Hallo,
wenn sich durch den Gutachter herausstellt, dass das Fahrzeug durch den Unfall einen Totalschaden hat, welchen Zeitraum kann ich dann der gegnerischen Versicherung für den Nutzungsausfall in Rechnung stellen? Die Anzahl an Tagen, die ich laut Gutachter brauche um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen?
Wenn jetzt die Versicherung entscheidet das es 50/50 Schuld war, wie sieht es dann mit dem Nutzungsausfall aus? Nimmt man da die hälfte Zeit?
Gruß
Thomas
Hallo!
wenn sich durch den Gutachter herausstellt, dass das Fahrzeug
durch den Unfall einen Totalschaden hat, welchen Zeitraum kann
ich dann der gegnerischen Versicherung für den Nutzungsausfall
in Rechnung stellen? Die Anzahl an Tagen, die ich laut
Gutachter brauche um ein gleichwertiges Fahrzeug zu
beschaffen?
Genau.
Wenn jetzt die Versicherung entscheidet das es 50/50 Schuld
war
Wenn man der Entscheidung der Versicherung doch ohnehin vertraut, dann kann man ja einfach warten, was die zahlen.
Wenn man ein wenig skeptisch ist, vor allem vor dem Hintergrund, dass es nicht Versicherungen sind, die Haftungsquoten abschließend bestimmnen, so lange man sich nicht damit abfindet, fragt man einen Anwalt.
Wenn im Ergebnis 50/50 dabei rauskommt, wiel man gut damit fährt oder aber weil das ein Gericht nach einer Klage entscheidet, dann ist der gesamte Schadensersatzanspruch entsprechend der Mitverschuldensquote zu teilen - und der umfasst auch den Nutzungsausfall.
Gruß,
Florian.