Dachsanierung durch Kinder

Hallo,

wer kann mir bei einer „Erbsache“ einen guten Rat geben?

Folgender Sachverhalt besteht:
Ein Zweifamilienhaus gehört den Eltern. Die beiden Kinder sollen das Haus später einmal erben. Heute ist aber das Dach wieder reparaturbedürftig. Dieses Dach möchte ein Kind evtl. auch beide zusammen aus eigener Tasche finanzieren und reparieren.

Jetzt wäre die Frage, wie diese Vorfinanzierung dann im späteren Erbe berücksichtigt wird. Also zum einen was den Erbteil betrifft, wenn nur ein Kind dieses Dach finanziert.
Und zum anderen wie diese Vorfinanzierung nicht noch einmal vom Staat beim Erbe versteuert wird, weil das Haus durch die Dachsanierung ja an Wert gewonnen hat.

Geht das überhaupt?

Kann man in der Familie selbst ein Schreiben / einen Vertrag aufsetzen, der dies regelt? Oder muss man z.B. zum Notar gehen und was würde das dann ungefähr kosten?

Vielen Dank schon einmal an alle „Erbrechts-Versteher“.

Karina

Hallo,

ein einfacher Darlehensvertrag sollte ausreichen. D.h. das Kind oder beide Kinder gewähren den Eltern ein zinsloses Darlehen in Höhe der Reparaturkosten, was dann im Todesfalle des überlebenden Elternteils aus dem Erbe zurückzuzahlen ist. Insoweit ist der Wert des Erbes um den Darlehensbetrag gemindert (es wäre also weniger zu versteuern) und es ist auch egal ob ein Kind oder beide das Darlehen gewähren, weil es ja nur dahin zurück fließt, wo es her gekommen ist. Geben beide Kinder die Hälfte und erben zu gleichen Teilen, vergisst man die Sache dann einfach, gewährt nur einer das Darlehen, muss das andere Kind dann eben die Hälfte zahlen.

Gruß vom Wiz