Hallo,
wenn Herr X 3 Kinder hat,eins davon enterbt und im laufe der jahre den beiden anderen Kinder immer wieder Geld schenkt und Sachen überschreibt,hat dann das enterbte Kind die Möglichkeit nach dem Tod des Vaters einiges wieder zurückzuverlangen?
Würde man das dann Pflichtergänzungsausgleich nennen?
Ja, genau das wären Pflichtteilsergänzungsansprüche. Allerdings sind sie auf Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tode beschränkt und umfassen keine so genannten Anstandsschenkungen, also z.B. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke in „üblicher“ Größenordnung, wobei die Üblichkeit durch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten bestimmt wird. D.h. beim knapp über der Sozialhilfe liegenden Arbeiter würde man einen neuen PKW zu einem normalen Geburtstag wohl nicht durchgehen lassen, beim Unternehmer mit eigenem Flugzeug schon eher.
Das Problem bei solchen Schenkungen ist aber immer die Beweisbarkeit. D.h. wenn man einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen will, muss man Beweise für die Geschenke erbringen. Dies wird bei direkten Überweisungen durch Beiziehung der Kontenbewegungen möglich sein, bei dem ein oder anderen Hunderter hier und da eher nicht. D.h. wenn man vorhat, jemanden zu benachteiligen, wird man üblicherweise Wege wählen, die nicht so einfach nachvollziehbar sind. Hat man Anhaltspunkte, dass man benachteiligt werden soll, sollte man beizeiten anfangen Geschenke zu protokollieren und Beweise zu sichern.
Gruß vom Wiz
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Auch hallo.
wenn Herr X 3 Kinder hat,eins davon enterbt und im laufe der
jahre den beiden anderen Kinder immer wieder Geld schenkt und
Sachen überschreibt,hat dann das enterbte Kind die Möglichkeit
nach dem Tod des Vaters einiges wieder zurückzuverlangen?
Fordern ganz sicher. Was dabei rauskommt, hängt aber von vielen Faktoren ab:
-ist die Enterbung rechtskräftig ?
-sind weitere Akteure (z.B. Enkelkinder) erbberechtigt ?
-welches gültige Testament liegt vor ?
-…
Siehe auch http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/erbrecht_e/…
Würde man das dann Pflichtergänzungsausgleich nennen?
Pflichtteilsergänzung: http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/erbrecht_p/…
HTH
mfg M.L.