Kindergeld anteilig von unterhalt abziehen?

hallo!
das habe ich aus wikipedia:

Wer zur Zahlung von Unterhalt für eines oder mehrere Kinder verpflichtet ist, kann die Hälfte des (dem anderen Elternteil ausbezahlten) Kindergeldes von dem zu zahlenden Kindesunterhalt abziehen, soweit er nicht noch selbst Kindergeldempfänger ist.

Kann man also wirklich einfach 77 Euro (Hälfte von 154 :wink:) von 200 Eur Unterhalt abziehen und demnach noch 123 Eur überweisen? Oder hat wieder jemand Quark geschrieben?
danke für antworten!

Ja, das ist so. Ohne weitere Worte.
LG

Kann man also wirklich einfach 77 Euro (Hälfte von 154 :wink:) von
200 Eur Unterhalt abziehen und demnach noch 123 Eur

Bei der Festlegung von Kindesunterhalt geht die Düsseldorfer Tabelle davon aus, dass der Unterhaltzahlende die Hälfte des Kindergeldes und den halben steuerlichen Kinderfreibetrag erhält. Insofren hast Du Recht.

Extra Frage :smile:
Hallo,

warum ist das so ? Der Elternteil der nicht mehr mit den Kindern in einer Wohnung/Haus wohnt braucht doch dieses Geld auch nicht mehr !

Gruß

Wenn der Vater ab Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle bezahlt, stimmt es.
Andernfalls wird „sein“ Kindergeld verwendet um auf 135% der DüTab. zukommen
http://www.ra-kassing.de/familie/scheidun/kinder/unt…

Gruß n.

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Hallo,

der Elternteil der nicht mehr bei den Kindern wohnt, braucht das Geld nicht mehr?? Habe ich das richtig verstanden? Muss ich echt arg schlucken. Kommt bei mir so rüber, als würde dieser Elternteil (oftmals als Berufstätiger mit 890 Euro Selbstbehalt) in Sauss und Brauss leben.

Der nichtbetreuende Elternteil leistet dann nämlich Barunterhalt. Er sorgt auf diese Weise für seine Kinder. Das Kindergeld soll, so ist es vom Staat angedacht, die Eltern bei der „Aufzucht“ der Kinder finanziell unterstützen.

Der nicht bei den Kindern lebende Elternteil hat somit auch ein Anrecht vom Staat unterstützt zu werden - er sorgt ja für das finanzielle Überleben des Kindes. Er darf also, wenn er mehr als 135 % (ab 01.07.2007 vermutlich bei jedem Unterhaltsbetrag) der DüTa bezahlt, das halbe Kindergeld von seinem Unterhaltsbetrag abziehen.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

naja habe ich wohl falsch gedacht was diese Richtung angeht, danke für die Antwort.

Gruß

Hallo,

Lösung:

  1. google benutzen:

  2. Blick in die Düsseldorfer Tabelle Stand 1.7.2005

  3. Blick in die dazugehörige Kindergeldanrechnungstabelle

  4. vermutlich ab 1.7. Unterhaltsrechtsreform bei der sich dann einiges ändert bis zur Stufe 6.

Grüßle