Hallo,
hier ein kleines Problem aus der technischen Welt. Gibt es eine Forderung, die besagt, daß bei einem Fertigungsprozeß die sicherheitsrelevanten Merkmale einer 100% Prüfung (mindestens Sichtprüfung) unterzogen werden müßen. Oder genügt es im Produkthaftungsfall, wenn man solche Merkmale Stichprobenartig überwacht.
Konkret: Es geht um die Herstellung eines Arbeitsgerätes, bei welchem eine Schweißbaugruppe als Sicherheitszelle für den Bediener dient (Überschlagschutz). Diese Sicherheitszelle wird mit Robotern geschweißt.
Gibt es in diese Richtung irgendwelche Urteile, die eine eindeutige Aussage zulassen.
Für Anregungen Danke ich im Voraus.
Gruß
Oliver