritter (?) überhaupt legitim? er zwingt mich ja geradezu zu einer 24-monatigen Bindung mit der T-Com, wobei das eigentlich nicht Geschäftsgegenstand zwischen GMX und mir sein darf, oder?

Vielen Dank für die Antworten schon mal!

mfg, cloudySun

Hallo cloudysun,

einen solchen physikalisch erforderlichen Telefonanschluss
kann de facto nur die T-Com anbieten. jetzt meine Frage: ist
so ein Vertrag zugunsten Dritter (?) überhaupt legitim? er
zwingt mich ja geradezu zu einer 24-monatigen Bindung mit der
T-Com, wobei das eigentlich nicht Geschäftsgegenstand zwischen
GMX und mir sein darf, oder?

Legitim oder nicht, du hast keine Wahl, da GMX keine eigenen Telefonanschlüsse hat. Du musst also zwangsweise einen der Magentas unterhalten, wenn du über GMX ins I-Net willst.

Ralph

einen solchen physikalisch erforderlichen Telefonanschluss
kann de facto nur die T-Com anbieten.

Also meines Wissens gibt es inzwischen sowohl Telefonanschlüsse von anderen Anbietern (wenn auch noch nicht bundesweit):

http://www.teltarif.de/festnetz/vollanschluss/

als auch DSL-Anschlüsse ohne Telefonanschluß:

http://www.teltarif.de/arch/2007/kw15/s25572.html

jetzt meine Frage: ist
so ein Vertrag zugunsten Dritter (?) überhaupt legitim? er
zwingt mich ja geradezu zu einer 24-monatigen Bindung mit der
T-Com, wobei das eigentlich nicht Geschäftsgegenstand zwischen
GMX und mir sein darf, oder?

Es zwingt Dich ja auch keiner zu GMX zugehen.

Legitim oder nicht, du hast keine Wahl, da GMX keine eigenen
Telefonanschlüsse hat. Du musst also zwangsweise einen der
Magentas unterhalten, wenn du über GMX ins I-Net willst.

Ja, aber da ich meinen T-Com-Telefonanschluss kündigen möchte, wollte ich gerne wissen, inwiefern ich noch von GMX belastet werden kann, da mit der T-Com automatisch auch das DSL von GMX wegfallen würde, rein praktisch. kann GMX mir also monatlich Gebühren für etwas berechnen, was ich gar nicht mehr bekomme, weil keine T-Com mehr? 24-monatige Laufzeiten sind Usus heute, ist mir schon klar, aber so eine indirekt direkte Bindung an einen kommerziellen Drittanbieter als zwingende Vertragsgrundlage bwz. -gegenstand zu machen, hört sich für mich nicht legitim an. mir geht es jetzt nicht um eine moralische Bewertung, sondern um rein eine rechtliche.

Also meines Wissens gibt es inzwischen sowohl
Telefonanschlüsse von anderen Anbietern (wenn auch noch nicht
bundesweit):

…ja, aber mein GMX-DSL-Vertrag funktioniert nur mit T-Com-Anschlüssen, und dieser Vertrag sieht für sich eine Laufzeit von 24 Monaten vor.

Es zwingt Dich ja auch keiner zu GMX zugehen.

bin ja schon da, leider Gottes.

Es zwingt Dich ja auch keiner zu GMX zugehen.

bin ja schon da, leider Gottes.

Ach so, dann hatte ich das mißverstanden. Ich dachte du möchtest Dir erst noch einen DSL-Anschluß zulegen und scheust die Kosten für den erforderlichen T-Com Anschluß dazu.

Natürlich ist das o. k.!
Natürlich ist das rechtens. Wieso denn auch nicht?

einen solchen physikalisch erforderlichen Telefonanschluss
kann de facto nur die T-Com anbieten. jetzt meine Frage: ist
so ein Vertrag zugunsten Dritter (?) überhaupt legitim? er
zwingt mich ja geradezu zu einer 24-monatigen Bindung mit der
T-Com, wobei das eigentlich nicht Geschäftsgegenstand zwischen
GMX und mir sein darf, oder?

Wieso nicht? Wo steht das? Und warum sollte es so sein? Es ist das Wesen von Verträgen, dass sie zu etwas verpflichten („zwingen“).

Levay

Naja…
Die Frage wäre vielleicht, ob der Kunde sich gegenüber dem Provider verpflichten kann, einen Vertrag mit einem Dritten einzugehen. Denn der Erfolg dieser Leistung hängt ja von der Bereitschaft des Dritten ab, diesen Vertrag mit dem Kunden einzugehen.

Natürlich haben wir im Telekommunikationsbereich gewisse Kontrahierungsregelungen. Dennoch kann der Kunde nicht für die Vertragsannahme des Dritten sprechen.

Wir haben hier also zwar keinen Vertrag zu Lasten Dritter (so würde ich es jedenfalls nicht auslegen), dennoch wird die Handlung eines Dritten, die den Erfolg der Leistungspflicht des Kunden herbeiführt, in den Vertrag mit aufgenommen.

Fraglich wäre daher vielleicht, ob der Provider nicht ein Rücktrittsrecht des Kunden gewähren müsste, wenn dieser ohne eigenes Verschulden diese Leistung, die ja Grundlage der Leistung des Providers ist, nicht erfüllen kann.

Vielleicht wäre es sinnvoller, die AGB so zu gestalten, dass es ausdrücklich nicht Teil der Leistung des Providers ist, auch den Telefonanschluss zu gewähren, und der Kunde sich hierum selbst kümmern muss. Aber die Verpflichtung einer Vertragspartei zum Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten halte ich schon für nicht ganz unproblematisch.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du hast mit GMX einen Vertrag der sagt „sie duerfen 24 Monate lang GMX nutzen und dafuer bezahlen sie monatlich … Euro“. Ob Du jetzt die bereitgestellten Leistungen tatsaechlich nutzt oder nicht bleibt Dir selbst ueberlassen.

Insofern hat der DSL-Anschluss gar nichts mit Deinem GMX-Vertrag zu tun. Die Frage ob Du die Leistungen tatsaechlich nutzt bleibt Dir naemlich vollkommen selbst ueberlassen.

Gut, dann anders: Der Fragesteller ist Telekomkunde und will wissen, ob er, wenn er seinen Anschluss bei der Telekom kündigt, auch aus dem GMX-Vertrag rauskommt. Da frage ich mich: Wieso sollte er?

Levay

PS

dennoch wird die
Handlung eines Dritten, die den Erfolg der Leistungspflicht
des Kunden herbeiführt, in den Vertrag mit aufgenommen.

Das stimmt übrigens nicht. Denn GMX ist es total egal, ob der Kunde sich wirklich um einen Telekom-Anschluss kümmert. Wie PatrickBear - ausnahmsweise richtig - schrieb: Ob der Kunde die bei GMX bestellte Leistung in Anspruch nimmt, ist ihm selbst überlassen.

Ich würde nicht von einer Pflicht, sondern eher von einer Obliegenheit sprechen. GMX kann den Kunden nicht darauf in Anspruch nehmen; wenn der Kunde die GMX-Leistung aber in Anspruch nehmen will, muss er einen Telekom-Anschluss haben.

Levay

Kunde sich wirklich um einen Telekom-Anschluss kümmert. Wie
PatrickBear - ausnahmsweise richtig - schrieb: Ob der Kunde
die bei GMX bestellte Leistung in Anspruch nimmt, ist ihm
selbst überlassen.

Och menno, jetzt wollte ich wieder dazwischenklugscheissern und dann gibst mir auch noch Recht, Mist! :smile:

Zwei Anmerkungen:

Wieso „ohne eigenes Verschulden“? Wessen Verschulden ist es denn, wenn der Kunde selber seinen T-Com Anschluss kuendigt?

Und zwecks AGB, genauso steht es doch in den AGBs: Es obliegt dem Kunden usw. und so fort.

Wieso „ohne eigenes Verschulden“? Wessen Verschulden ist es

denn, wenn der Kunde selber seinen T-Com Anschluss kuendigt?

Na das des Kunden…

Und zwecks AGB, genauso steht es doch in den AGBs: Es obliegt
dem Kunden usw. und so fort.

Darum meinte ich ja auch nur „prolematisch“ und nicht rechtswidrig. Denn wenn das nur als Obliegenheit verstanden wird, habe ich damit auch kein Problem.

@Levay: Wenn das so ist, habe ich analog dem oben Gesagten kein Problem.

Mich stört aber der Satz:

„Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des GMX DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten.“

Denn für sich allein gesehen, und in AGB ist man hier ganz schnell, kann diese Klausel auch als Vertragspflicht angesehen werden.

Aber wahrscheinlich gibt das die Auslegung nicht her und alles ist gut :smile:

Gruß
Dea

Gut, dann anders: Der Fragesteller ist Telekomkunde und will
wissen, ob er, wenn er seinen Anschluss bei der Telekom
kündigt, auch aus dem GMX-Vertrag rauskommt. Da frage ich
mich: Wieso sollte er?

Deswegen meinte ich ja auch „ohne eigens Verschulden“. Sollte er ohne Verschulden keinen Telefonanschluss bekommen, dann könnte man daran denken. Aber natürlich nur dann, wenn auch eine Vertragspflicht zum Abschluss eines solchen Vertrages bestünde.

Ist ja sicherlich nicht so.

Dea

Denn für sich allein gesehen, und in AGB ist man hier ganz
schnell, kann diese Klausel auch als Vertragspflicht angesehen
werden.

Aber wahrscheinlich gibt das die Auslegung nicht her und alles
ist gut :smile:

Eben. Ich habe das übrigens zunächst als selbstverständlich erachtet und deswegen im ersten Moment auch nicht verstanden, wo du das Problem siehst. Als Vertragspflicht wäre das natürlich alles etwas komplizierter.

Die Auslegung, wie ich sie vornehme, liegt aber m.E. nahe, da GMX kein Interesse daran hat, eine Leistung zu erbringen; die Leistung wird nur erbracht, wenn sie abgerufen wird, nicht aber aus eigenem wirtschaftlichen Interesse des Schuldners.

Levay

GMX & T-Com
Hi,

also ich hatte zwar auch GMX „und das war gut“ :smile:) (ernsthaft toller Provider.)

aber ich gebe dir mal ein Tipp:

wenn die dein Telefonanschluss kündigst (6 werktage kündigungsfrist). dann wird der DSL-anschluss automatisch gleich mitgekündigt und du musst dann für DSL-Anschluss auch mix mehr zahlen, egal wie lange die mind-vertr-laufzeit war. eventuell nur noch dein dsl-tarif, falls dieser nicht kostenlos war.

So ist es bei mir der Fall.