ich denke, meine Eingsangsfrage war konkret genug gestellt,
dass ich auch eine konkrete und ernste Antwort erwarten darf.
Leider nicht. Sehr viele Fragen lassen aus verständlichen
Gründen Details weg, die die Antwort beeinflussen oder in eine
bestimmte Richtung lenken.
ich möchte mich ja nicht mit dir streiten und danke dir für deine ausführliche Stellungnahme! Nur verstehe ich dann dennoch diese Frage von dir nicht:
Warum sollte er sie dann betreten ?
Deiner obigen Argumentation kann ich schon folgen, aber einleuchtender hätte ich dann gefunden, wenn du geschrieben hättest, ‚Kommt auf den Einzelfall an‘. Und sher nett wäre es, wenn du mir sagen könntest was an meiner Frage zu unkonkret ist. Dann kann ich das das nächste Mal besser machen 
Mir ist der Hintergrund Deiner Frage tatsächlich nicht klar.
Es muss ja keinen Hintergrund geben. Es war wiklich eine Diskussion und reines rechtliches Interesse.
Ich will nur wissen, ob jemand, der eine Wohnung aufgegeben hat, keine miete mehr dafür bezahlt, aber noch im Vertrag drin steht, noch ein Zugangsrecht zu der Whg hat.
Natürlich kann man mit
Rechtsbeistand und Gericht berechtigte Ansprüche durchsetzen,
Ob eine Bemühung des Gerichts notwendig ist, kann ich aber wiederum nur dadurch ergründen, indem ich mich informiere, ob es ein Zutrittrecht gibt. Gibt es dieses Zutrittsrecht in dieser Konstellation nicht, müsste man ja nicht tätig werden. Dies herauszufinden war das Ziel der Diskussion.
Nein die Gegenfragen sollen helfen, die Antwort konkreter und
kürzer zu fassen.
Und was hättest du mir geantwortet, wenn ich dir einen Grund genannt hätte, warum der Ausgezogene die Whg. betreten möchte?
Das ändert doch rein NULL an der Grundsatzfrage, bzw. Antwort, ob er es darf!
Um Deine Ausgangsfrage ohne weitere Informationen zu
beantworten, kann man nur sagen, es gibt Konstellationen, da
kann man den Zutritt verwehren (lassen) und es gibt
Konstellationen, da kann man das nicht. Ist Dir mit dieser
Antwort geholfen ?
Danke, aber leider Nein, denn das wissen wir.
Ich dachte es ging klar hervor, dass eine Person zwar offiziell noch Mieter einer Wohnung ist, obwohl er aus ihr ausgezogen ist, hierfür auch keine Miete zahlt weil er sie nicht ja nutzt. Ich gebe aber gerne zu, dass der explizite Hinweis darauf, dass er keine Miete mehr zahlt gefehlt hat.
Allerdings ist das in dem geschilderten Fall (von denen es ja viele gibt) üblich, dass der Ausziehende keine Miete mehr für die dem Partner überlassene Whg zahlt.