Hallo,
nehmen wir an, A tritt das Erbe eines im Dez. 1991 verstorbenen Elternteils an.
Im Juni 2006 meldet sich eine Bank als Gläubiger und fordert noch ausstehende Zahlungen eines nicht gedeckten Kontos an. Dieses wird von A erstmal ignoriert, mitlerweile liegt jedoch ein Mahnbescheid vor.
A ist weder dieses Konto noch dieser Sachverhalt bekannt. Es gab vorher auch keine Mahnungen, Schreiben etc. seitens der Bank.
Muß A nun aufgrund des angetretenen Erbes hierfür aufkommen oder ist diese Forderung verjährt?
Für Eure Antworten schon vielen Dank im Voraus