Erbrecht

Hallo Zusammen,
angenommen Großeltern XY wollen Ihren Enkel E als Alleinerben einsetzen und das ganze bereits zu Lebzeiten wasserdicht fixieren.
Dies sollte am besten von einem Notar geregelt werden, oder?
Ist so eine egelung grundsäzlich möglich und wenn ja wie? (ich weiß, zum Notar gehen und fragen, aber vielleicht gibts ein paar Tipps?)
Wie würde man im Zweifelsfall den „richtigen“ Notar herausfinden?
Gruß, und danke
Horde

Auch hallo.

angenommen Großeltern XY wollen Ihren Enkel E als Alleinerben
einsetzen und das ganze bereits zu Lebzeiten wasserdicht
fixieren.

Dies sollte am besten von einem Notar geregelt werden, oder?

Je nach Vermögensmenge und um Erbstreitigkeiten zu vermeiden: grundsätzlich ja. Alternativ bei einem (Fach)Anwalt für Erbrecht.

Ist so eine egelung grundsäzlich möglich und wenn ja wie? (ich
weiß, zum Notar gehen und fragen, aber vielleicht gibts ein
paar Tipps?)

Gültiges Testament aufsetzen lassen und den Enkel als Alleinerben einsetzen lassen. Unter Beachtung, dass andere erbberechtigte Akteure ihre Pflichtteile (inkl. Ergänzungsansprüche) geltend machen können.

Noch ein wenig Lektüre: http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555…

mfg M.L.

Hi M.L.,

Okay, Streitigkeiten gibt es „eigentlich“ keine. Die Großeltern wollen lediglich sichergehen, dass NUR der Enkel erbt.Pflichtteile sollen ausgeschlossen werden und die eventuell auftretende Steuer natürlich minimiert werden.
Notar, oder andere Lösung?

Danke für deine Hilfe

Sorry M.L,
kurzer Nachtrag.
angenommen es handelt sich nur um Barvermögen.
Wäre ein Übertrag des GEldes bereits jetzt zu lebzeiten auf den Enkel sinnvoll?Sollten die Großeltern sterben wäre ja quasi kein Geld mehr zum vererben vorhanden…
Gäbe es dan für diesen Fall eine Möglichkeit die Großeltern abzusichern, dass der Enkel nicht mit dem Geld durchbrennt?

Danke für deine Hilfe

Hallo Zusammen,

Hallo auch!

Zunächst mal: Das Sternchen für deine Frage kommt von mir. Denn dieser Satz:

angenommen Großeltern XY wollen Ihren Enkel E als Alleinerben
einsetzen und das ganze bereits zu Lebzeiten wasserdicht
fixieren.

hat mich doch amüsiert. Irgendwie kann man so was ja auch nur zu Lebzeiten fixieren. Wenn man tot ist, darf man kein Testament mehr schreiben.

Dies sollte am besten von einem Notar geregelt werden, oder?

Kann ganz sicher nicht schaden!

Ist so eine egelung grundsäzlich möglich

Natürlich.

und wenn ja wie? (ich
weiß, zum Notar gehen und fragen, aber vielleicht gibts ein
paar Tipps?)

Man setzt ein Testament auf und schreibe hinein, dass Person A Alleinerbe sein soll.

Levay

Zunächst mal: Das Sternchen für deine Frage kommt von mir.
Denn dieser Satz:

angenommen Großeltern XY wollen Ihren Enkel E als Alleinerben
einsetzen und das ganze bereits zu Lebzeiten wasserdicht
fixieren.

hat mich doch amüsiert. Irgendwie kann man so was ja auch nur
zu Lebzeiten fixieren. Wenn man tot ist, darf man kein
Testament mehr schreiben.

*lach*wie wahr, ist mir beim Durchlesen gar nicht aufgefallen :smile:))

Dies sollte am besten von einem Notar geregelt werden, oder?

Kann ganz sicher nicht schaden!

Ist so eine egelung grundsäzlich möglich

Natürlich.

und wenn ja wie? (ich
weiß, zum Notar gehen und fragen, aber vielleicht gibts ein
paar Tipps?)

Man setzt ein Testament auf und schreibe hinein, dass Person A
Alleinerbe sein soll.

Siehe die beiden Antworten die ich bei M.L. gegeben habe!Kannst du mir da auch was zu sagen?

Levay

Hi Horde,

Wäre ein Übertrag des GEldes bereits jetzt zu lebzeiten auf
den Enkel sinnvoll?

das kann nur der Schenker beurteilen.

Gäbe es dan für diesen Fall eine Möglichkeit die Großeltern
abzusichern, dass der Enkel nicht mit dem Geld durchbrennt?

Will der Schenker sein Geld verschenken? Dann ist es weg. Oder will er es behalten? Dann darf er es nicht verschenken.

Gruß Ralf

Siehe die beiden Antworten die ich bei M.L. gegeben
habe!Kannst du mir da auch was zu sagen?

Ich denke, es lohnt sich, einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Dafür sind solche Leute ja da.

Was allerdings den Pflichtteil angeht, so kann der durch Testament nicht ausgeschlossen werden (das ändert aber nichts daran, dass Person A dann Alleinerbe ist; Pflichtteilsberechtige sind nicht automatisch Erben). Das ist ja gerade der Sinn des Pflichtteils. Ob eine Schenkung zu Lebzeiten da eine Lösung ist, müsste man sich überlegen.

Levay

Hallo!
das hat mich amüsiert:

hat mich doch amüsiert. Irgendwie kann man so was ja auch nur
zu Lebzeiten fixieren. Wenn man tot ist, darf man kein
Testament mehr schreiben.

„Darf“? Was geschieht, wenn ein Toter trotz dieses „Nicht-dürfens“ ein Testament verfasst? Von „können“ ist ja hier nicht die Rede… :wink:
Grüße, Peter

Hallo,

angenommen Großeltern XY wollen Ihren Enkel E als Alleinerben
einsetzen und das ganze bereits zu Lebzeiten wasserdicht
fixieren.

Wenn ich mir so die Sachverhaltsergänzungen mit dem Ausschluss der Pflichtteile ansehe, so ist ein Testament vorliegend keine gute Idee. Das Mittel der Wahl dürfte ein Erbvertrag sein, indem einerseits das Erbe geregelt ist, andererseits die Pflichtteilsberechtigten auf ihren Pflichtteil verzichten.

Allerdings sollte man bei einer Begünstigung eines Enkels immer daran denken, dass ein Enkelkind, dessen Eltern noch nicht vorverstorben sind nur einen Freibetrag in Höhe von € 51.200,-- hat, während Kinder auf € 205.000,-- kommen. Sollte man mit dem Freibetrag in Konflikt geraten, sollte man die Idee mit dem Alleinerben noch einmal überdenken. Je nach konkreter Fallgestaltung gibt es nämlich durchaus Modelle, nach denen man auch größere Vermögen steuerfrei übertragen kann.

Dies sollte am besten von einem Notar geregelt werden, oder?

Ein Erbvertrag muss vor einem Notar geschlossen werden. Allerdings muss der nicht auch gleichzeitig die Gestaltung übernehmen, dies kann auch ein spezialisierter Anwaltskollege (oft besser) machen. Bei größeren steuerlichen Fragen sollte man auch einen Steuerberater einbinden.

BTW: Je nach Vermögen können die steuerlichen Aspekte Größenordnungen erreichen, die einen lang hinschlagen lassen. Ich hatte neulich ein Mandat, bei dem die bisherige Alleinerbenregelung gegenüber der dann von mir gerechneten Lösung einen Nachteil hatte, der dem Gegenwert eines sehr ordentlichen Einfamilienhauses entsprach.

Gruß vom Wiz

Ach, Peter, komm! Meine Formulierung war doch ironisch gemeint!

Levay