Hi
Susi erzälhlt euch mal kurz ne Geschichte vorab:
Susi war auf dem Fasching am 25. Feb. 2006 und hat sich ne Flasche Alkohol reingeschütet und war total blau."" Nun soll Susi auf dem Nachhauseweg aus dem Auto ihrer Freunde „Ihr Scheiß Zivil-Bullen“ gerufen haben. Susi konnte sich an nichts mehr erinnern ( Ab den zwei"" sind die Aussage von anderen Personen). Susi wurde verurteilt auf 400 € Strafe, dies wurde auch von ihr bezahlt, sie war zu dem Zeit Punkt war sie Schülerin.
Nun hat die Susi heute 16.04.07 Post bekommen von der Gewerkschaft der Polizei. Sie hat sofort nen Lachanfall bekommen. Es werden 420€ verlangt, sie wird dieses Geld NIE im Leben zahlen da kann der Faule Staat Deutschland andere nehmen. Susi hat kein Einkommen und bekommt nach dem §61 SGB III (BvB)Geld vom der Agentur. Das Geld was die verlangen sind 1,5 Monatsgehälter von Susi ! Weniger als Hartz 4 !!! Sozailstunden sind nicht möglich sie muss ja dafür Arbeiten/Praktika machen.
Nun möchte/will Susi die Gewerkschaft wegen Nötigung anzeigen. Der Brief was sie bekommen hat ist zum teil „obszön“ bzw. Einschüchterung.
Hier nen Auszug " Wir haben dafür Zeugen ". Der liebe Staat versucht grad das leben von Susi kaputt zu machen, sie baut sich das Leben auf ist seit 2 Jahren auf der Suche nach einer Ausbildung und jetzt kurz davor, nach 100 von Absagen.
Susi waren die 400€ am Anfang schon ne Strafe als Schülerin und seit heut ist nix mehr vorgefallen. Was denkt eigentlich der Stast das Susi ne Weihnachtsgans ist…
Hallo!
Hier nen Auszug " Wir haben dafür Zeugen ". Der liebe Staat
versucht grad das leben von Susi kaputt zu machen, sie baut
sich das Leben auf ist seit 2 Jahren auf der Suche nach einer
Ausbildung und jetzt kurz davor, nach 100 von Absagen.
Wenn Susi so arm dran ist, kann sie sich ohne weiteres am Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen, damit zu einem Anwalt gehen und sich von diesem gegen Zahlung von 10 Euro beraten lassen. Der kann dann sicherlich auch nach einigem Nachfragen nachvollziehen, worum es eigentlich genu geht. Ich jedenfalls kann nicht wirklich folgen.
Und: „Wir haben Zeugen“ finde ich weder obszön noch sonstwie verwerflich…
Gruß,
Florian.
Hi!
IANAL!
Zunächst hätte Susi sich anständig benehmen können. O.K., sie hat es nicht getan und einen Polizisten beleidigt. Das kostet dann eben Geld. Da muss man durch.
Nun sollte Susi, sofern sie die Forderung der Gewerkschaft der Polizei nicht bezahlen möchte, einen Anwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragen.
Wie Susis Ausbildungssituation aussieht, halte ich dabei zunächst für weniger relevant. Wehren darf sich jeder. Zumal es m.W. keinen Tabestand „Beamtenbeleidigung“ gibt. Höchstens „Beleidigung“, und hierfür hat sie ja ihre Strafe bezahlt. Es kommt mir komisch vor, dass zu dem strafrechtlichen nun noch eine zivirechtliche Forderung kommen soll.
Andererseits passt das auch wieder ganz gut ins Bild…
Der Preis hängt dann vor Gericht natürlich vom Einkommen ab, aber wer Reue zeigt und sich ordentlich aufführt, bekommt auch Gehör und oft eine Chance.
Grüße und viel Erfolg!
Mathias
Susi erzälhlt euch mal kurz ne Geschichte vorab:
Susi war auf dem Fasching am 25. Feb. 2006 und hat sich ne
Flasche Alkohol reingeschütet und war total blau."" Nun soll
Susi auf dem Nachhauseweg aus dem Auto ihrer Freunde „Ihr
Scheiß Zivil-Bullen“ gerufen haben. Susi konnte sich an nichts
mehr erinnern ( Ab den zwei"" sind die Aussage von anderen
Personen). Susi wurde verurteilt auf 400 € Strafe, dies wurde
auch von ihr bezahlt, sie war zu dem Zeit Punkt war sie
Schülerin.
Nun hat die Susi heute 16.04.07 Post bekommen von der
Gewerkschaft der Polizei. Sie hat sofort nen Lachanfall
bekommen. Es werden 420€ verlangt, sie wird dieses Geld NIE im
Leben zahlen da kann der Faule Staat Deutschland andere
nehmen. Susi hat kein Einkommen und bekommt nach dem §61 SGB
III (BvB)Geld vom der Agentur. Das Geld was die verlangen sind
1,5 Monatsgehälter von Susi ! Weniger als Hartz 4 !!!
Sozailstunden sind nicht möglich sie muss ja dafür
Arbeiten/Praktika machen.
Nun möchte/will Susi die Gewerkschaft wegen Nötigung anzeigen.
Der Brief was sie bekommen hat ist zum teil „obszön“ bzw.
Einschüchterung.
Hier nen Auszug " Wir haben dafür Zeugen ". Der liebe Staat
versucht grad das leben von Susi kaputt zu machen, sie baut
sich das Leben auf ist seit 2 Jahren auf der Suche nach einer
Ausbildung und jetzt kurz davor, nach 100 von Absagen.
Susi waren die 400€ am Anfang schon ne Strafe als Schülerin
und seit heut ist nix mehr vorgefallen. Was denkt eigentlich
der Stast das Susi ne Weihnachtsgans ist…
Achja was kann sich Susi darunter vorstellen Schmerzensgeld ?
- Kann die Beamtin jetzt den Beruf nicht mehr ausüben?
- Wird Sie wohl von den Mitarbeitern fertig gemacht?
- Hat nen Depression etc. ?
Ich glaub kaum das bei der Beleidigung das Leben verloren ist.
Susi erscheint dies als wäre die Polizeiobermeisterin Geld geil und nur hinter dem Geld her.
Und?
Danke für die Geistreiche antwort !
1 „Gefällt mir“
Susi hat auch Recht, denn wenn jemand in den Polizeidienst geht und sich mit schusssicherer Weste ausstatten muss um dann psychische Schaeden geltend macht wegen dem „Scheissbullen“, dann sagt das schon so einiges aus…
Nichtsdestotrotz wirst Du hier nur Spott ernten, weil w-w-wler ueber solche Dinge erhaben sind 
Meiner Meinung nach, und fuer die Damen und Herren die anfangen wollen mit „zum Glueck ist Deine Meinung nicht die einzige blah blah“ auch die einer zukuenftigen Rechtsanwaeltin, ist der Ausdruck „Scheiss Zivil-Bullen“ nicht konkretisiert genug um ein Schmerzensgeld zu rechtfertigen.
Google mal unter „Soldaten sind Moerder“…
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Und: „Wir haben Zeugen“ finde ich weder obszön noch sonstwie
verwerflich…
Gruß,
Florian.
Susi weiss ja nicht was die unter Zeugen verstehn. Auf jedenfall hat ja Susi das aus dem Autofenster gerufen, somit haben die Beamten sie ja nicht mal gesehn. Sie wurde dann mit 3 Polizeiautos! gesucht und wurde doch von einem (Passanten verraten). So hat es sie gesagt bekommen. Sie kann euch ziech verschiedene Versionen erzählen jeder hat was anderes behauptet/gesehn.
Dank euch jetzt mal für die Hilfe und die schnellen Antworten.
Vielen Dank
Nun möchte/will Susi die Gewerkschaft wegen Nötigung anzeigen.
Wo ist denn die Nötigung ?
Hier nen Auszug " Wir haben dafür Zeugen ". Der liebe Staat
versucht grad das leben von Susi kaputt zu machen, sie baut
Wieso Staat, der Brief kam doch von der Gewerkschaft, oder ?
der Stast das Susi ne Weihnachtsgans ist…
Wieso Staat, der Brief kam doch von der Gewerkschaft, oder ?
Hallo,
Personen). Susi wurde verurteilt auf 400 € Strafe, dies wurde
auch von ihr bezahlt, sie war zu dem Zeit Punkt war sie
Schülerin.
das war dann die strafrechtliche Folge der Veranstaltung.
Nun hat die Susi heute 16.04.07 Post bekommen von der
Gewerkschaft der Polizei. Sie hat sofort nen Lachanfall
bekommen. Es werden 420€ verlangt, sie wird dieses Geld NIE im
Leben zahlen da kann der Faule Staat Deutschland andere
nehmen.
Die Gewerkschaft der Polizei vertritt hier ihre Mitglieder, die als Privatperson die Geschädigen sind, und übernimmt hier die Dienstleistung des ersten Angebotes an die gute Susi. Wenn sie keine Lust hat, Zahlung zu leisten, kann sie das auch lassen. Es ist allerdings durchaus möglich, daß die Beamten dann anschließend den von der GdP vermittelten Anwalt aufsuchen und mit der Vertretung ihres Anliegens beauftragen. Im Zweifel landet die Sache dann vor Gericht und erst dort wird die Beweislage geprüft.
Der liebe Staat
versucht grad das leben von Susi kaputt zu machen,
Der Staat macht hier mal gar nichts, sondern es sind die beleidigten Privatpersonen, die versuchen, einen Anspruch geltend zu machen.
Hier eine Darstellung eines in diesem Falle wohl definitiv neutralen Dritten:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Beleidigung__f3953.html
Gruß,
Christian
Datenweitergabe
Hallo Landsmann!
Wieso Staat, der Brief kam doch von der Gewerkschaft, oder ?
Was mich interessieren würde, wie ist die Gewerkschaft der Polizei an die Daten der Täterin gekommen? Ich will hier nicht bezweifeln, dass alles korrekt gelaufen ist. Aber trotzdem würde es mich auch wundern, wenn eine solche Forderung von der Gewerkschaft kommt, die ihre Mitgleider traditionell eher gegenüber dem Arbeitgeber und nicht gegenüber außenstehenden Einzelpersonen vertritt.
Innerhalb der Gewerkschaft wird es wohl Anwälte mit dem Recht auf Akteneinsicht geben. Aber ist es üblich, dass dieser Anwalt dann im Namen der Gewerkschaft auftritt? Sollte es sich nicht eher um die Vermittlung eines Anwalts gehen?
Gruß
Ultra
Was mich interessieren würde, wie ist die Gewerkschaft der
Polizei an die Daten der Täterin gekommen? Ich will hier nicht
Da müßte ich spekulieren. Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern mitunter auch Rechtsschutz. Vielleicht hat sich der betroffene Polizist mit dem Anliegen der rechtlichen Vertretung an die Gewerkschaft gewandt. Aber wie gesagt, dass ist reine Spekulation.
Hi,
kommt mir bekannt vor:
Erst die Strafe von „Vadda Staat“ und wenn dieses Verfahren dann erfolgreich verlaufen ist, kann ein privater Kläger davon ausgehen, dass er mit seiner Folgeklage ohne Probleme „durchkommt“. Die Schuld wurde ja schon im vorherigen Verfahren festgestellt.
Die einzige Unsicherheit wird wohl in der Höhe des „Schmerzengeldes“ bestehen.
Obwohl… sehr oft muss bei Beleidugng ein Obulus an eine vom Gericht zu nennende gemeinnützige Organisation gezahlt werden.
Der Kläger hat also mehr seine Genugtuung erhalten als Geld.
Beleidigungsklagen halte ich persönlich für kindisch, wenn es nur um Beschimpfungen geht. Das sorgt doch nur dafür dass die Gerichte nicht genug Zeit für wichtige Fälle haben und diese deshalb auf die lange Bank schieben müssen.
Empfehlen darf ich ja nichts… vielleicht würde sich der Beleidigte durch „zu Kreuze kriechen“ und wortreichen, heulend vorgetragenen Entschuldigungen zufrieden geben und seine Ehre als wiederhergestellt erachten ?
Gruß
BJ
Hallo,
Was mich interessieren würde, wie ist die Gewerkschaft der
Polizei an die Daten der Täterin gekommen?
wie sowohl ich als auch Nordlicht bereits geschrieben haben, bietet die GdP auch Rechtschutz an. Die Beamten werden also die GdP mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt haben. Sofern die gute Susi nicht auf die erste freundliche Nachricht reagiert, wird ein Anwalt mit der Sache beauftragt werden.
Ich will hier nicht
bezweifeln, dass alles korrekt gelaufen ist. Aber trotzdem
würde es mich auch wundern, wenn eine solche Forderung von der
Gewerkschaft kommt, die ihre Mitgleider traditionell eher
gegenüber dem Arbeitgeber und nicht gegenüber außenstehenden
Einzelpersonen vertritt.
Da sich Polizisten ständig irgendwelchen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sehen, hält die GdP den Beamten bei solchen Dingen den Rücken frei und übernimmt die ein oder andere Dienstleistung.
Innerhalb der Gewerkschaft wird es wohl Anwälte mit dem Recht
auf Akteneinsicht geben. Aber ist es üblich, dass dieser
Anwalt dann im Namen der Gewerkschaft auftritt?
Wer sagt denn etwas von einem Anwalt? Jeder kann Briefe verschicken, in denen er jemanden zur Zahlung von Schmerzensgeld auffordert. Diese Briefe kann man solange ignorieren, bis der sich geschädigt fühlende den Gerichtsweg beschreitet.
Sollte es sich
nicht eher um die Vermittlung eines Anwalts gehen?
Das kommt dann in der zweiten Runde.
Gruß,
Christian
Hallo,
ich hatte das zunächst falsch verstanden und gedacht, dass es sich bereits um ein anwaltliches Schreiben handeln würde. Und ich hatte auch befürchtet, dass die Gewerkschaft Akteneinsicht bekommen hätte. Ich gehe aber jetzt davon aus, dass der geschädigte Polizeibeamte als Privatperson die Adresse der Täterin bekommen hat, um Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können (berechtigtes Interesse). Diese Adresse hat der Beamte dann als Privatperson an die Gewerkschaft weitergegeben. Richtig? Und ich gehe davon aus, dass ein Zivilist, der beleidigt wird, ebenfalls ohne anwaltliche Hilfe die Adresse des Täters bekommen würde, richtig?
Gruß
Ultra
Damit Susi das Lachen nicht im Hals stecken bleibt, sollte Sie vielleicht darüber nachdenken angemessen und besonnen zu reagieren.
Da Susi nicht ewig von Sozialhilfe leben möchte - was ich zumindest daraus schliesse, dass Sie mitteilt, dass Sie auf der suche nach einer Ausbldung ist - könnte so ein Prozess noch später ziemlich ärgerlich sein, wenn sie das erste Mal Geld sieht.
Nun ja… aus allem was ich hier so von ihr lese, könnte jegliche Forderung bis da hin verjährt sein, denn es ist leider ein sehr rundes Bild. Ich wünsche es Ihr natürlich nicht.
Vielleicht lernt sie ja, dass ein bischen weniger Alk und ein bischen besseres Benehmen manchmal weiter hilft.
Nicht dass ich verstehe, dass man als Polizist da nicht drüber steht, aber das ist ja völlig irrelevant weils Susi nicht hilft.
Gruss Ivo
Obwohl… sehr oft muss bei Beleidugng ein Obulus an eine vom
Gericht zu nennende gemeinnützige Organisation gezahlt werden.
Aber doch nicht im Zivilprozess!
Levay
Hallo,
(ich bin nur ein Laie; keine Gewähr für irgendwas.)
Susi sollte diese Vorderung der GdP nicht zu sehr auf die leichte Schulter nehmen. Evt. hilft dies hier der Susi weiter:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx…
http://www.123recht.net/Beamtenbeleidigung-Schmerzen…
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx…
Danach scheint es möglich zu sein, nach einer Beleidigung Schmerzensgeld zu verlangen (bzw. dann einzuklagen).
Susi sollte sich möglicherweise konkreten juistischen Rat vor Ort einholen. Wenn dafür nicht genug Geld vorhanden ist, gibt es den erwähnten Beratungsschein oder (in der Stadt in der ich lebe) eine öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA). Die könnten Susi beraten (und gegebenenfalls auch Akteneinsicht beantragen). Kostet 10,- € (bzw. nur 5). Die ÖRA vertritt aber meines Wissens nach niemanden vor Gericht. (Einkommensnachweis (!) und alle Unterlagen dann dahin mitnehmen.)
Dann wünscht irgendwasisjaimmae der Susi viel Glück, dass die Gegenseite mit der Vorderung nicht „durchkommt“.
Grüße, i.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Google mal unter „Soldaten sind Moerder“…
Wieso? Gibt es für „Scheiss Zivil-Bullen“ etwa auch eine pseudo-literarische Vorlage, die man zum zitieren heranziehen könnte?
Gruß Andreas
1 „Gefällt mir“
Und ich gehe davon aus, dass ein
Zivilist, der beleidigt wird, ebenfalls ohne anwaltliche Hilfe
die Adresse des Täters bekommen würde, richtig?
Nein, die würde nur sein Anwalt bekommen, wenn er Akteneinsicht nimmt.
Gruß Andreas