und zwar hat Herr A vor ca. 3 Monaten eine Rechnung bekommen, in dem Hervor geht das er 50€ für ein Excel Trainer bezahlen muss. Er hat nirgends ein Vertrag abgeschlossen oder derartiges.
Und zwar hat Herr A mal Post bekommen gehappt, in dem ein Großes platt Drin war. Auf dem Stand Excel Trainer und darauf waren Anwendungsmöglichkeiten mit Excel. Da Herr A Dachte das dies nur Werbung seien kann, hat er die Briefe immer weg geschmissen. Den bei der „Werbung“ stand nichts, das dies von einem Vertrag entstand und das dies gegen Bezahlung geschickt wird. Als dann Eine Rechnung von Dem Verlag kam dachte Herr A das Dies nur ein Scherz seien kann und hat Sich nicht weiter drum gekümmert bis es dann vergessen worden ist. Und jetzt kam wieder einer Rechnung für das neue Quartal und wieder mal 50 € und dieses Mal hat er Garnichts bekommen gehappt weder Werbung oder sonstiges. Nun Ist Herr A Ratlos bezüglich der Vorgehensweise, den Herr A möchte dieses Geld nicht Zahlen.
Nun Ist Herr A Ratlos bezüglich der
Vorgehensweise, den Herr A möchte dieses Geld nicht Zahlen.
Die richtige Vorgehensweise lautet: Dieses Geld nicht zahlen. Mehr muss Herr A erst dann tun, wenn Post vom Gericht mit gelbem Umschlag kommt.
Stellt sich hier nicht die Frage, warum Herr A überhaupt diese Post
bekommen hat. Hat er vielleicht „versehentlich“ doch etwas bestellt, an
das er sich nicht mehr erinnert. Wenn es ein Abo ist, also eine immer
wiederkehrende Sache, dann muss schnellstens gekündigt werden.
Möglicherweise lässt sich das ja mit einem Telefonat beim Absender
klären.
Schönen Feieramd
Richard
Moimoin!
Ich denke folgendes:
Folgende Fragen dazu:
- Ist A gewerblich oder privat?
- Hat A den Erhalt quittiert?
Ich gehe jetzt von privat aus.
a.)A hat den Erhalt quittiert. Dann sollte wirklich ein Telefonat mit dem Absender geführt werden und kündigen. Die Zahlungsverpflichtung besteht weiter, da die Rückgabefrist verstrichen ist (lt. Angabe sind bereits 3 Monate vergangen). Das gleiche gilt, wenn A gewerblich ist (Quittierte Annahme = Annahme des Kaufvertrages).==> Durch Anwalt prüfen lassen!
b.)A hat den Erhalt nicht quittiert. Dann prüfen, ob A wirklich nicht bestellt hat, danach ruhig abwarten (nicht zahlen, nix anerkennen, keine Ratenzahlung vereinbaren), bis Brief vom Amtsgericht kommt und innerhalb der Frist von 14 Tagen Widerspruch beim Amtsgericht einlegen. Kommt es zum Gerichtstermin, dann ruhig Anwalt nehmen, bevor man beim Prozess übern Tisch gezogen wird. Es besteht allerdings keine Anwaltspflicht.
Sollte er doch bestellt haben, tritt Punkt a.) in Kraft.
Huhu!
Stellt sich hier nicht die Frage, warum Herr A überhaupt diese
Post
bekommen hat.
Jeden Morgen steht ein Dummer auf, der eine Rechnung bezahlt und nicht genau weiß, warum. Wohl deswegen hat Herr A nebst tausenden anderen diese Rechnung bekommen. Dieses „Geschäft“ scheint sich immer noch zu lohnen, kriegen doch selbst Anwälte haufenweise Rechnungen und Mahnungen für dubiose Branchenbuch-Einträge.
Danke erst mal für die Beiträge!
Ich vermute das Herr A das aus dem Internet eingehandelt hat aber Sicher ist er sich nicht. Was ist wenn Herr A angenommen ein Forum besuchen will und dazu ist eine Anmeldung notwendig. und irgendwo in der Klausel steht in Verbindung mit einem ABO? Ist das zu lässig müsste man sich nicht speziell für ein Abo eigene Daten angeben. Denn ich kann mir nicht vorstellen das es zulässig währe, ein ABO unterzujubeln in den man sich angenommen für ein Forum anmeldet??
Herr A hat auch ein Brief an die Firma Geschrieben mit dem Vermerk auf die Rechnungen die zugesannt worden sind. Das Herr A von einen nichts weis und das man das unterlassen soll oder er wendet sich an einem Anwalt…
Ist das Rechtens?? Den verschickt hat er ihn noch nicht!!