Moin,
… das ist mir zwar(noch)nicht passiert, aber im Prinzip: was bedeutet das? Gibt es soetwas wie „Unverletzlichkeit der Wohnung“? Das betrifft doch sicher auch das durch das Fenster reinglotzen!?
Was für ein „Vergehen“ wäre das? Sollte man den Menschen anzeigen??
Stephan
Hallo,
Einem GEZ’ler muss man nicht den Zutirtt zur Wohnung gewähren - auch nicht, wenn er den Fernseher hören kann! Eine „Unverletzlichkeit der Wohnung“ gibt es im Grundgesetz (Art. 13). Demnach darf die Wohnung nur durchsucht werden (z. B. nach „GEZ-Geräten“), wenn dies durch einen richterlichen Beschluss bestätig wurde - und diesen Beschluss kriegt die GEZ meines Wissensn nach nicht!
Wie weit sich diese „Unverletzlichkeit“ jedoch über das Betreten hinausdehnt, weiß ich jedoch nicht…
Gruß
Martin
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Nachtrag: LInk
Weitere Infos:
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/wordpress/
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Hi,
das Hineinschauen in die Wohnnung ist kaum durch das GG untersagt. Art. 13 GG erfasst andere Vorgehensweisen.
Was für ein „Vergehen“ wäre das? Sollte man den Menschen
anzeigen??
Wegen was? Selbst wenn es gegen Art. 13 GG verstoßen würden, wäre dies dadurch keine Straftat.
Gruß
Dea
Hallo Stephan.
Das einzige was mir dazu einfallen würde, wäre Land(Haus)-Friedensbruch, wenn er dazu ungebeten auf ein Privatgelände gelangt sei, obwohl schon vorne an der Straße die Klingeln sind.
Ob das rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht.
Ist nur so eine Idee.
LG Anja