Vermögenslosigkeit / Titel

Hallo und guten Tag,

Die Erbengemeinschaft XY hat seit wenigen Tagen einen vollstreckbaren Titel gegen Frau A. Das Verfahrung zur Rechtmäßigkeit der Forderung dauerte 8 Monate.

Frau A besitzt lediglich ein lastenfreies Haus mit Grundstück. Sonst bezieht sie Hartz 4.

XY weist beim Grundbuchamt berechtigtes Interesse nach und erhält Einsicht in das Grundbuch. Man stellt fest, dass A im Dez. 06 für ca. TEUR 10 !!! verkauft hat. Eine AV für die Käufer ist bereits eingetragen. Allein das Grundstück ist rd. TEUR 70 wert. Der Eindruck von „Geld unter der Hand“ drängt sich auf ist aber nicht nachweisbar.

Aus dem Umfeld von A erfahren XY, dass es weitere Gläubiger gab/gibt, die mit dem Geld befriedigt wurden. Die Käufer sind offenbar Bekannte von A, aber keine Verwandten.

Kaufpreis ist wahrscheinlich schon geflossen. XY will eigentlich Kaufvertrag anfechten. der Anwalt rät ab, da Erfolgsaussichten wohl gering wären. Das Problem ist, dass XY nachweisen muss, dass die Käufer gewusst haben, dass A (fast) zahlungsunfähig ist… Wie soll man das beweisen?

Gibt es Erfahrungen oder einen Rat? Lieben Dank.

Gibt es Erfahrungen oder einen Rat? Lieben Dank.

Hallo,

Rechtsanwalt und nachfragen ob ggf. via § 3 Abs. 1 Anfechtungsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/anfg_1999/__3.html etwas machbar wäre. Dann könnte
man den Verkauf rückabwickeln lassen und das Grundvermögen zwangsversteigern
lassen. Einfacher ist es natürlich, wenn man das Geld ausfindig macht, im Wege
des dinglichen Arrests sichert und danach darauf zugreift. Was sich mir hier
aufdrängt: warum wurde nicht schon bei Klage ein Arrestverfahren angestrengt?
Scheinbar ist ja das Grundstück innerhalb der Rechtshängigkeit des Verfahrens
verkauft worden. Hat hier ein Rechtsanwalt gepennt (Haftungsfrage) bzw. hat man
ohne Rechtsanwalt gearbeitet (dann am falschen Ende gespart)???

der showbee

Gibt es Erfahrungen oder einen Rat? Lieben Dank.

Hallo,

Rechtsanwalt und nachfragen ob ggf. via § 3 Abs. 1
Anfechtungsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/anfg_1999/__3.html etwas machbar
wäre.

Hiervon rät Anwalt ab, da wir nicht beweisen können, dass „der andere Teil wußte“, dass die Zahlungsunfähigkeit droht…

Dann könnte :man den Verkauf rückabwickeln lassen und
das Grundvermögen
zwangsversteigern lassen.

Einfacher ist es natürlich, wenn man das Geld
ausfindig macht, im Wege
des dinglichen Arrests sichert und danach darauf zugreift.

Davon habe ich noch nichts gehört…

Was sich mir hier
aufdrängt: warum wurde nicht schon bei Klage ein
Arrestverfahren angestrengt?

Nein

Scheinbar ist ja das Grundstück innerhalb der Rechtshängigkeit
des Verfahrens verkauft worden.

Ja

Hat hier ein Rechtsanwalt gepennt (Haftungsfrage) bzw. hat man
ohne Rechtsanwalt gearbeitet (dann am falschen Ende gespart)???

Wir haben selbstverständlich mit Anwalt gearbeitet, bis eben meinte ich, es war ein guter… Allerdings sollte ja erst innerhalb des Verfahrens geklärt werden, ob XY über Forderungen/Ansprüche hat (Darlehen von Vater der XY - leider Vertrag nur in Kopie), A plädierte auf Schenkung…

Angela

der showbee

Hallo,

Hiervon rät Anwalt ab, da wir nicht beweisen können, dass „der
andere Teil wußte“, dass die Zahlungsunfähigkeit droht…

Hmmm… also ist der Käufer keine nahestehende Person? Dann ist es mal schlecht.

Wir haben selbstverständlich mit Anwalt gearbeitet, bis eben
meinte ich, es war ein guter… Allerdings sollte ja erst
innerhalb des Verfahrens geklärt werden, ob XY über
Forderungen/Ansprüche hat (Darlehen von Vater der XY - leider
Vertrag nur in Kopie), A plädierte auf Schenkung…

Hmmm… gut bei unsicherer Beweislage ist Arrestverfahren immer gefährlich, geht die Hauptsache verloren ist man schadenersatzpflichtig. Wie nun die Chancen standen bzw. ob der RA genug aufklärte weiss ich aus der Ferne nicht. Auf jeden Fall drängt sich bei einem langen Verfahren mit mehreren Verhandlungstagen die Möglichkeit auf. Den Arrest kann man ja jederzeit beantragen. Gab es denn nie Gespräche mit dem Gericht? Oft lässt sich ja im Verfahren schon absehen ob man Erfolg hat bzw. ob sich die Beklagtenseite erfolgreich wird verteidigen können.

Ansonsten ist Vollstreckung von Titeln nie leicht. Hier muss man alle Kreativität walten lassen und Vermögen suchen, oft lohnen sich bspw. auch Austauschpfändungen (wenn man den 5 Jahre alten Golf pfänden lässt und im Austausch einen 10 Jahre alten Polo stellt) und das bei Allem „durchzieht“, da wird der Schuldner oft Mürbe und auf Dauer will niemand unter der Pfändungsfreigrenze leben.

Mfg & viel Erfolg

showbee