folgender fiktiver Fall.
Nach einem Verkehrsunfall schicktder Geschädigte der gegnerischen KFZ Versicherung ein Sachverständigen-Gutachten in dem wirtschaftlicher totalschaden festgerstellt wird.
Die Versicherung rechnet danach ab, setzt aber den Wiederbeschaffungswert wesentlich niedriger an. Dazu legt sie ein Dekra Reparastur/SChadenbericht vor (Prüfung erfolgte ohne Besichtigung auf Basis der vorgelegten Unterlagen)
Kann der Geschädigte die Abrechnung aufgrund des eigenen Gutachtens verlangen?
Wenn er dazu einem Anwalt beauftragt, muss die Versicherung dann auch diese Kosten übernehmen?
Danke für Antworten auf meine rein theoretische Frage.
elmore
die Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretung gehört zu den direkten Folgen des Unfalls. Daher müssen die Kosten hierfür von der Versicherung des Schadenverursachers getragen werden.