Anleinpflicht für Hunde - Ordnungsamt

Hallo,

mich würde eine Einschätzung zu folgendem fiktivem Sachverhalt interessieren:

A lebt in einer größeren Stadt in NRW und ist jeden Abend mit seinem alten und kranken Hund auf Gassirunde. Dabei begegnet ihm seit Monaten häufig ein ihm inzwischen persönlich bekannter Mann aus der Nachbarschaft mit seinem (so gut wie) grundsätzlich unangeleinten großen (auch im Sinne des Landeshundegesetzes großen) Hund. Höfliche Bitten von A, den Hund doch bitte, wie vorgeschrieben, anzuleinen und später dann Drohungen mit dem Ordnungsamt liegen lange Zeit zurück und blieben wirkungslos. Inzwischen hat A in ca. drei Monaten bestimmt zehn Anzeigen an das Ordnungsamt gerichtet, mit der Bitte, gegen diese Hundehaltung vorzugehen. Dass es zu keinen direkten Zusammenstößen kam, liegt in erster Linie daran, dass A höllisch aufpasst und jeweils schon weit vorausschauend die Straßenseite wechselt, umkehrt und dergleichen mehr. Einige Male musste A gegen den Hund jedoch auch Pfefferspray einsetzen. Dabei interessiert es ihn nicht, ob so ein großer Hund außerhalb des Einflussbereichs seines Halters möglicherweise auch „nix tut“ oder getan hätte. Ihm reicht da die bedrohliche körperliche Nähe des freilaufenden sehr großen Hundes zu ihm und seinem Hund. (übrigens sind beide Hunde Rüden)

Auch hat A zwei Personen dazu bewegen können, jeweils mehrere (bis zu 25) Verstöße gegen die Anleinpflicht schriftlich zu bezeugen. Allerdings konnten diese Personen keine genaueren Angaben mehr zum jeweiligen Datum und der Uhrzeit machen. Als Folge der Bemühungen von A wurde der Hundehalter wohl zu Hause besucht. Auch wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Auf A´s Nachfrage wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass der Hundehalter die aktuellen Verstöße bestreitet (frühere hatte er wohl eingeräumt), und das Bußgeldverfahren eingestellt wurde. Auch hätte der Tatvorwurf angeblich deswegen nicht aufrechterhalten werden können, weil A´s Anzeigen zu wenig konkret gewesen wären. Dabei war in fast allen Anzeigen das Datum, die Uhrzeit, der genaue Ort mit Straße und Hausnummer sowie der Sachverhalt benannt. Weiterhin habe der Beschuldigte auch Zeugen benennen können. Hierzu ist zu sagen, dass dieser Hundehalter schon seit längerer Zeit auf seinen abendlichen Runden grundsätzlich einen „Bruder im Geiste“ (soll heißen, einen weiteren Hundehalter mit freilaufendem Hund) im Schlepptau hat, der ihm möglicherweise „die Stange hält“.

Meine Fragen wären nun:

Kann sich das Ordnungsamt tatsächlich zurücklehnen und behaupten, ihm wären die Hände gebunden, weil A keine Zeugen zu konkreten Vorfällen benennen kann. Man hat ihm tatsächlich von dort angeraten, doch überhaupt nur noch mit solchen Anzeigen zu kommen. Dazu ist anzuführen, dass es wirklich nicht A´s Ding ist, abends um 23:00 Uhr und später irgendwelche Leute auf seinen Gassirunden mitzuschleppen, nur um dann einen eventuellen Zeugen für´s Ordnungsamt dabei zu haben. Oder muss er vielleicht gar immer einen Zeugen mehr dabei haben als die Gegenseite?

Welche Möglichkeiten und rechtliche Werkzeuge gibt es, um in diese Angelegenheit ein wenig Tempo und vor allem Wirkung zu bekommen. Da würden mich allerdings auch Quellen und Links zum Nachschlagen interessieren.

Zum Schluß:

Es ist sicher nicht zielführend, hier Sinn und Unsinn von Landeshundegesetzen zu diskutieren. Das wesentliche an ihnen ist: Sie gelten! A hat wirklich versucht, in dieser Angelegenheit mit ganz großer Geduld und Augenmaß vorzugehen. Inzwischen hat er wirklich keine Lust mehr abends mit eingezogenem Genick und bohrenden Blicken nach allen Seiten durchs Viertel zu laufen.

Für zahlreiche hilfreiche Wortmeldungen wäre ich wirklich sehr dankbar!

M. Heide

Also ich kann Dir von der rechtlichen Seite nur das eine sagen:

Die Anzeige war deshalb unkonkret (nehme ich an) weil Du zwar sagen konntest wann und wo und wer, aber nicht genau was.

Ist der andere jetzt ein unverschaemter Kleinhaeusler dem es egal ist wenn sein bissiges Monster andere Hunde zerfleischt?

Oder bist Du einfach ein kleiner Blockwart mit Rauhhaardackel, das mit Pfefferspray auf verschmuste liebe Hunde los geht weil Du Dir vor ihnen in die Hosen machst?

Ich weiss es nicht, denn aus Deiner Schilderung „er laesst ihn frei laufen, angeblich tut er nichts, ich habe Angst“ kann man das nicht erkennen.

Ansonsten sag ich lieber nix, denn wie gesagt kenne ich die Situation nicht.

PS:
Mensch jetzt haette ich ja fast…

Natuerlich meinte ich nicht DICH sondern A, wie konnte mir das nur passieren ich Schusselchen ich kleines…

Huhu!

Was für eine Schauergeschichte! Da läuft ein Typ durch die Gegend und jagt Hunden Pfefferspray in die Schnauze, nur weil sie sich in seiner Nähe aufhalten??? Wenn’s ein realer Fall wäre, wäre ich fast versucht, erstmals in meinem Leben zu behaupten, die Landeshundeverordnung sei zu lasch, denn dass so einer selbst einen Hund halten darf, wäre ein handfester Skandal.

Kann sich das Ordnungsamt tatsächlich zurücklehnen und
behaupten, ihm wären die Hände gebunden, weil A keine Zeugen
zu konkreten Vorfällen benennen kann. Man hat ihm tatsächlich
von dort angeraten, doch überhaupt nur noch mit solchen
Anzeigen zu kommen.

Was nützt es denn dem Ordnungsamt, wenn es rechtswidrige Bußgeldbescheide erlässt, die dann vom Amtsgericht kassiert werden? Da „lehnt“ sich das Amt doch lieber „zurück“ und verzichtet darauf, unnötige Kosten zu produzieren.

Es ist nunmal im Rechtsstaat so, dass Strafen und Bußgelder nur verhängt werden dürfen, wenn eine entsprechende Handlung bewiesen werden kann.

Mensch jetzt haette ich ja fast…

Natuerlich meinte ich nicht DICH sondern A, wie konnte mir das
nur passieren ich Schusselchen ich kleines…

Na, wir müssen A ja nichts davon erzählen…

Aber im Ernst: Besonders hilfreich war Dein Beitrag ja nun nicht…

M.Heide

Aber im Ernst: Besonders hilfreich war Dein Beitrag ja nun
nicht…

Oh im Gegenteil, ich war sogar fuer die aktuelle Lage extrem hilfreich!

Ich haette auch sagen koennen Du sollst mir den A mal vorbeischicken, damit ich ihm mal zeigen kann wie lustig es ist ein paar Liter Pfefferspray ins Gesicht zu bekommen. Und was ich von Leuten halte die damit auf Tiere losgehen nur weil „die blosse Naehe genuegt“. Solche Leute wie A wuerde ich liebend gerne mal… kennst Du den Film Hostel?

Aber stattdessen hab ich Dir genau gesagt was an den Anzeigen nicht stimmte, naemlich das der A nicht genau schildern konnte, was passiert ist. Denn einen Hund frei laufen zu lassen ist in der Tat eine Geschichte die nur schwer zu beweisen ist als Einzelperson. Da koennte ja jeder seinem ungeliebten Nachbarn eins auswischen wollen. Und einen Hund zu haben vor dem A Angst hat steht so auch nicht im StGB.

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@Patrick Baer:

…laß gut sein!

Hallo,

gemach, gemach, worldwidefab!

Unser A hat einen alten, kranken Hund, den er, Sinn des Landeshundegesetzes hin oder her, vorschriftsmäßig an der Leine führt. Um Begegnungen mit dem freilaufenden Rüden zu vermeiden, musste er seinen alten Kameraden schon häufiger so zügig wie möglich aus der Gefahrenzone schleifen. Manchmal humpelt A´s Hund nach solchen Aktionen noch tagelang! Soll sich nun A einfach in sein Schicksal ergeben, in der Hoffnung, dass mit etwas Glück der andere körperlich deutlich überlegene Rüde seinen Hund evtl. am Leben lässt? Der wirkliche Skandal sind manche verantwortungslose Hundehalter, die sich, zumal wenn sie einen sehr großen, gesunden und kräftigen Hund besitzen, nichts darum scheren, ob sie andere durch ihr (rechtswidriges!) Verhalten beeinträchtigen oder gar schädigen!

Schöne Grüße

M. Heide

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Guten Abend nochmal!

Um Begegnungen mit dem freilaufenden Rüden zu
vermeiden, musste er seinen alten Kameraden schon häufiger so
zügig wie möglich aus der Gefahrenzone schleifen. Manchmal
humpelt A´s Hund nach solchen Aktionen noch tagelang!

Nach Deinen Schilderungen befindet sich das arme Tier so lange in der Gefahrenzone, wie es an As Leine hängt. Ist jetzt der andere Hundebesitzer auch noch schuld, dass A sein Tier neben dem ganzen Stress auch noch körperlich quält?

Soll
sich nun A einfach in sein Schicksal ergeben, in der Hoffnung,
dass mit etwas Glück der andere körperlich deutlich überlegene
Rüde seinen Hund evtl. am Leben lässt?

Hat As Hund, als er noch jung und kräftig war, regelmäßig kleine Hunde getötet, oder woher kommt diese Vorstellung?

Der wirkliche Skandal
sind manche verantwortungslose Hundehalter,

Richtig! Aber meine Beobachtung als Hundehalter seit über 25 Jahren ist: Die werden zum Glück immer seltener.

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Weiterer Kommentar vollkommen überflüssig!

Hallo Max,

da du für deinen fiktiven Fall möglichst viele Meinungen haben wolltest, gebe ich mal meinen Senf auch noch dazu.

Mir sind drei Fälle bekannt, wo ein kleiner angeleinter Hund (Zwergschnauzer z.B., Rüde) von A spazieren geführt wird, und ein 5 mal schwererer großer Hund (Schäfermischling z.B., auch Rüde) ohne Leine kommt angelaufen, verbellt den kleinen Hund und springt ihn an, packt ihn im Genick.
Fall 1:
A reißt seinen Hund an der Leine nach oben weg und brüllt den fremden Hund sehr laut mit AUS!!! an.
Fall 2:
A reißt seinen Hund an der Leine nach oben weg, nach dem ein lautes Anbrüllen des fremden Hundes mit AUS!!! nichts nützt, greift sich ein paar Steine und wirft sie beherzt dem großen Hund an den Kopf.
Fall 3:
A greift, nach dem ein lautes Anbrüllen des fremden Hundes mit AUS!!! nichts nützt, und das nach oben wegreißen des eigenen Hundes nicht geht, beherzt den großen Hund am Nackenfell und wirft ihn 2 m weit weg.

In allen drei Fällen war der Besitzer des unangeleinten Hundes dabei, tat aber selber keine Anstalten etwas zu unternehmen.

Gruß
WB

Hallo Wadlbeißer,

ja, zumindest zu Fall 2 bis 3 fällt mir nur ein:

„Bitte liebe Kinder, nicht nachmachen!“

Fakt ist: Jede Begegnung kann auch komplett anders verlaufen als die von Dir geschilderten.

Fakt ist auch: Es ist rücksichtslos und gefährlich, anderen solche Begegnungen aufzuzwingen.

Aber Danke für Dein Statement.

Schöne Grüße

M. Heide

Hallo Max,

JA, da geb ich dir Recht - anderen solche Begegnungen aufzuzwingen, in dem ein gefährlicher Hund unangeleint laufen gelassen wird, ist wirklich Unrecht.

Mir sind aber von A mindestens 60 Fälle bekannt, in denen der unangeleinte Fremdhund freundlich oder zumindest neutral sich verhalten hat, also keine Gefahr für A oder den Hund von A darstellte.

Wegen 5% der Fälle von tatsächlicher Gefahr bereits bei jeder Begegnung mit einem unangeleinten Fremdhund sich schon gegen die bloße körperliche Nähe mit Pfefferspray zur Wehr zu setzen (wogegen eigentlich?) halte ich aber auch für Unrecht.

Meint WB

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Hallo Wadlbeißer,

ob und wie eine Situation mit einem fremden Hund eskaliert, weiß man am sichersten hinterher. Wer nicht dabei ist, tut sich sicher bezüglich des Einschätzens der Gefährlichkeit der Situation bzw. des Gegenübers logischerweise noch schwerer. Nicht jeder fühlt sich und seinen Hund zum Opferlamm berufen und handelt in einer bedrohlichen Situation.

Schöne Grüße

M. Heide

Hi,

die rechtliche Komponente wurde ja schon beleuchtet: ohne Zeugen und genaue Angaben zu „Tatzeitpunkt, Hergang, Ort“ vernünftiger Weise keine Bearbeitung der Anzeige.

Zum Rest stellt sich mir das Verhalten von A eher als paranioa dar. Da es offensichtlich vom „grossen“ Hund bis jetzt überhaupt keine Anstalten gab den „armen, alten, kranken“ Hund irgendwie anzugreifen, denn das hätte A wohl registriert, würde es sich wohl eher anbieten den „armen, alten, kranken“ Hund auch mal von der Leine abzulassen. Treffen zwei nicht gestoerte Hunde aufeinander passiert nämlich idR GAR NICHTS, jedenfalls nichts tragisches, denn selbst im Falle einer Rauferei unterwirft sich der schwächere und gut is, meist ohne blessuren.
Tatsächlich haben wir es aber mit den ganzen tollen Presseberichten geschafft, die Leute völlig irre zu machen so dass einige wie A hysterisch reagieren wenn sie nur einen „grossen“ Hund sehen.
Uebrigens ist es auch absolut daemlich seinen kleinen hund hochzureissen oder auf den Arm zu nehmen. Er hat dann KEINE Möglichkeit mehr zu sozialer Reaktion, wie unterwerfung, Flucht oder gegenwehr und der Besitzer fällt auch noch auf die Schnauze wenn der „grosse“ Hund tatsächlich „angreift“.

Ich selbst jogge regelmaessig mit meinem unangeleinten sehr grossen Schaeferhund durch eine Gruenalage - diese ist kein Park sondern lediglich ein rechts und links mit büschen bewachsener Weg. Der Hund interessiert sich kein Stück fuer Menschen und erkennt bei Hunden sofort ob diese aggressive sind - dann lässt er sie links liegen und macht einen grossen bogen. Sind sie nicht aggressiv geht er hin, sie beschnupern sich und dann läuft er mit mir weiter, bzw. hinterher. Und genau so sollte es auch sein.
Ständigg angeleinte Hunde ohne soziale kontakte verblöden nämlich - meist genau wie ihre besitzer.

So hab ich auch mal meinen Senf dazu gegeben, musste einfach mal sein wenn man das hier so liest.

DM

Hallo Max,

nach meinem Wissensstand, was mir von A auch gesagt wurde, kann man den Gemütszustand des Hundes an seiner Schwanzhaltung absehen.
Wenn der freilaufende Hund schwanzwedelnd ankommt und A’s Hund gleiches tut, und beide dabei bleiben, ist alles ok.
Wenn der Hund mit waagerecht gestrecktem Schwanz ankommt - Vorsicht, könnte schwierig werden.
Wenn der Hund mit senkrecht hochgestrecktem Schwanz ankommt - dann wirds schwierig.

Übrigens, den kleineren Hund hochreißen ist nur letztes Mittel, weil dadurch der kleinere „größer“ gemacht wird gegenüber dem anderen, dadurch wird der andere provoziert.

Gruß
Wadlbeißer

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Hallo Wadlbeißer,

schönen Dank auch für die Einführung in die kleine Hundekunde. In diesem Fall jedoch darf davon ausgegangen werden, dass es sich bei A um jemanden handelt, der schon etwas länger weiß, was bei Hundebegnungen Sache ist. Schönen Tach noch und

Schöne Grüße

M. Heide

Hi,

Du machst es Dir sehr leicht…

Mit einem großen Hund, der sich bei Bedarf gegen andere Hunde wehren kann, kann man sich natürlich leicht über die Leinenpflicht hinwegsetzen - im Zweifelsfall trägt er vermutlich keine allzugroßen Blessuren davon.

Und wenn der andere Hund verletzt wird, dann ist es eh egal, weil er nicht „ordentlich sozialisiert war“ und sich nicht sachgemäß unterworfen hat, als er die Möglichkeit dazu hatte - SSKM.

Es handelt sich bei wildfremden Hunden aber nicht um ein Rudel, innerhalb dessen gewisse Regeln gelten, sondern primär um Revierkonkurrenten, bei denen diese Regeln nicht in dieser Form nicht gelten.

Du hast die Aufgabe, zu verhindern, daß Dein Hund fremdes Eigentum (zu dem auch fremde Hunde zählen) beschädigt, oder daß er andere Menschen belästigt - Punkt.

Was glaubst Du, wie oft ich schon von Besitzern großer Hunde, die knurrend und mit gesträubtem Rückenhaar auf meinen Hund losliefen ein lächerliches „der tut eh nix“ gehört habe? Wenn Du mich fragst, liegt die Verblödung hier anderswo - nämlich bei den Leuten die ihre unerzogenen Hunde ohne Leine laufen lassen, weil ihnen deren ständiges Ziehen zu anstrengend ist.

LG
Stuffi

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Hallo Dirk Müller,

„Senf“ von Hundehaltern die ihre Hunde (möglicherweise?) rechtswidrig freilaufend anderen zumuten und A Ebensolches empfehlen, ist nun nicht wirklich ernst zu nehmen. Ebenso geht es am Thema vorbei, A mit angelesenem Halbwissen über Hundebegegnungen „weiterhelfen“ zu wollen. Besonders lästig können übrigens Zeitgenossen sein, die nicht wissen wohin mit ihren „Sozialkontakten“ (oder auch ihrer Hunde) und diese an jeder Ecke ungefragt verteilen.

Schöne Grüße

M. Heide

Hallo!

Richtig! Aber meine Beobachtung als Hundehalter seit über 25
Jahren ist: Die werden zum Glück immer seltener.

Das nennt man „selektive Wahrnehmung“, jeder beobachtet das was er
sehen mag.

Gruß
Stefan