Ist ein Ehevertrag gültig, wenn die Gattin zum Zeitpunkt des Unterzeichnens unter 21 Jahre alt war?
Ist ein Ehevertrag gültig, wenn die Gattin zum Zeitpunkt des
Unterzeichnens unter 21 Jahre alt war?
Hallo Daniel,
auch beim Abschluss gilt allgemeines Vertragsrecht, geschäftsfähig und damit auch befähigt, einen Ehevertrag abzuschließen ist man mit 18 Jahren.
Zu beachten ist allerdings das Formerfordernis: Nach § 1410 BGB muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile vor einem Notar abgeschlossen werden.
Gruss, BeBro
Hallo,
bin zwar kein Jurist, kann Dir aber trotzdem sagen, daß verheiratete Minderjährige in allen die Ehe betreffenden Angelegenheiten uneingeschränkt geschäftsfähig sind.
Vielleicht findet sich hier noch ein/e Rechtskundige/r mit der passenden Gesetztesgrundlage.
Gruß
Wolfgang
Hi noch einmal,
die unten stehende Aussage trifft leider nicht zu. Minderjährige bedürfen beim Abschluss eines Ehevertrages der Mitwirkung ihres gesetzlichen Vertreters (§ 1411 BGB). Ciao, BeBro
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