Angenommen A gräbt sein Grundstück so um und errichtet einen größeren Graben, der fünf Meter breit und zwei Meter tief ist. Dieser Graben deckt eine komplette Seite seines Grundstück ab. Diese Seite ist zur Straße gerichtet, d. h. Autos die den Zaun durchbrechen, landen im Graben. Darf A so etwas auf seinem eigenen Grundstück machen?
ja sicher darf er das machen,sofern die Gemeinde nicht im
Flächennutzungsplan oder per Verfügung sowas verboten hat.
Das ist eine unsinnige Antwort. Denn auch Vorhaben, die nicht durch den Bebauungsplan (!) verboten sind, unterliegen oft einem Genehmigungsvorbehalt. Das ist eben Baurecht. Deine Argumentation, auch wenn sie einen Stern bekommen hat, ist wie immer für die Katz.
Angenommen A gräbt sein Grundstück so um und errichtet einen
größeren Graben, der fünf Meter breit und zwei Meter tief ist.
Dieser Graben deckt eine komplette Seite seines Grundstück ab.
Diese Seite ist zur Straße gerichtet, d. h. Autos die den Zaun
durchbrechen, landen im Graben. Darf A so etwas auf seinem
eigenen Grundstück machen?
Wie wäre es mit einem „kleinen“ Gartenteich? Ich habe noch nie gehört, das sowas verboten wäre (es kann aber sein, das Abstandsflächen zu den Nachbarn einzuhalten sind). Wenn der Teich dann nicht dicht sein sollte…
Wenn du das Gefühl hast, dass ich dir zu oft auf deine Nachrichten antworte, dann liegt das dara, dass du zu oft absoluten Müll schreibst. Ich verstehe nicht, wieso du dich ständig als Rechtsexperte gerieren musst - du bist keiner! Ich renne auch nicht in allen Brettern von w-w-w rum und tu so, als hätte ich Ahnung. Glaub mir, in Brettern über Medizin oder Mathe oder so halte ich mich schön raus. Warum kannst du es im Rechtsbrett nicht genauso machen?
Ein F-Plan ist was anderes als ein B-Plan. Und der Genehmigungsvorbehalt gilt nun mal auch für viele Bauwerke, die durch einen B-Plan erlaubt sind. So ist das, ob du es glaubst oder nicht.