Erbschaft + Verjährung

Hallo,
nehmen wir an, A tritt das Erbe eines im Dez. 1991 verstorbenen Elternteils an.
Im Juni 2006 meldet sich eine Bank als Gläubiger und fordert noch ausstehende Zahlungen eines nicht gedeckten Kontos an. Dieses wird von A erstmal ignoriert, mitlerweile liegt jedoch ein Mahnbescheid vor.

A ist weder dieses Konto noch dieser Sachverhalt bekannt. Es gab vorher auch keine Mahnungen, Schreiben etc. seitens der Bank.
Muß A nun aufgrund des angetretenen Erbes hierfür aufkommen oder ist diese Forderung verjährt?

Für Eure Antworten schon vielen Dank im Voraus

Hallo Steffi

schau mal hier im Brett weiter oben, da wird alles über Verjährung
erklärt.
Meine persönliche Ansicht: Wenn eine Bank dermassen lange braucht, um
ein ungedecktes Konto festzustellen, ist das ein Saftladen.
Die einzige Entschuldigung für die Bank wäre, dass es nicht möglich
war, den Erben innert nützlicher Frist ausfindig zu machen, aber auch
das dauert nicht so viele Jahre.

Da würde ich den Gang zum Anwalt nicht scheuen.

Gruss
Heinz (IANAL)