Herr X wohnt neben einem Kinderspielplatz, auf dem Hundebesitzer öfters ihre Tiere laufen lassen. Da der Spielplatz einer Wohnungsgesellschaft gehört, lehnt das Ordnungsamt ein Eingreifen ab, die Wohnungsgesellschaft ihrerseits interessiert sich auch nicht dafür. Gespräche mit den Hundebesitzern brachte auch keine Klärung.
Was kann Herr X unternehmen, der Spielplatz ist doch sicher kein rechtsfreier Raum. Herr X wollte schon die Polizei über die 110 rufen, hatte aber dann Bedenken, daß er dann wegen Mißbrauchs des Notrufes belangt werde, weil es ja im Grunde genommen kein echter Notfall ist,
oder…? Wie soll sich Herr X verhalten?
Huxtable
oder…? Wie soll sich Herr X verhalten?
Meines Erachtens muß er dem Verwalter der Wohnanlage Feuer unterm Hintern machen, da es sich um ein Privatgelände handelt scheint mir das Ordnungsamt in der Tat nicht zuständig zu sein.
Meines Erachtens muß er dem Verwalter der Wohnanlage Feuer
unterm Hintern machen, da es sich um ein Privatgelände handelt
scheint mir das Ordnungsamt in der Tat nicht zuständig zu
sein.
Sämtliche Versuche durch Herrn X, die Wohnungsgesellschaft zur Abstellung dieses Mißstandes zu bewegen schlugen bisher fehl, dort interessiert sich einfach niemand dafür. Auch die Hinweise, daß durch Hundekot und -urin Krankheiten auf die spielenden Kinder übertragen werden können, wurden und werden einfach ignoriert.
Huxtable
Hi Huxtable
Auch die
Hinweise, daß durch Hundekot und -urin Krankheiten auf die
spielenden Kinder übertragen werden können, wurden und werden
einfach ignoriert.
erfahrungsgemäß kann eine Benachrichtigung der örtlichen Presse den Widerstand deutlich mürbe machen.
In unserem Studentenwohnheim waren die Gemeinschaftküchen in einem ekelerregenden Zustand, das Studentenwerk blieb aber untätig, obwohl es mehrfach zur Besserung aufgefodert wurde.
Nachdem die Lokalpresse einen größeren Artikel mit Photos brachte und darüber auch weitere Behörden gezwungen waren davon Kenntnis zu erlangen, wurden sie erneuert.
In eurem Fall kann aber auch das Gesundheitsamt tätig werden, aber das kann auch ein Eigentor werden, weil es passieren kann, daß der Spielplatz schlicht geschlossen wird.
Gandalf
Hallo!
Meines Erachtens muß er dem Verwalter der Wohnanlage Feuer
unterm Hintern machen, da es sich um ein Privatgelände handelt
scheint mir das Ordnungsamt in der Tat nicht zuständig zu
sein.
Ich würde das anders sehen. Freilaufende Hunde stellen eine Gefahr dar. Eine Gesundheitsgefahr weil sie den Sandkasten vollmachen und sich die kleinen Kinder alles in den Mund stecken was nicht niet- und nagelfest ist und zum anderen vielleicht auch mal hier und da in 'nen Kinderarm reinbeißen wollen.
Die Tatsache, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sich in einem abgegrenzten privaten Raum abspielt ändert meiner Meinung nach nichts an der Tatsache, dass aufgrund des ungehinderten Zugangs einer unbestimmten Anzahl von Personen zu dem Spielplatz in Zusammenhang mit der Gefärhlichkeit herumlaufender Hunde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt.
Das Problem allerdings ist, dass die Ordnungsverwaltung Ermessensverwaltun ist und das Ordnungsamt sich entscheiden muss, ob es einschreiten will und wie es einschreiten will. Einen Anspruch auf ein Einschreiten hat man nur in Ausnahmefällen, wenn ganz überoegende Rechtsgüter bedroht sind und ein Nichteinschreiten deswegen ermessensfehlerhaft wäre.
Aber: Das Argument „Privates Gelände, wir sind nicht zuständig“ ist meiner Meinung nach Kokolores.
Man sollte aber auch an den Berechtigten, also den Eigentümer herantreten. Der kann Platzverweise aussprechen. Ohnehin spricht nichts dagegen, Hunde auf einem Kinderspieplatz ganz zu untersagen.
Gruß,
Florian.
Das Problem allerdings ist, dass die Ordnungsverwaltung
Ermessensverwaltun ist und das Ordnungsamt sich entscheiden
muss, ob es einschreiten will und wie es einschreiten will.
Und diese Entscheidung ist bereits gefallen, ob sie uns gefällt oder nicht.
Aber: Das Argument „Privates Gelände, wir sind nicht
zuständig“ ist meiner Meinung nach Kokolores.
Wieso Kokolores? Bevor ich eine Behörde einschalte, übe ich doch mein Hausrecht aus, oder sehe ich da etwas falsch ?
Man sollte aber auch an den Berechtigten, also den Eigentümer
herantreten. Der kann Platzverweise aussprechen.
Genau das hatte ich doch wohl geschrieben !
Sämtliche Versuche durch Herrn X, die Wohnungsgesellschaft zur
Abstellung dieses Mißstandes zu bewegen schlugen bisher fehl,
Dann vielleicht mal den Vermieter ansprechen, wenn dieser nicht identisch mit dem Verwalter ist, notfalls einen Anwalt einschalten.
Wieso Kokolores? Bevor ich eine Behörde einschalte, übe ich
doch mein Hausrecht aus, oder sehe ich da etwas falsch ?
Was du tust, weiß ich nicht. Die Ordnungsbehörden sind jedenfalls zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Mach doch mal eine ganz einfache Rechnung auf:
Ein gefährlicher Hund läuft auf öffentlicher Straße herum. Die Ordnungsbehörde ist zuständig, diese Gefahr zu beseitigen.
Jetzt rennt der Hund auf den privaten Spielplatz und bedroht dort witer die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Glaubst du, die Ordnungsbehörde sei nun nicht mehr zuständig? Warum denn? Ist auch die Polizei nicht zuständig, wenn ein Ehepartner den anderen in der privaten Wohnung schlägt?
Levay
Hallo!
Und diese Entscheidung ist bereits gefallen, ob sie uns
gefällt oder nicht.
Nein. Die Entscheidung ist ermessensfehlerhaft. Mit dem „wir sind nicht zuständig“ hat die Behörde gezeigt, dass sie ihrer Ansicht nach gar nichts unternehmen KANN. Das heißt sie hat das ihr eingeräumte Ermessen schon nicht erkennt, deswegen nicht ausgeübt, deswegen rechtswidrig gehandelt.
Noch ein Argument:
In NRW etwa bestimmt das Landeshundegesetz in § 2:
(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
…
2. in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit
Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
Und da steht nichts von „von öffentlicher Hand betriebene Anlagen“. So hätten wir hier in NRW schon wegen Verstoßes gegen § 2 Hundegsetz eine Störung der öffentlichen Sicherheit und auch eine Ordnungswidrigkeit.
Aber: Das Argument „Privates Gelände, wir sind nicht
zuständig“ ist meiner Meinung nach Kokolores.
Wieso Kokolores? Bevor ich eine Behörde einschalte, übe ich
doch mein Hausrecht aus, oder sehe ich da etwas falsch ?
Kommt drauf an. Also ich hab vielleicht als Eigentümer gar keine Lust, mich mit komischen Pitbull-Haltern eingehender auseinanderzusetzen. Und wenn ich mich daran erinnere, wie rigoros die Ordnungsbehörde die ich von innen besser kennenlernen durfte, gegen Hundehalter vorgegangen ist, die ihre Hunde wiederholt nicht angeleint hatten, wundert mich ein „wir sind nicht zuständig“ noch mehr.
Und dass sie zuständig sein muss, hab ich ja schon gesagt.
Man sollte aber auch an den Berechtigten, also den Eigentümer
herantreten. Der kann Platzverweise aussprechen.
Genau das hatte ich doch wohl geschrieben !
Nein, Du hattest vorher geschrieben, dass das Ordnungsamt gar nicht zuständig ist. Und das ist meiner Ansicht nach falsch.
Gruß,
Florian.
Hallo,
da Herr X sicher ein Tierfreund ist, sollte er mal den „freundlichen“ Hundehalter ansprechen und erzählen, dass gesagt wird, verängstigte Eltern hätten Giftköder ausgelegt.
Vielleicht findet man ja sogar einen Köder, der hoffentlich nur ein Dummy ist, z.B. ein Stückchen Kreide. Es gibt Zufälle…
Ich habe für diese Hundehalter kein Verständnis.
Ich hatte selbst bis vor zwei Wochen einen Hund, er ist gestorben.
Spielplatz ist absolut tabu, da gibt es keine zwei Meinungen, wir können höchstens noch streiten, ob ein blindes Kind den Blindenhung mitführen darf.
Gruß Volker
Nein. Die Entscheidung ist ermessensfehlerhaft. Mit dem „wir
sind nicht zuständig“ hat die Behörde gezeigt, dass sie ihrer
Ansicht nach gar nichts unternehmen KANN. Das heißt sie hat
das ihr eingeräumte Ermessen schon nicht erkennt, deswegen
nicht ausgeübt, deswegen rechtswidrig gehandelt.
Das ist natürlich richtig, und in einer Klausur würdest du dafür, das erkannt zu haben, sicher auch viele Punkte bekommen. Berücksichtigen muss man aber, dass damit letztlich nur der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung einklarbar ist. Ich nehme mal an, ohne dass ich da praktische Erfahrung hätte, dass das Ergebnis dann (mit anderer Begründung) am Ende dasselbe wäre.
Levay
Hallo zusammen,
ich werde mich in vorsichtiger Formulierung üben, denn es sei voraus gestellt: selbstverständlich haben Hunde und insbesondere deren Exkremente auf Spielplätze nichts verloren!
Dennoch: woher kommt die offenbar einhellige Einschätzung, dass hier ein öffentliches Interesse vorläge? Offenbar ist es doch ein Privatgelände, oder habe ich das misverstanden? Wie verhält es sich in meinem Garten - dort läuft mein Hund frei herum und hebt nun mal auch gelegentlich in einer designierten Ecke das Bein. Muss ich damit rechnen, dass jemand 110 ruft? Wenn Kinder meiner Gäste im Garten spielen (übrigens nach Hinweis auf die Umstände), mache ich mich strafbar?
Interessierte Grüße
Ramona
Hallo!
Das ist natürlich richtig, und in einer Klausur würdest du
dafür, das erkannt zu haben, sicher auch viele Punkte
bekommen. Berücksichtigen muss man aber, dass damit letztlich
nur der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
einklarbar ist.
Das ist richtig, war aber auch nur ein Teilaspekt meiner Antwort. Ich wollte lediglich nochmal deutlich machen, dass die fehlende Zuständigkeit Quatsch ist.
Deswegen auch in meinem vorangegangenen Posting aufgrund der Tatsache, dass eine Ermessensreduktion auf null wohl nicht zu begründen sein wird, der Hinweis, dennoch darauf hinzuwirken, dass der Berechtigte ein Hausverbot ausspricht.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Dennoch: woher kommt die offenbar einhellige Einschätzung,
dass hier ein öffentliches Interesse vorläge? Offenbar ist es
doch ein Privatgelände, oder habe ich das misverstanden? Wie
verhält es sich in meinem Garten
Dein Garten wird wohl kaum von Hinz und Kunz zum Spielen mit Kindern aufgesucht werden können/dürfen. Es ist schon ein Unterschied ob ich meinen Hund in meinem Garten frei laufen lasse oder auf einem quasi öffentlichen Spielplatz, der für jedermann frei zugänglich ist.
Gruß,
Florian.
Dennoch: woher kommt die offenbar einhellige Einschätzung,
dass hier ein öffentliches Interesse vorläge?
Weil es um die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht, wenn Gesundheitsgefahren bestehen. Darum. Allerdings ist der Ausdruck „öffentliches Interesse“ - rein rechtlich gesehen - in diesem Fall völlig irrelevant.
Levay
Hallo!
Herr X wohnt neben einem Kinderspielplatz, auf dem
Hundebesitzer öfters ihre Tiere laufen lassen. Da der
Spielplatz einer Wohnungsgesellschaft gehört, lehnt das
Ordnungsamt ein Eingreifen ab, die Wohnungsgesellschaft
ihrerseits interessiert sich auch nicht dafür. Gespräche mit
den Hundebesitzern brachte auch keine Klärung.
Was kann Herr X unternehmen, der Spielplatz ist doch sicher
kein rechtsfreier Raum.
Herr X wollte schon die Polizei über
die 110 rufen, hatte aber dann Bedenken, daß er dann wegen
Mißbrauchs des Notrufes belangt werde, weil es ja im Grunde
genommen kein echter Notfall ist,
oder…?
Es ist weder ein richtiger, noch ein falscher Notfall.Vielmehr ist es gar kein Notfall und, da Privatgrund, dessen Eigner offenbar kein Problem mit den Leuten hat, auch zunächst kein Thema für die Polizei.
Wie soll sich Herr X verhalten?
Er sollte sich um seinen eigenen Kram kümmern.
Grüße,
Mathias
(IANAL, keine Gewähr)
Hallo Levay,
danke für die informative Auskunft - „öffentliches Interesse“ war tatsächlich im Wortsinn gemeint.
Gruß
Ramona
Weil es um die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht, wenn
Gesundheitsgefahren bestehen. Darum. Allerdings ist der
Ausdruck „öffentliches Interesse“ - rein rechtlich gesehen -
in diesem Fall völlig irrelevant.
Levay
Wie soll sich Herr X verhalten?
Er sollte sich um seinen eigenen Kram kümmern.
Grüße,
Mathias
(IANAL, keine Gewähr)
Es gibt in diesem Forum sehr intelligente Leute und auch saudumme.
Scheinbar hast du keine Kinder und das ist vielleicht auch gut so.
Huxtable
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Hallo!
Wie soll sich Herr X verhalten?
Er sollte sich um seinen eigenen Kram kümmern.
Grüße,
Mathias
(IANAL, keine Gewähr)
Es gibt in diesem Forum sehr intelligente Leute und auch
saudumme.
Ja, das ist zweifelsohne denkbar.
Scheinbar hast du keine Kinder und das ist vielleicht auch gut
so.
Ich habe zwei Patenkinder und demnächst hoffentlich auch eigene. Zudem hat meine Mutter einen Hund. Ich kenne die möglichen Konflikte also einigermassen.
Allerdings verstehe ich nicht, was das mit dem Fall zu tun hat.
Ich leite für kein Kind das Recht darauf ab, auf einem fremden Grundstück hundefrei spielen zu dürfen.
Dies nur, um beim Thema zu bleiben…
Grüße,
Mathias
Zudem hat meine Mutter einen Hund. Ich kenne die
möglichen Konflikte also einigermassen.
Ich vermute mal, daß deine Mutter ihren Hund nicht auf einem Spielplatz laufen läßt.
Ich leite für kein Kind das Recht darauf ab, auf einem fremden
Grundstück hundefrei spielen zu dürfen.
Jeder Mensch, der halbwegs intelligent ist, wird sicher bergreifen, daß man einen Hund nicht frei auf einem Kinderspielplatz herumlaufen und seine Fäkalien verbreiten läßt. Es würde ja auch kein Mensch auf den Gedanken kommen, seinen Hund im Freibad laufen zu lassen.
Gruß Huxtable
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