Hallo,
wer kann mir bei einer „Erbsache“ einen guten Rat geben?
Folgender Sachverhalt besteht:
Ein Zweifamilienhaus gehört den Eltern. Die beiden Kinder sollen das Haus später einmal erben. Heute ist aber das Dach wieder reparaturbedürftig. Dieses Dach möchte ein Kind evtl. auch beide zusammen aus eigener Tasche finanzieren und reparieren.
Jetzt wäre die Frage, wie diese Vorfinanzierung dann im späteren Erbe berücksichtigt wird. Also zum einen was den Erbteil betrifft, wenn nur ein Kind dieses Dach finanziert.
Und zum anderen wie diese Vorfinanzierung nicht noch einmal vom Staat beim Erbe versteuert wird, weil das Haus durch die Dachsanierung ja an Wert gewonnen hat.
Geht das überhaupt?
Kann man in der Familie selbst ein Schreiben / einen Vertrag aufsetzen, der dies regelt? Oder muss man z.B. zum Notar gehen und was würde das dann ungefähr kosten?
Vielen Dank schon einmal an alle „Erbrechts-Versteher“.
Karina