Umgehung Grunderwerbssteuer Anzeige w/Betrug

Hallo an alle Wissenden,

der nachfolgende Sachverhalt bezieht sich auf ein Posting von gestern von mir … Hoffentlich klappt der Link. http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Folgender ergänzender Sachverhalt Frau A verkauft ihr lastenfreies EFH an Ehepaar B. Der Kaufpreis liegt bei schlappen TEUR 10, obwohl das Grundstück allein (lt. Gutachterausschuss) rd. TEUR 75 wert ist, dazu kommt das teilsanierte EFH…
Frau A verkauft - so die Annahme - das Objekt, um Gläuber C ein Schnippchen zu schlagen und dann vermögenslos zu sein. Das Objekt wird während eines lfd. Verfahrens gegen Frau A verkauft, in welchem die Rechtmässigkeit einer Forderung von C an A festgestellt werden muss.

Der Gläubiger vermutet (hat keinen Beweis!), dass Ehepaar B die Lage von Frau A (Hartz 4) kannte und man im gegenseitigen Eivnernehmen den Kaufpreis gering gestaltet hat und den Rest außerhalb des Vertrages „unter der Hand“ erledigt. Ehepaar B will sparen und Frau A muss nicht auf ihr geliebtes Hartz 4 verzichten, da der KP im Rahmen des Vermögens ist, was sie besitzen darf…

Die rechtliche Seite dieses Deals ist mir schon klar, d. h. Nichtigkeit des Kaufvertrages. Nur wie soll man die Zahlung außerhalb von B an A beweisen???
Wenn Gläuber C auf Verdacht eine Betrugsanzeige macht, gegen wen - Käufer oder Verkäufer???

Danke für evtl. Antworten.

nur der Link

Hoffentlich klappt der Link. …

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Hallo,

Die rechtliche Seite dieses Deals ist mir schon klar, d. h.
Nichtigkeit des Kaufvertrages. Nur wie soll man die Zahlung
außerhalb von B an A beweisen???
Wenn Gläuber C auf Verdacht eine Betrugsanzeige macht, gegen
wen - Käufer oder Verkäufer???

eine derart eklatante Abweichung von Kaufpreis und Wert des Objektes dürfte für das Finanzamt ein hinreichender Anfangsverdacht für eine Ermittlung sein. Können die Beteiligten diesen im weiteren Verlauf der Angelegenheit nicht zur ausreichenden Befriedigung ausräumen, dürfte es Ermittlungen kommen, die dann bspw. zu einem Besuch bei den Kreditinstituten der Beteiligten führen könnten. Die getätigten Kontoumsätze im fraglichen Zeitraum dürften dann Aufschluß darüber geben, was da neben den „ofiziellen“ Zahlungen noch gelaufen ist.

Gruß,
Christian

Moimoin!

Meine Meinung:
Gegen beide natürlich, da beide wesentlich am Betrug gegen den Staat beteiligt sind. Den Notar kann man nicht heranziehen (glaub ich jedenfalls). Sollte dann wirklich ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden, könnte der andere Prozess vertagt werden, bis die Sache geklärt ist.

Wenn Gläuber C auf Verdacht eine Betrugsanzeige macht, gegen
wen - Käufer oder Verkäufer???

Danke für evtl. Antworten.