Schadensersatzpflichtig bei Kündigung ?

Hi all.

In einem Vertrag steht:
„Während der Probezeit ist die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.“
Heist das z.B.:
Kündigt man am 25.10.2000 muss man noch bis zum 30.11.2000
arbeiten ?
Was passiert, wenn man einfach nicht hingeht ?
Ist man dann Schadensersatzpflichtig für die Arbeit die nicht getan wird ?

Danke der Auskunft
CU Seb

Also ich weiß nicht ob es im deutschen Arbeitsrecht da eine Sonderregelung gibt. Aber grundsätzlich haftest du für den Schaden aus schuldhafter Vertragsverletzung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sebastian,

In einem Vertrag steht:
„Während der Probezeit ist die Kündigung mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende möglich.“

Ich habe schon öfters zu diesem Thema geschrieben, aber bitte schon:

Erstens ist es ungewöhlich, daß für die Probezeit eine so lange Kündigungsfrist vereinbart wird. Normal sind zwei Wochen, egal zu welchem Termin.

Heist das z.B.:
Kündigt man am 25.10.2000 muss man noch bis zum 30.11.2000
arbeiten?
Was passiert, wenn man einfach nicht hingeht ?

Ja, genau so ist es!

Wenn das Klima im Betrieb stimmt und man sich nicht gerade im Streit trennt, sind viele Chefs sogar dankbar, wenn man bis zum Schluß (abzüglich des Dir evtl. noch zustehenden Urlaubs) bleibt, um aktuelle Vorgänge abzuwickeln.

In anderen Fällen (Chef mobbt, Kollegen scheiße, Arbeitszeiten sowieso) ist es allerdings üblich, daß dem Chef einen Tag nach der Kündigung - vor allem in der Probezeit - eine Krankmeldung auf den Tisch flattert. Ärgert mich jedes Mal, ist aber die gängige Praxis.

Besonders fair - um nicht zu sagen unverschämt - finde ich es ohnehin nicht. Schließlich muß Dich der Chef bis zum Schluß bezahlen, es steht ihm also auch eine entsprechende Gegenleistung in Form Deiner Arbeitskraft zu.

Ist man dann Schadensersatzpflichtig für die Arbeit die nicht
getan wird ?

Wenn Du einfach nicht hingehst, nicht erreichbar bist und auch keine Krankmeldung schickst, kann tatsächlich Schadenersatz verlangt werden, wenn ein Schaden entsteht (z. B. Du hast eine wichtige Terminsache in der Schublade vergraben, kein Kollege wußte Bescheid, Frist vergeht, ein wichtiges - nur noch in wenigen Punkten von Deiner Arbeit abhängiges - Geschäft platzt; na prost!).

Ciao

Tessa

In anderen Fällen (Chef mobbt, Kollegen scheiße, Arbeitszeiten
sowieso) ist es allerdings üblich, daß dem Chef einen Tag nach
der Kündigung - vor allem in der Probezeit - eine Krankmeldung
auf den Tisch flattert. Ärgert mich jedes Mal, ist aber die
gängige Praxis.

Hmmmm. Wenn er einen unbezahlt voher gehen liese müßte man dies nicht tun.
Aber man kann ja auch schlecht mit einem Chef so verhandeln und sagen: Lassen wir den Vertrag jetzt sofort enden, so werde ich nicht krank und du hast keine kosten, weil wenn man dann krank wird ist das ja total unglaubhaft.

Wenn man einfach nicht hingehst, nicht erreichbar ist und auch
keine Krankmeldung schickt, keine wichtige Terminsache platzt, kein wichtiges Geschäft platzt,
kann dann trotzdem Schadensersatz verlangt werden ?

Kann der Chef z.B. einen teueren neuen Mitarbeiter anstellen, dessen Gehalt bis zum Kündigungszeitpunkt gezahlt werden muss ?
Hätte der neue Mitarbeiter den gleichen Lohn kähme es effektiv einem vorgelegen Vertragsende gleich ohne den Trick mit der Krankmeldung.

Irgendwie wird man schon so ein wenig zur Krnakmeldung getrieben, aber dann hinterher sind die Beteiligten beleidigt.
Das finde ich auch nicht so schön.

CU :smile:

Hi!

Prinzipiell hat Tessa Recht, wenn sie sagt, dass Du für Schäden, die durch Deinen „Vertragsbruch“ entstanden sind, Schadensersatz zu löhnen hast.
Aber: Ich gehe mal davon aus, dass Du keine Position bekleidest, die größere Schäden entstehen lassen kann. Und dann ist es auch nicht unbedingt einfach für Deinen Chef, dieses nachzuweisen! In der Regel (und da tun mir die Chefs echt leid!), kann der Arbeitgeber lediglich für die Tage Gehalt kürzen, die Du „unentschuldigt“ fehlst! Wobei er Dich in den Tagen nach der ausgesprochenen Kündigung in einem angemessenen Rahmen für die Jobsuche freistellen muß.

Bei se wei - hast Du schon mal daran gedacht, Deinen Chef auf das Thema anzusprechen?!

Gruß
Guido

P.S. Unabhängig hiervon kann im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes stehen!