Hallo an alle Rechtskundigen,
stellen wir uns mal folgenden Fall vor:
Eine Person X ist Mitarbeiter einer Presseagentur und Filmt in diesem Auftrag das Geburtshaus einer bekannten Persönlichkeit. bei dieser Arbeit sieht er unter anderem auch wie mehrere Personen (unbekannte Fans) „heiliges Wasser“ stehlen.
Die Person X unternimmt nichts sondern filmt das ganze. Nun bekommt er eine Anzeige wegen Mittäterschaft am Diebstahl.
Hier meine Fragen:
Ist das möglich???
Meines Wissens nach bin ich doch als Bürger nicht verpflichtet (ausser § 138 StGB) Straftaten zu verfolgen oder anzuzeigen.
Wie seht ihr das. Freue mich auf eure Antworten
Gruß Katie
Natürlich ist das möglich. Jeder kann jeden wegen allem anzeigen. Dass nichts dabei rukommt, weil das bloße Filmen eines Diebstahls natürlich keine Mittäterschaft begründet, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Levay
Moin, Katie,
laut Augsburger Zeitung ist der Fotograf nicht angezeigt, sondern angeklagt wegen Mittäterschaft bei Hausfriedensbruch und Diebstahl.
Ist das möglich???
Was spricht dagegen? Die Staatsanwaltschaft glaubt wohl nicht an einen Zufall, sondern unterstellt dem Fotografen, dass er an der „Kunstaktion“ teilgenommen hat. Was wäre denn auch eine Aktion ohne Dokumentation! Ob der Vorwurf zutrifft, wird sich vor Gericht erweisen.
Meines Wissens nach bin ich doch als Bürger nicht verpflichtet
(ausser § 138 StGB) Straftaten zu verfolgen oder anzuzeigen.
Darum geht es ja auch nicht.
Gruß Ralf
Hallo,
danke da hab ich also nur die halbe info gehabt.
Dank noch mal für die Aufklärung.
Gruß Katie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]