Hallo,
ich weiß das es hier eigentlich eher um Wirtschaftliche Rechtsfragen gehen sollte, aber da das auch andere schon erweitert haben, wage ich dies nun auch hier, nachdem im "Polizei"brett keine befriedigenden Antworten kamen.
Ich möchte wissen welche Möglichkeiten es gibt sich gegen Psychoterror und verbale Bedrohungen zu schützen.
Dazu folgenden Annahmen:
Der Bedroher (B) war zunächst ein guter Bekannter bis Freund einer Familie. Als B den später Bedrohten (O wie Opfer) zunehmend vereinnahmen und dominieren wollte und sich in maßloser Weise in alle Lebens- und Beziehungsbereiche einmischte wurde B zurückgewiesen, der Kontakt sollte begrenzt werden.
Der B ist bekanntermaßen psychisch schwer gestört, in einer Weise, dass Therapeuten eine ambulante Therapie ablehnten. Allerdings bislang nicht gewalttätig. Da Berufsunfähig ist B fast mittellos.
Auf die Zurückweisung durch O folgt:
*sehr emotionale Auseinandersetzungen wie Hilferufe, rührende Bitten um Verzeihung, Selbstmorddrohungen, Anschuldigungen, üble Nachrede (geschickte Andeutungen) bei Bekannten und Freunden, nächtliche Anrufe …
Daraufhin wird der vollständige Abbruch des Kontaktes versucht. Folge sind:
*dauernde anonyme Anrufe, zerstochene Reifen (keine Zeugen), Verfolgungen in der Stadt, Drohung intime Details auszuplaudern (Tagebuch war verschwunden, „Ich weiß Bescheid über …“), weitere üble Nachrede (Homosexualität, Betrug), Anschuldigungen bei Vorgesetzten, Vereinsvorsitzenden usw.
*„Patroulienfahrten“ von B in der Umgebung des O
*nächtliche „Klingelstreiche“
*Nach ersten Abweisungen des B auch von Außenstehenden (Chef) und Verweis vom Grundschück und aus Wohnung von O, dann Morddrohungen (ohne Zeugen) auch gegen Kind des O.
Die Morddrohung wird der Polizei angezeigt. Nach einer Woche erfolgt auf Nachfrage eine Reaktion der Kriminalpolizei, der Sachverhalt soll erneut, nun schriftlich geschildert werden. Es passiert sonst nichts. Die Nerven von O liegen blank. Wiederholt übernachtet die Familie bei Freunden, Kind darf nur noch in Begleitung außer Haus.
Hierzu schon mal die Frage was kann man unter diesen Bedingungen tun, wenn die Polizei nicht tätig wird (es ist ja nichts greifbares passiert …, wir kennen den B …) und es für die Bedrohungen und Nervereien (Klingeln, hinterherfahren) keine Zeugen gibt und die Nachrede vor allem in Form geschickter Zweideutigkeiten erfolgt.
Eine Hausdurchsuchung, um das entwendete Tagebuch zurück zu erlangen ist wohl nicht möglich?!
In der Fortsetzung:
Die Morddrohungen werden wiederholt und auf Partner und besonders Kind expliziert.
Autoreifen auch von Besuchern sind wiederholt zerstochen, aber immer ohne Augenzeugen.
Es gelingt schließlich telefonische Drohungen mit dem Anrufbeantworter mitzuschneiden.
B treibt sich auch trotz des ausdrücklichen Verbotes auf dem Grundstück von O herum.
Welche Möglichkeiten gibt es zivilrechtlich gegen B vorzugehen?
Welche Verfügungen wäre möglich?
Ist eine Haftstrafe realistisch?
Was muss unternommen werden bzw. vorliegen um eine Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie durchzusezten?
Gruß
Werner