Internetseite- Abzocke

Hallo,

folgender Fall: Person A = 19 Jahre + Schüler hat sich auf einer Flirtseite mit sienen Bankdaten angemeldet, die als kostenlos deklariert war.
Dann stellte sich heraus, dass Geld vom Konto der Person A abgebucht war.
Person A hat nun jetzt erst in den AGB entdeckt, dass Kosten auf ihn zukommen.
In der 2 wöchigen Widerrufsfrist hat er per Email gekündigt.
Nach Tagen erhält er die Antwort, dass die Frist überschritten ist und er jetzt Mitglied ist + zu zahlen hat - erneute Kündigung + jugendlicher Protest per Email.
Person ignoriert die Rechnungen per Email und erhält jetzt eine Zahlungsaufforderung von einem existierenden Anwalt, der neben einer enormen Rechnung auch mit einer gerichtlichen Geltendmachung droht.
Da Person A nur eine Emailadresse per Web hat, die automatisch+rregelmäßig Emails löscht, besteht kein Nachweis mehr.

Was nun, da Person A kein Geld als Schüler hat + noch bei seinen Eltern wohnt - müssen diese zahlen- was kann man tun?

Huhu!

Person A hat nun jetzt erst in den AGB entdeckt, dass Kosten
auf ihn zukommen.

Jede Wette, dass das da aber auch schon stand, als Person A erklärt hatte, alles gelesen und verstanden zu haben.

In der 2 wöchigen Widerrufsfrist hat er per Email gekündigt.
Nach Tagen erhält er die Antwort, dass die Frist überschritten
ist und er jetzt Mitglied ist + zu zahlen hat

So isses leider bei Internetdiensten - wer sie in anspruch nimmt,verwirkt sein Widerrufsrecht. Ich fürchte, auch das steht in den AGB.

Was nun, da Person A kein Geld als Schüler hat + noch bei
seinen Eltern wohnt - müssen diese zahlen- was kann man tun?

Das wäre ja noch schöner. Eltern müssen - wenn überhaupt - 18 Jahre lang (in Worten: achtzehn) für den Unsinnn aufkommen, den ihre Kinder verzapfen. Keinen Tag länger.

Hoffnungsschimmer für Person A: Es könnte eine unwirksame AGB-Falle vorliegen. Manche Gerichte sind da sehr verbraucherfreundlich, manche nicht. Person A sollte sich von seinen Eltzern 10 Euro leihen und aich anwaltlich beraten lassen.

Hallo,

folgender Fall: Person A = 19 Jahre + Schüler hat sich auf
einer Flirtseite mit sienen Bankdaten angemeldet, die als
kostenlos deklariert war.
Dann stellte sich heraus, dass Geld vom Konto der Person A
abgebucht war.
Person A hat nun jetzt erst in den AGB entdeckt, dass Kosten
auf ihn zukommen.

Tjaaaa, das ist erstmal schlecht!

In der 2 wöchigen Widerrufsfrist hat er per Email gekündigt.
Nach Tagen erhält er die Antwort, dass die Frist überschritten
ist und er jetzt Mitglied ist + zu zahlen hat - erneute
Kündigung + jugendlicher Protest per Email.

Sind denn wenigstens in den gesendeten Nachrichten noch diese Emails?

Person ignoriert die Rechnungen per Email und erhält jetzt
eine Zahlungsaufforderung von einem existierenden Anwalt, der
neben einer enormen Rechnung auch mit einer gerichtlichen
Geltendmachung droht.

Ja das ist der übliche Weg. Und auch einer mit dem sich viel Geld verdienen lässt. Meistens ist es aber nur ein Schuss vor den Bug, keiner dieser Serviceanbieter begibt sich auf das dünne Eis, hier eine Klage anzustrengen.

Da Person A nur eine Emailadresse per Web hat, die
automatisch+rregelmäßig Emails löscht, besteht kein Nachweis
mehr.

Wie gesagt, wenn die KÜndigungsemails nicht mehr da sind und der Anwalt wirklich ernst macht hast Du erstmal schlechte Karten was die Beweiswürdigung angeht.

Was nun, da Person A kein Geld als Schüler hat + noch bei
seinen Eltern wohnt - müssen diese zahlen- was kann man tun?

Wieso was haben denn die Eltern damit zu tun? A ist 19 Jahre alt und voll geschäftsfähig, Mami hilft da nicht mehr.

Es gibt schon zahlreiche Urteile, die die Bauernfängerei dieser Anbieter unterbinden. Dort wird dann irgendwo ganz unten und unkenntlich ein Betrag X genannt der fällig wird usw. Auf jeden Fall sollte A sofort Screenshots machen von der Seite und dem Antragsformular und dem Anwalt kurz mitteilen, daß er kein Interesse hast, fristgerecht widersprochen und daher keinen Grund sieht zu bezahlen. Sollte er wirklich weiter versuchen den Betrag beizutreiben, so ist der Ganz zum Rechtsanwalt spätestens beim Mahnbescheid anzuraten, da der am besten abschätzt ob Erfolg besteht.

Und A sollte sich angewöhnen nicht so leicht seine Bankdaten rauszugeben :wink:

Auch hallo.

folgender Fall: Person A = 19 Jahre + Schüler hat sich auf
einer Flirtseite mit sienen Bankdaten angemeldet, die als
kostenlos deklariert war.

Das kommt -irgendwie- bekannt vor: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-…
Aber anwaltliche Beratung dürfte wohl gut angelegtes Geld sein…

mfg M.L.

Hallo,

Sind denn wenigstens in den gesendeten Nachrichten noch diese
Emails?

Was sollten die nützen? Wenn der Dienst doch bereits genutzt wurde, ist ein Widerruf doch eh’ nicht mehr möglich, oder?
Gruß
loderunner

Hallo,

Sind denn wenigstens in den gesendeten Nachrichten noch diese
Emails?

Was sollten die nützen? Wenn der Dienst doch bereits genutzt
wurde, ist ein Widerruf doch eh’ nicht mehr möglich, oder?

Hi,

das ist eine gute Frage, ich wollte jetzt auch mit nein antworten, aber bin mir jetzt selbst nicht sicher. Wenn ich feststelle, daß ich mich grob getäuscht habe, dann sollte ich auch widerrufen können.

So wie ich das Ausgangsposting verstanden habe war ja die Rede von einer zweiwöchigen Widerspruchsfrist, was ja bei diesen Angeboten soviel heisst wie „probieren Sie unseren Service zwei Wochen aus und entscheiden Sie dann ob Sie weitermachen wollen“. Und dafür ist das Datum der Emails durchaus wichtig.

Huhu!

Person A hat nun jetzt erst in den AGB entdeckt, dass Kosten
auf ihn zukommen.

Jede Wette, dass das da aber auch schon stand, als Person A
erklärt hatte, alles gelesen und verstanden zu haben.

Das ist doch völlig egal. Wer Preise für eine Leistung haben will, der hat diese auch deutlich beim Angebot zu plazieren und nicht irgendwo in den AGB’s zu verstecken. Das ergibt sich aus §1 Abs. 6 der PAngV. Es sind deswegen auch schon zahlreiche Online-Shops abgemahnt worden, weil sie nicht alle Kosten beim Artikel stehen haben. Selbst das Fehlen der Höhe der Frachtkosten beim Artikel reicht schon aus um eine Abmahnung kassieren zu können.

Ich würde daher auf die Forderung des Anwaltes nicht viel geben und ihn darauf hinweisen, dass der Preis nicht da stand wo er hingehört und das Angebot somit irreführend war.

http://www.internetrecht-rostock.de/preisangabe-inte…

Hallo,

Was sollten die nützen? Wenn der Dienst doch bereits genutzt
wurde, ist ein Widerruf doch eh’ nicht mehr möglich, oder?

das ist eine gute Frage, ich wollte jetzt auch mit nein
antworten, aber bin mir jetzt selbst nicht sicher. Wenn ich
feststelle, daß ich mich grob getäuscht habe, dann sollte ich
auch widerrufen können.

Lies doch einfach mal im Gesetz nach:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Besonders Absatz 3 Satz 2 ist interessant.

Gruß
loderunner

OT: Widerruf

Hallo,

Was sollten die nützen? Wenn der Dienst doch bereits genutzt
wurde, ist ein Widerruf doch eh’ nicht mehr möglich, oder?

das ist eine gute Frage, ich wollte jetzt auch mit nein
antworten, aber bin mir jetzt selbst nicht sicher. Wenn ich
feststelle, daß ich mich grob getäuscht habe, dann sollte ich
auch widerrufen können.

Lies doch einfach mal im Gesetz nach:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Besonders Absatz 3 Satz 2 ist interessant.

Mhm, ok, daran hab ich jetzt nicht gezweifelt. Was ist aber jetzt in diesen Fällen:

Fall A: Ich gehe zum nächsten Porschehändler und möchte einen Wagen fürs Wochenende mieten. Nachdem ich unterschrieben habe bekomme ich die Schlüssel und fahre vom Hof, nach 2km wird mir bewusst, das es sich bei dem Vertrag um einen KAUFvertrag handelt. Oben steht auch riesengross KAUFVERTRAG.

Fall B: Siehe oben, allerdings steht statt Kaufvertrag nur VERTRAG und erst im Text ist von Kauf statt von Miete die Rede.

Beide Male Erklärungsirrtum oder? Fall A würde ich sage ich muss dem Händler den entstanden Schaden ersetzen, da ich es hätte wissen/müssen, und was ist dann bei B?

Mhm, ok, daran hab ich jetzt nicht gezweifelt. Was ist aber
jetzt in diesen Fällen:

Fall A: Ich gehe zum nächsten Porschehändler und möchte einen
Wagen fürs Wochenende mieten.

Das ist ja kein Fernabsatzgeschäft, folglich gilt hier auch der genannte Paragraph auch nicht.

Dann hab ich den Porsche halt im Internet gemietet :o)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

folgender Fall: Person A = 19 Jahre + Schüler hat sich auf
einer Flirtseite mit sienen Bankdaten angemeldet, die als
kostenlos deklariert war.

mal etwas, das mich interessieren würde. Wenn diese Seite als kostenlos deklariert war, warum gab er dann seine Bankdaten an? Wird man da nicht stutzig?

Grüßle,

Dark

Nachdem gemäß der Preisangabenverordnung der Preis sofort ersichtlich und beim Produkt stehen muß, sollte Dir dann die Differenz zwischen Miete und Kauf doch sehr schnell auffallen :smile: Die Wahrscheinlichkeit dass Du vorher noch 2 km fährst, ist da doch eher gering.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich:

Mhm, ok, daran hab ich jetzt nicht gezweifelt. Was ist aber
jetzt in diesen Fällen:

Fall A: Ich gehe zum nächsten Porschehändler und möchte einen
Wagen fürs Wochenende mieten. Nachdem ich unterschrieben habe
bekomme ich die Schlüssel und fahre vom Hof, nach 2km wird mir
bewusst, das es sich bei dem Vertrag um einen KAUFvertrag
handelt. Oben steht auch riesengross KAUFVERTRAG.

Ganz ehrlich, wenn ich einen Porsche mieten möchte, gehe ich zur Autovermietung und nicht zum örtlichen Porschehändler.

Fall B: Siehe oben, allerdings steht statt Kaufvertrag nur
VERTRAG und erst im Text ist von Kauf statt von Miete die
Rede.

Im zweiten Fall bist Du in den Laden maschiert und sagst:„Ich möchte jetzt sofort einen Porsche!“, und unterschreibst, was Dir unter die Finger kommt. Kein Mensch kann ahnen, dass Du ihn nur leihen möchtest, was bei einem Porschehändler auch eher selten vorkommt.

Beide Male Erklärungsirrtum oder? Fall A würde ich sage ich
muss dem Händler den entstanden Schaden ersetzen, da ich es
hätte wissen/müssen, und was ist dann bei B?

Um mal auf den oben genannten Fall zurück zu kommen. Wenn eine Site Kontoverbindungen haben möchte, sollte einem Menschen klar sein, dass diese nicht für die Überprüfung der 18Jahre Grenze gedacht ist.

Mal wieder so ein Fall, wo Böswilligkeit vermutet wird, wenn Dummheit völlig genügt. Selbst die „anerkannten“ Flirtseiten wie Friendscout.de haben keine zu agressive Darstellung ihrer Preise sondern werben mit kostenloser Mitgliedschaft. So gut wie jede über die Anmeldung hinaus gehende Seite kostet Bares.

Gruß

ALex

Ganz ruhig Patrick, ganz ruhig. Tief durchatmen. Goos Frabaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich:

Mhm, ok, daran hab ich jetzt nicht gezweifelt. Was ist aber
jetzt in diesen Fällen:

Fall A: Ich gehe zum nächsten Porschehändler und möchte einen
Wagen fürs Wochenende mieten. Nachdem ich unterschrieben habe
bekomme ich die Schlüssel und fahre vom Hof, nach 2km wird mir
bewusst, das es sich bei dem Vertrag um einen KAUFvertrag
handelt. Oben steht auch riesengross KAUFVERTRAG.

Ganz ehrlich, wenn ich einen Porsche mieten möchte, gehe ich
zur Autovermietung und nicht zum örtlichen Porschehändler.

Ja und, was hat das jetzt mit der Frage zu tun? Genau. Hat null mit dem Thema zu tun, interessiert also auch null.

Fall B: Siehe oben, allerdings steht statt Kaufvertrag nur
VERTRAG und erst im Text ist von Kauf statt von Miete die
Rede.

Im zweiten Fall bist Du in den Laden maschiert und sagst:„Ich
möchte jetzt sofort einen Porsche!“, und unterschreibst, was
Dir unter die Finger kommt. Kein Mensch kann ahnen, dass Du
ihn nur leihen möchtest, was bei einem Porschehändler auch
eher selten vorkommt.

Und woher weisst Du was ich gesagt haben soll? Was hast Du denn für eine Logik drauf das Du an der Überschrift eines Vertrages meinen Tonfall erkennen kannst?

Beide Male Erklärungsirrtum oder? Fall A würde ich sage ich
muss dem Händler den entstanden Schaden ersetzen, da ich es
hätte wissen/müssen, und was ist dann bei B?

Um mal auf den oben genannten Fall zurück zu kommen. Wenn eine
Site Kontoverbindungen haben möchte, sollte einem Menschen
klar sein, dass diese nicht für die Überprüfung der 18Jahre
Grenze gedacht ist.

Mal wieder so ein Fall, wo Böswilligkeit vermutet wird, wenn
Dummheit völlig genügt. Selbst die „anerkannten“ Flirtseiten
wie Friendscout.de haben keine zu agressive Darstellung ihrer
Preise sondern werben mit kostenloser Mitgliedschaft. So gut
wie jede über die Anmeldung hinaus gehende Seite kostet Bares.

Also jetzt wirds aber wirklich ulkig, in Deiner Vika hab ich nichts von Hellseher gelesen. Woher bitte kennst Du nicht nur meinen Tonfall (siehe oben) sondern auch die Website von der die Rede ist, geschweige denn deren Design?

Infos im Netz:

ZDF-WISO: Abo-Fallen und andere Maschen im Internet
(Mit Links zu Musterbriefen der Verbraucherzentralen)
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,4361934,00…

FAQs von verbraucherrechtliches.de zu Internet-Vertragsfallen

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-…

ZDF-WISO: Preisangaben müssen ersichtlich sein

Der Fall: Eine Frau hatte ihre Lebenserwartung berechnen lassen, die Kostenfalle jedoch übersehen. Der Hinweis auf den Preis in Höhe von 30 Euro befand sich am Ende eines mehrzeiligen Textes, unterhalb des Anmeldebuttons…(mehr siehe Link)
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,4394210,00.html

Die Frau musste nicht bezahlen (AZ 161 C 23695/06).
Dazu die Pressemitteilung des Gerichts:
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070219%…

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