Hallo Sebastian,
In einem Vertrag steht:
„Während der Probezeit ist die Kündigung mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende möglich.“
Ich habe schon öfters zu diesem Thema geschrieben, aber bitte schon:
Erstens ist es ungewöhlich, daß für die Probezeit eine so lange Kündigungsfrist vereinbart wird. Normal sind zwei Wochen, egal zu welchem Termin.
Heist das z.B.:
Kündigt man am 25.10.2000 muss man noch bis zum 30.11.2000
arbeiten?
Was passiert, wenn man einfach nicht hingeht ?
Ja, genau so ist es!
Wenn das Klima im Betrieb stimmt und man sich nicht gerade im Streit trennt, sind viele Chefs sogar dankbar, wenn man bis zum Schluß (abzüglich des Dir evtl. noch zustehenden Urlaubs) bleibt, um aktuelle Vorgänge abzuwickeln.
In anderen Fällen (Chef mobbt, Kollegen scheiße, Arbeitszeiten sowieso) ist es allerdings üblich, daß dem Chef einen Tag nach der Kündigung - vor allem in der Probezeit - eine Krankmeldung auf den Tisch flattert. Ärgert mich jedes Mal, ist aber die gängige Praxis.
Besonders fair - um nicht zu sagen unverschämt - finde ich es ohnehin nicht. Schließlich muß Dich der Chef bis zum Schluß bezahlen, es steht ihm also auch eine entsprechende Gegenleistung in Form Deiner Arbeitskraft zu.
Ist man dann Schadensersatzpflichtig für die Arbeit die nicht
getan wird ?
Wenn Du einfach nicht hingehst, nicht erreichbar bist und auch keine Krankmeldung schickst, kann tatsächlich Schadenersatz verlangt werden, wenn ein Schaden entsteht (z. B. Du hast eine wichtige Terminsache in der Schublade vergraben, kein Kollege wußte Bescheid, Frist vergeht, ein wichtiges - nur noch in wenigen Punkten von Deiner Arbeit abhängiges - Geschäft platzt; na prost!).
Ciao
Tessa