Autokauf bei Händler & Beanstandung nach 6Wochen

Hallo an alle,

ich habe einige Fragen.
Angenommen man hat beim Toyota Autohaus am 01.März 2007 ein Toyota Jahreswagen Baujahr 2005 Erstzulassung Januar 2006 gekauft, mit 24 Monaten Garantie. Der Wagen hatte am 01.März 2007 neuen TÜV, neue ASU, neuen Service - der gesamte Checkup. Allerdings hat der Käufer am 12.April 2007 (6 Wochen nach Kauf) festgestellt, daß die Klimaanlage nicht funktioniert. Lüftung geht, aber es kühlt nicht. Da das Auto den vollen Checkup hatte, geht der Käufer davon aus, daß etwas versäumt wurde. Der Käufer geht davon aus, daß die Reparatur bzw. das Instandsetzen/Auffüllen (was auch immer) der Klimaanlage kostenlos passieren sollte. Angenommene ein Termin zum Check wurde für den 21.April mit dem Autohaus vereinbart.
Nun die Fragen dazu:

  1. Kann der Käufer -rein gesetzlich- davon ausgehen, daß diese Leistung vom Autohaus kostenfrei passiert, oder muß der Käufer dafür die Kosten des Arbeitsaufwandes und/oder Material aufkommen?
  2. Falls das Autohaus dafür eine Rechnung ausstellt, sollte der Käufer
    a) die Rechung unter Vorbehalt bezahlen und danach per Anwalt die Rückzahlung verlangen
    b) die Zahlung verweigern und die Rückgabe des Wagens verlangen.
  3. Was gehört alles zu einem Full Service eines Fahrzeuges (alle 15.000 Km). gehört dazu auch die Klimaanlage?

Vielen Dank an alle und besonders diejenigen die für mich Antworten haben!!

Grüße

  1. Kann der Käufer -rein gesetzlich- davon ausgehen, daß diese
    Leistung vom Autohaus kostenfrei passiert, oder muß der Käufer
    dafür die Kosten des Arbeitsaufwandes und/oder Material
    aufkommen?

Für die Garantieansprüche müsste man sich den Garantievertrag ansehen. Ansonsten könnte noch ein Anspruch aus Sachmangelhaftung entstehen. Ich würde guten Gewissens davon ausgehen, dass keine Rechnung kommt.

  1. Falls das Autohaus dafür eine Rechnung ausstellt, sollte
    der Käufer
    a) die Rechung unter Vorbehalt bezahlen und danach per Anwalt
    die Rückzahlung verlangen
    b) die Zahlung verweigern und die Rückgabe des Wagens
    verlangen.

Das kommt drauf an. Grundsätzlich ist es immer schlecht, etwas zu bezahlen, von dem man denkt, man müsse es nicht bezahlen. Denn Wiederholen ist viel schwieriger als Nichtzahlen. Wenn das Auto allerdings so dringend gebraucht wird und die Herausgabe verweigert, wäre eine Zahlung der einfachst - nicht der einzige - Weg. Denn natürlich kann man auch mit einem Anwalt die Herausgabe des Wagens verlangen.

  1. Was gehört alles zu einem Full Service eines Fahrzeuges
    (alle 15.000 Km). gehört dazu auch die Klimaanlage?

Das kommt auf den Garantievertrag an.

Levay

Hi,
nur kleine Erfahrung meinerseits. Hatte einen identischen Ausfall der Klimaanlage. Nach langem Hin und Her habe ich mir einen Anwalt genommen, der es regelte, dass die Klimaanlage vom Händler wegen Gewährleistung kostenlos getauscht werden musste.
In meinem Fall war die defekte Anlage nur mit Kühlmittel aufgefüllt worden, das mit der Zeit entwich.

Der Anwalt war sein Geld wert.
Gruß
BJ

Danke
Danke für die Antoworten.