Hausbau....Neubau

Hallo, Familie N. hat ein schlüsselfertiges Haus von Firma K. bauen lassen.

Familie N. wollte und so steht es auch im Vertrag eine Stahlbetontreppe. Dies ging auf einmal nicht, da beim Bauen nicht darauf geachtet wurde…

Die Familie N. wurde irgendwann vom Deckenwerk angerufen, dass diese nicht passt…

Nun passt nur noch eine Holztreppe!!! Sie sucht sich nun eine Holztreppe aus, die nicht der Standard der Firma ist, aber auch nicht wirklich sehr viel teurer als der Standard. Die Familie N. soll nun aber die Mehrkosten der Treppe (ca.1000,00 Euro) tragen…

Hallo ist das denn rechtens, denn

  1. hat doch die Firma K. mit dem Bauingenieur M. (den die Fam.N. bezahlt hat) Mist gebaut???

  2. kann doch die Fam. N. nichts dafür, dass eine Holztreppe rein muss?

  3. die Fam. N. möchte wenigstens als Entschädigung eine Holztreppe haben, die ihren Ansprüchen genügt…

Wenn die Fam. N. nun erst einmal die Mehrkosten trägt - hat sie eine Chance diese wieder einzufordern oder sogar noch mehr???

Danke für die Antwort/en schon im Vorraus

Dani

Hallo Dani,
der Bauingenieur wird vom Auftraggeber bezahlt und ist nur ihm gegenüber haftbar. Beim schlüsselfertigen Bauen werden die Kosten oft nur durchgereicht. Oder hatte die Fam. N einen Vertrag mit dem Bauingenieur?
Fam. N sollte sich einen Anwalt nehmen, der die Interessen der Fam. N vertritt. Das Problem der Fam. N wird kaum allgemein lösbar sein. Die konkreten Hintergründe sind ausschlaggebend.
Grüße
Ulf

Nur ein Link:
Hallo,

vielleicht sollte sich Familie N mal damit beschäftigen, wir haben nur beste Erfahrungen damit gemacht:

http://www.bsb-ev.de/

grüsse
dragonkidd

Wenn die Fam. N. nun erst einmal die Mehrkosten trägt - hat
sie eine Chance diese wieder einzufordern oder sogar noch
mehr???

Hallo Dani,

ich weiß mittlerweile, dass man Rechnungen, die einen möglicherweise nicht betreffen, nicht ohne weiteres bezahlen sollte. Das wird einem nämlich schnell als Zustimmung ausgelegt und kann einem bei einer späteren Rückforderung Probleme bereiten.
Manchmal kommt man allerdings nicht an einer Zahlung vorbei, z. B. wenn man wie im Fall der Fam. N. vermutlich dringend eine Treppe braucht.
Sinnvoll wäre es, bei der Überweisung der Mehrkosten einen Vermerk z. B.„verauslagt für Firma K“ oder „Zahlung unter Vorbehalt / Protest“ anzugeben.

Am besten wäre es, wenn Firma K und Fam. N. zu einer einvernehmlichen Lösung kommen könnten: wenn Holztreppen nicht zum Lieferprogramm der Firma K gehören, muß meines Erachtens zumindest ein vergleichbarer Ersatz für die vereinbarte Fertigbetontreppe angeboten werden. Wäre eine geschalte Betontreppe möglicherweise eine Alternative zur Holztreppe auf die man sich einigen könnte?

Schönen Gruß,
Heidi