Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
A kauft für sein Fahrzeug, ein 30 Jahre altes Mokick, das im alltäglichen Strassenverkehr genutzt werden soll, verschiedene Ersatzteile. Da es den Hersteller S. nicht mehr gibt, musste auf Nachproduktionen zurückgegriffen werden. Unter anderem wurden auch je ein Brems- u Kupplungsgriff gekauft. Der Bremsgriff bricht nach ca 150 km ohne Vorwarnung bei einer Bremsung ab, das Fahrzeug kann nicht mehr rechtzeitig zum Stehen gebracht werden u es wird ein Schaden verursacht.
Es handelt sich augenscheinlich um einen Materialfehler im Hebel (sauberer Bruch, ohne Vorwarnung, Reproduktion des Fehlers kann jederzeit erfolgen!).
Wer kann hier nun haftbar gemacht werden? Der Händler oder der Hersteller, der offenbar sicherheitsrelevante Teile auf Kosten der Sicherheit billigst nachproduzieren lässt?
Gruss
Mutschy
Hallo,
A kauft für sein Fahrzeug, ein 30 Jahre altes Mokick, das im
…
Wer kann hier nun haftbar gemacht werden? Der Händler oder der
Hersteller, der offenbar sicherheitsrelevante Teile auf Kosten
der Sicherheit billigst nachproduzieren lässt?
Keine Ahnung, ob das bei Kleinkrafträdern auch so ist. Bei Autos braucht (fast) jedes Teil eine (Bauart-)Zulassung. Lag die für das betreffende Bauteil vor?
Falls nein, hätte es duch eine Prüfstelle abgenommen werden müssen, da sonst die Betriebserlaubnis erloschen wäre.
Cu Rene
IANAL
Hallo!
Bei Autos braucht (fast) jedes Teil eine (Bauart-)Zulassung. Lag
die für das betreffende Bauteil vor?
Davon geht A einfach aus. Es wurde nirgends etwas gegenteiliges erwähnt u wenn A nichtmal beim expliziten S.-Fach-Händler (diesmal nicht A.*.U., sondern ne freie Werkstatt) davon ausgehen kann, Teile mit BE zu bekommen, WO DANN???
Falls nein, hätte es duch eine Prüfstelle abgenommen werden
müssen, da sonst die Betriebserlaubnis erloschen wäre.
Das wär natürlich heftig: A kauft unwissentlich ein vermeintlich zulässiges Produkt, dieses versagt den Dienst u A muss dafür geradestehen??? Oder hab ich das jetz falsch verstanden?
Gruss
Mutschy