hallo,
ich habe vor zwei Wochen ein Jacke gekauft und nun in der Boutique wieder reklamiert(wird jacke nass,wird schaum sichtbar)allerdings bekam ich das Geld nicht ausgezahlt, sondern nur eine Gutschrift, da die Verkäuferin meinte, dass es eventuell sein könne dass die Herstellerfirma dies nicht als Reklamationsgrund ansehen werde!Darüber hinaus sei es doch sehr kulant, mir eine Gutschrift auszuhändigen und die Jacke zurückzunehmen!ICh sehe dies nicht so und möchte wissen ob diese Handhabung rechtens ist,oder ob ich irgendwie die Barauszahlung verlangen kann?
Ich finde das ganze nämlich auf keinen FAll kulant!
GRuss Nicole
Hallo Nicole,
Üblicherweise gibt es bei Gewährleistungsansprüchen im Kaufrecht die Möglichkeit der Wandelung oder der Minderung. Deinen Äußerungen zufolge hattest du die Absicht, zu wandeln, dh. Gegenstand zurückgeben und Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Nun bin ich mir anhand der Schilderung des Sachverhalts nicht klar, ob dein Fall ein klassischer Gewährleistungsfall ist. Denn der Mangel muss bei „Gefahrübergang“, dh. zum Zeitpunkt des Kaufes am Kaufgegenstand befindlich gewesen sein. Das mit dem Schaum klingt schon komisch. Die Verkäuferin hat sich so verhalten, wie sie es üblicherweise bei Rücknahme tut, wenn nicht klar ist, wann der Mangel eingetreten ist. Sie übernimmt somit ohne weitere Prüfung, an wem es gelegen haben könnte, eine Verpflichtung in Form der Erklärung, gegen den Gutschein einen gleichwertigen Kaufgegenstand auszuhändigen. Das ist schon als kulant zu bezeichnen.
Da nicht klar ist, wann der Mangel am Kaufgegenstand war, dürfte eine knallharte Durchsetzung eines Wandelungsanspruches eher schwierig sein. Ich könnte mir aber vorstellen, dass vielleicht ein weiteres Gespräch zu einer auch dich befriedigenden Lösung führt. Wenn man zum Beispiel sich gutwillig zeigt und nach einem Versuch feststellt, dass man ansonsten im Laden für den Gutschein nichts findet, weil es nicht passt oder nicht gefällt. Vielleicht gibt es ja dann doch Geld.
Gruß, BeBro
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hallo,
ich habe vor zwei Wochen ein Jacke gekauft und nun in der
Boutique wieder reklamiert(wird jacke nass,wird schaum
sichtbar)allerdings bekam ich das Geld nicht ausgezahlt,
sondern nur eine Gutschrift, da die Verkäuferin meinte, dass
es eventuell sein könne dass die Herstellerfirma dies nicht
als Reklamationsgrund ansehen werde!Darüber hinaus sei es doch
sehr kulant, mir eine Gutschrift auszuhändigen und die Jacke
zurückzunehmen!ICh sehe dies nicht so und möchte wissen ob
diese Handhabung rechtens ist,oder ob ich irgendwie die
Barauszahlung verlangen kann?
Ich finde das ganze nämlich auf keinen FAll kulant!
GRuss NicoleHallo Nicole,
Üblicherweise gibt es bei Gewährleistungsansprüchen im
Kaufrecht die Möglichkeit der Wandelung oder der Minderung.
Deinen Äußerungen zufolge hattest du die Absicht, zu wandeln,
dh. Gegenstand zurückgeben und Kaufpreis zurückerstattet
bekommen. Nun bin ich mir anhand der Schilderung des
Sachverhalts nicht klar, ob dein Fall ein klassischer
Gewährleistungsfall ist. Denn der Mangel muss bei
„Gefahrübergang“, dh. zum Zeitpunkt des Kaufes am
Kaufgegenstand befindlich gewesen sein.
Dies wird der FAll gewesen sein,denn die VErkäuferin sagt,dass es an der Imprägnierung liege(ist aber trotzdem blöd denn man kann doch nicht verlangen dass man bei Regen mit Schaum auf der JAcke rumläuft).
Das mit dem Schaum
klingt schon komisch. Die Verkäuferin hat sich so verhalten,
wie sie es üblicherweise bei Rücknahme tut, wenn nicht klar
ist, wann der Mangel eingetreten ist.
Siehe oben, liegt also an der Herstellerfirma!
Sie übernimmt somit ohne
weitere Prüfung, an wem es gelegen haben könnte, eine
Verpflichtung in Form der Erklärung, gegen den Gutschein einen
gleichwertigen Kaufgegenstand auszuhändigen. Das ist schon als
kulant zu bezeichnen.Da nicht klar ist, wann der Mangel am Kaufgegenstand war,
Siehe ebenfalls oben(war also schon beim KAuf vorhanden aber nicht sichtbar ),ich habe auch sofort im Geschaft angerufen ,da es sofort am ersten Tag regnete und somit der Schaum ausgetreten ist!
dürfte eine knallharte Durchsetzung eines Wandelungsanspruches
eher schwierig sein. Ich könnte mir aber vorstellen, dass
vielleicht ein weiteres Gespräch zu einer auch dich
befriedigenden Lösung führt. Wenn man zum Beispiel sich
gutwillig zeigt und nach einem Versuch feststellt, dass man
ansonsten im Laden für den Gutschein nichts findet, weil es
nicht passt oder nicht gefällt. Vielleicht gibt es ja dann
doch Geld.Gruß, BeBro
Gruss nicole
Hallo Nicole,
selbst bin ich Händler, wenn auch im Bereich Foto, und habe
natürlich auch mit Reklamationen zu tun.
Grundsätzlich hat der Kunde Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Zumeist behält sich der Händler vor, hieraus auszuwählen (AGB). Auf jeden Fall muß es für beide Seiten zumutbar sein.
Stelle dir mal die Seite des Unternehmers vor, betrachte es mal aus dessen Blickwinkel. Wird alles gegen Bares getauscht, so
spricht sich das schnell herum. Der Händler holt sich damit
diejenige Kundschaft in den Laden, welche sich in diesem Falle
Klamotten für das nächste Familienfest, die Hochzeitfeier etc.
kaufen und in der nächsten Woche wieder gegen Bares zurückgeben
wollen. Sowas ist derzeit groß in Mode, Versandhäuser mit garantiertem 14-Tage-Umtauschrecht werden besonders gerne
zu solche Zwecken „missbraucht“.
Auch wir handeln daher nach Gutschriftsverfahren, alle Versuche
mit „Geld-zurück-Garantie“ sind aus genannten Gründen gescheitert. Bei uns hat man sich dann halt den Fotoapparat
oder die Videocamera ausgeliehen. Für uns war das nicht
erfreulich, ist eine Kamera verkauft so wird bei unserem Lieferanten eine neue bestellt. Gibt der Kunde die zurück,
so hab ich eine Kamera dieser Sorte zuviel am Lager. Das zurückgegebene Gerät muß zwecks Überprüfung eingeschickt
werden, evt. Gebrauchspuren beseitigt werden.
Umtausch gegen Gutschrift finde ich daher nur fair, wenn man auch flexibel sein muß. Kaufst du dir davon eine neue Jacke mit geringerem Wert, so sollte man schon ebenso fair sein und die
Differenz auszahlen.
Schöne Grüße
Oliver Schwemmert
Hallo Nicita,
wenn Du Dir eine Jacke kaufst und feststellst, daß im regen Schaum austritt, liegt in jedem Fall ein Mangel vor, denn welche Jacke trägt man nur zu Hause?
Wie beschrieben hast du nach §§ 459,462 BGB Wandelungs-Minderungsrechte, Nachbesserung fällt offensichtlich aus.
Wenn Du Dein Recht auf Wandelung wahrnimmst brauchst Du KEIN GUTSCHEIN zu akzeptieren, daß wäre auch schon aus rein logischen Gründen nicht nachvollziehbar, denn wenn ich etwas irgendwo kaufe und dieses etwas kaputt ist, warum sollte ich dann durch einen Gutschein verpflichtet werden, in dem gleichen Laden nochmal kaufen zu müssen?
Gruß,
Frank
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‚Kulanz‘ - oder Servicewüste Deutschland
Hi Oliver
selbst bin ich Händler, wenn auch im Bereich Foto, und habe
natürlich auch mit Reklamationen zu tun.
Grundsätzlich hat der Kunde Anspruch auf Wandlung, Minderung
oder Nachbesserung. Zumeist behält sich der Händler vor,
hieraus auszuwählen (AGB). Auf jeden Fall muß es für beide
Seiten zumutbar sein.
EBEN! Zumutbar muss es sein - und wenn eine Jacke schäumt, sollte sich der Händler nicht auf das Ausstellen von Gutscheinen beschränken, sondern Bares auszahlen. Zumindest, wenn der Kunde danach fragt!
Stelle dir mal die Seite des Unternehmers vor, betrachte es
mal aus dessen Blickwinkel. Wird alles gegen Bares getauscht,
so
spricht sich das schnell herum. Der Händler holt sich damit
diejenige Kundschaft in den Laden, welche sich in diesem Falle
Klamotten für das nächste Familienfest, die Hochzeitfeier etc.
kaufen und in der nächsten Woche wieder gegen Bares
zurückgeben
wollen.
Oder es spricht sich ein gewisser Ruf rum. Auch ein Ruf kann einem Unternehmen zuträglich sein!
Klamotten für Hochzeitsfeiern sind meistens doch eh auf Maß geändert und somit vom Umtausch ausgeschlossen!
Sowas ist derzeit groß in Mode, Versandhäuser mit
garantiertem 14-Tage-Umtauschrecht werden besonders gerne
zu solche Zwecken „missbraucht“.
Ich glaube nicht, dass z.B. der Otto-Versnad deshalb seine Verkaufsstrategien ändert…
NOCHMAL: Es ging hier nicht ums willkürliche Umtauschen. Es wurde ein Artikel gekauft, der einen versteckten (im Laden regnete es ja nicht) Mängel aufwies. Also mußte sich der Kunde im schlimmsten Fall ins Auto setzen, in die Stadt fahren und das Teil reklamieren. Ich finde es alles andere als kulant, auf einen Gutschein zu bestehen!
Auch wir handeln daher nach Gutschriftsverfahren, alle
Versuche
mit „Geld-zurück-Garantie“ sind aus genannten Gründen
gescheitert. Bei uns hat man sich dann halt den Fotoapparat
oder die Videocamera ausgeliehen. Für uns war das nicht
erfreulich, ist eine Kamera verkauft so wird bei unserem
Lieferanten eine neue bestellt. Gibt der Kunde die zurück,
so hab ich eine Kamera dieser Sorte zuviel am Lager. Das
zurückgegebene Gerät muß zwecks Überprüfung eingeschickt
werden, evt. Gebrauchspuren beseitigt werden.
OK! Eine Kamera kostet zum einen meist etwas mehr als eine Jacke und zum anderen finde ich es von Dir sehr kulant, etwas umzutauschen, was nicht mangelhaft ist, bzw. wo sich sogar Gebrauchsspuren feststellen lassen!
Nebenbei - hast Du mal überlegt, einen Videocamera-Verleih-Service in Dein Programm aufzunehmen?
Umtausch gegen Gutschrift finde ich daher nur fair, wenn man
auch flexibel sein muß. Kaufst du dir davon eine neue Jacke
mit geringerem Wert, so sollte man schon ebenso fair sein und
die
Differenz auszahlen.
Mir als Kunden würde aber evtl. das Vertrauen fehlen, erneut in einem Laden einzukaufen, in dem ich schon einmal „Müll“ erstanden habe…
Ich selbst bin nicht im Einzelhandel beschäftigt, sondern im Dienstleistungsbereich. Allerdings sind einige meiner Freunde als Fillialleiter in einer Kette beschäftigt, die sehr großen Wert auf Kundenzufriedenheit legt. Da werden Sachen umgetauscht, bei denen ich nur den Kopf schütteln kann (FAST LEERE Duschgelflaschen, mit dem Kommentar, man bekomme davon Pickel…)
Ganz sicher ist es für eine Kette auch einfacher, Defizite wegzustecken, als für einen kleinen Einzelhändler. Aber unter KULANZ und Kundenfreundlichkeit verstehe ich weit mehr, als mir in den meisten Geschäften geboten wird!
Lieben Gruß
Guido
Hallo Nicole,
selbst bin ich Händler, wenn auch im Bereich Foto, und habe
natürlich auch mit Reklamationen zu tun.Grundsätzlich hat der Kunde Anspruch auf Wandlung, Minderung
oder Nachbesserung. Zumeist behält sich der Händler vor,
hieraus auszuwählen (AGB). Auf jeden Fall muß es für beide
Seiten zumutbar sein.Stelle dir mal die Seite des Unternehmers vor, betrachte es
mal aus dessen Blickwinkel. Wird alles gegen Bares getauscht,
so
spricht sich das schnell herum. Der Händler holt sich damit
diejenige Kundschaft in den Laden, welche sich in diesem Falle
Klamotten für das nächste Familienfest, die Hochzeitfeier etc.
kaufen und in der nächsten Woche wieder gegen Bares
zurückgeben
wollen. Sowas ist derzeit groß in Mode, Versandhäuser mit
garantiertem 14-Tage-Umtauschrecht werden besonders gerne
zu solche Zwecken „missbraucht“.
Damit das bei mir nicht vermutet wird,habe ich doch sofort in diesem GEschäft angerufen und ich hatte leider erst die Möglichkeit sie 14TAge später zurückzubringen,da ich den Fehler begangen habe die JAcke 100km entfernt von meinem Wohnort zu erwerben und darüber hinaus noch berufstätig bin.Ich habe sogar noch gefragt ob es wohl möglich ist die Jacke auf Kosten des Empfängers zurück zu schicken,aber dies war nicht möglich und mit diesem Telefonanruf habe ich frühzeitig Bescheid gegeben und diesen Fehler mitgeteilt!
Auch wir handeln daher nach Gutschriftsverfahren, alle
Versuche
mit „Geld-zurück-Garantie“ sind aus genannten Gründen
gescheitert. Bei uns hat man sich dann halt den Fotoapparat
oder die Videocamera ausgeliehen. Für uns war das nicht
erfreulich, ist eine Kamera verkauft so wird bei unserem
Lieferanten eine neue bestellt. Gibt der Kunde die zurück,
so hab ich eine Kamera dieser Sorte zuviel am Lager. Das
zurückgegebene Gerät muß zwecks Überprüfung eingeschickt
werden, evt. Gebrauchspuren beseitigt werden.Umtausch gegen Gutschrift finde ich daher nur fair, wenn man
auch flexibel sein muß. Kaufst du dir davon eine neue Jacke
mit geringerem Wert, so sollte man schon ebenso fair sein und
die
Differenz auszahlen.
NAja das will ich doch hoffen, allerdings zieht mich so gar nichts mehr in diesen Laden und ich habe überhaupt kein Vertrauen mehr desweiteren muss ich andauern in diese Boutique fahren und da ich kein Auto habe gestaltet sich das als sehr schwierig,stressig und bringt auch einen grossen Zeitaufwand mit sich!
gruss Nicole
Noch ein Nachtrag!
Hallo Herr SChwemmert,
ich habe noch einen Nachtrag oder auch Frage!Únd zwar soll man seine KAssenbons mindestens 6 Monate aufbewahren,da man selbst bei Schlussverkaufware noch bis zu 6 Monate nach KAuf das REcht hat die SAche wieder zurückzubringen,wenn Mängel auftauchen die beim KAuf nicht sichtbar waren bzw. der Artikel wurde nicht auf Grund eines zb. defekten REissverschlusses reduziert und der Reissverschluss ist dann plötzlich nach einem MOnat kaputt!Dieses Gesetz muss doch auch berücksichtigt werden oder nicht,bei KAmaras die weder defekt oder sonstwas sind sieht das ja ganz anders aus,aber wie schon geschrieben hab ich wirklich früh Bescheid gesagt…Und ich glaube auch nicht dass dieses Geschäft mit diesem Ruf zu kämpfen hat,dass man da richtig easy und andauernd schnell mal eben was zurückbrinegn kann!Denn der FEhler war nun wirklich nicht aus den Fingern gesogen…
Nun ja sie können auch nichts dafür!
Aber die Idee mit dem Videoverleih ist doch nicht schlecht,aber wahrscheinlich tauchen da auch wieder Kunden auf denen die paar MArk auch schon wieder zu teuer sind…
Gruss Nicole
Noch’n Händler …
Ich bin auch einer dieser bösen Händler und möchte mal meinen Senf dazu geben:
Bringt mir ein Kunde ein offensichtlich mangelhaftes Produkt zurück und wünscht sein Geld, dann bekommt er es auch. Ich hab die Erfahrung gemacht daß diese Kunden damit durchaus auch zufriedengestellt werden und wiederkommen ! Das gilt allerdings nur in den ersten sechs Monaten nach Kauf; bei evtl. längerer Garantieleistung behalte ich mir Reparatur vor.
Natürlich frage ich zuerst ob er mit einem Umtausch einverstanden ist, was meistens der Fall ist.
Mangelfreie Ware nehme ich generell nicht zurück ! Ich sehe nämlich nicht ein daß man bei mir Ware „testet“ und anschließend der Konkurrenz das Geld gibt. Eine Ausnahme mache ich gelegentlich, wenn stattdessen ein anderer Artikel bei mir gekauft wird und die zurückgegebene Ware entsprechend verwertet werden kann.
Nicitas Fall ist in meinen Augen ein klarer Sachmangel; ich hätte mit ihr gesprochen und einen Umtausch vorgeschlagen. Wenn Sie nicht einverstanden gewesen wäre hätte sie Ihr Geld zurückbekommen.
Den meisten Ärger habe ich nicht mit Kunden die mangelhafte Ware zurückgeben wollen; die meisten tauschen um und beide Seiten sind zufrieden (ich hab ja auch Ansprüche gegenüber meinen Lieferanten). Vielmehr sind es diejenigen, die nicht begreifen wollen daß mangelfreie Ware nicht zurückgegeben werden kann !
Denn die meisten Zeitgenossen glauben immer noch daß sie in einen Laden gehen können, was kaufen und dann innerhalb 14 Tagen wieder zurückbringen können !
Hallo!
Ich bin auch einer dieser bösen Händler und möchte mal meinen
Senf dazu geben:
Von „böse“ war doch einxlich gar keine Rede…
Bringt mir ein Kunde ein offensichtlich mangelhaftes Produkt
zurück und wünscht sein Geld, dann bekommt er es auch. Ich hab
die Erfahrung gemacht daß diese Kunden damit durchaus auch
zufriedengestellt werden und wiederkommen ! Das gilt
allerdings nur in den ersten sechs Monaten nach Kauf; bei
evtl. längerer Garantieleistung behalte ich mir Reparatur vor.
Klasse - mehr würde ich als Kunde gar nicht verlangen! Allerdings kenne ich Dein Gewerbe nicht - an Nicitas Stelle würde ich keine Jacke erneut haben wollen, die „etwas merkwürdig“ imprägniert ist!
Natürlich frage ich zuerst ob er mit einem Umtausch
einverstanden ist, was meistens der Fall ist.
OK
Mangelfreie Ware nehme ich generell nicht zurück ! Ich sehe
nämlich nicht ein daß man bei mir Ware „testet“ und
anschließend der Konkurrenz das Geld gibt. Eine Ausnahme mache
ich gelegentlich, wenn stattdessen ein anderer Artikel bei mir
gekauft wird und die zurückgegebene Ware entsprechend
verwertet werden kann.
AUCH OK
Nicitas Fall ist in meinen Augen ein klarer Sachmangel; ich
hätte mit ihr gesprochen und einen Umtausch vorgeschlagen.
Wenn Sie nicht einverstanden gewesen wäre hätte sie Ihr Geld
zurückbekommen.
Meine Rede
Den meisten Ärger habe ich nicht mit Kunden die mangelhafte
Ware zurückgeben wollen; die meisten tauschen um und beide
Seiten sind zufrieden (ich hab ja auch Ansprüche gegenüber
meinen Lieferanten). Vielmehr sind es diejenigen, die nicht
begreifen wollen daß mangelfreie Ware nicht zurückgegeben
werden kann !
Denn die meisten Zeitgenossen glauben immer noch daß sie in
einen Laden gehen können, was kaufen und dann innerhalb 14
Tagen wieder zurückbringen können !
Denen kann doch geholfen werden, indem sie bei OTTO bestellen…
Gruß
Guido