Deutsches Erbrecht: wer ist gesetzlicher Erbe?

Hallo liebe Wissenden,

gesetzt folgender Fall in chronologischer Abfolge der Ereignisse (Achtung, dauert etwas):

A und B sind verheiratet. Aus der Ehe von A & B enstammen die Kinder C und D.
C bleibt ledig und kinderlos, D hat aus erster Ehe mit E die Kinder F, G und H.
Dann stirbt B.
Nach dem Tod von B heiraten A & I.
I hat als nächsten lebenden Verwandten den Neffen J.
Weitere Beziehungen von D bleiben kinderlos. D ist geschieden.
Dann stirbt A.

C&D hatten afaik beim Tod von B auf Ansprüche verzichtet, da sie ja auch gegenüber A erbberechtigt waren (und dann auch anteilig erbten).

----- bis dahin alles noch in der damaligen DDR -----

D stirbt, F, G, H erben - > direkte Nachkommen.
C stirbt, F, G, H erben - > Nachkommen eines Geschwisters, direkte Nachkommen gibt es nicht.
Dann stirbt I.

Wer ist jetzt in der gesetzlichen Erbfolge der nächste:
J als Neffe von I oder F, G, H als Nacherben von A?

J hat F, G, H seit der Heirat mit A zwar als Enkel angesehen, allerdings gab es nie eine förmliche Anerkennung, da die Nachkommen von A&B zum Zeitpunkt der Heirat ja schon im mittleren Alter standen.

Hat E als ehemaliger Gatte von D noch Ansprüche?

Oder kommt vielleicht sogar ein weiterer Verwandter in Betracht? K ist der Cousin von A (die Väter von A und K sind Geschwister) und der Neffe von B (K’s Mutter ist die Schwester von B). Ich weiß, jetzt gleitet es langsam in Richtung von „Mein Opa, das bin ich“ ab :wink:; aber rein gesetzt den Fall, es wäre so …

Die Fragestellung wird noch abstruser, da auch noch ein Testament anzunehmen ist, daß möglicherweise nicht den Formvorschriften genügt. Die gesetzliche Erbfolge zu kenn wäre interessant, weil daraus ja wiederum Pflichtteilsansprüche und mögliche Steuerlast (deswegen XPost in Steuern) folgt.

Und für die Genealogiker: Wie wären die Verwandschaftsverhältnisse, wenn F, G oder H ein Kind von K heiraten würden? :wink:

Nochmal zur Verdeutlichung:

 ?&? (beide +) 
 +---+---+
 (1) (9) | |
 B-----+-----A-----+-----C ?+? (beide +)
 +(8) | +(10) |
 | |
 +----+----+ J----+----? 
 (3)| |(2) ?
 (4) | |
 E----+----D(+11) C(+12)
 |
 +----------+---------+
 |(5) |(6) |(7) 
 F G H

MfG
Ijon Tichy

Hallo liebe Wissenden,

gesetzt folgender Fall in chronologischer Abfolge der
Ereignisse (Achtung, dauert etwas):

A und B sind verheiratet. Aus der Ehe von A & B enstammen die
Kinder C und D.
C bleibt ledig und kinderlos, D hat aus erster Ehe mit E die
Kinder F, G und H.
Dann stirbt B.
Nach dem Tod von B heiraten A & I.
I hat als nächsten lebenden Verwandten den Neffen J.
Weitere Beziehungen von D bleiben kinderlos. D ist geschieden.
Dann stirbt A.

C&D hatten afaik beim Tod von B auf Ansprüche verzichtet, da
sie ja auch gegenüber A erbberechtigt waren (und dann auch
anteilig erbten).

----- bis dahin alles noch in der damaligen DDR -----

D stirbt, F, G, H erben - > direkte Nachkommen.
C stirbt, F, G, H erben - > Nachkommen eines Geschwisters,
direkte Nachkommen gibt es nicht.
Dann stirbt I.

Wer ist jetzt in der gesetzlichen Erbfolge der nächste:
J als Neffe von I oder F, G, H als Nacherben von A?

J

uups …
natürlich I

hat F, G, H seit der Heirat mit A zwar als Enkel angesehen,
allerdings gab es nie eine förmliche Anerkennung, da die
Nachkommen von A&B zum Zeitpunkt der Heirat ja schon im
mittleren Alter standen.

Hat E als ehemaliger Gatte von D noch Ansprüche?

Oder kommt vielleicht sogar ein weiterer Verwandter in
Betracht? K ist der Cousin von A (die Väter von A und K sind
Geschwister) und der Neffe von B (K’s Mutter ist die
Schwester von B). Ich weiß, jetzt gleitet es langsam in
Richtung von „Mein Opa, das bin ich“ ab :wink:; aber rein gesetzt
den Fall, es wäre so …

Die Fragestellung wird noch abstruser, da auch noch ein
Testament anzunehmen ist, daß möglicherweise nicht den
Formvorschriften genügt. Die gesetzliche Erbfolge zu kenn wäre
interessant, weil daraus ja wiederum Pflichtteilsansprüche und
mögliche Steuerlast (deswegen XPost in Steuern) folgt.

Und für die Genealogiker: Wie wären die
Verwandschaftsverhältnisse, wenn F, G oder H ein Kind von K
heiraten würden? :wink:

Nochmal zur Verdeutlichung:

 ?&? (beide +)
 +---+---+
 (1) (9) | |
 B-----+-----A-----+-----C ?+? (beide+)
 +(8) | +(10) |
 | |
 +----+----+ J----+----?
 (3)| |(2) ?
 (4) | |
 E----+----D(+11) C(+12)
 |
 +----------+---------+
 |(5) |(6) |(7)
 F G H

MfG
Ijon Tichy

Hallo Ijon Tichy

Beim Tod von A haben dessen Kinder C und D geerbt.
Beim Tod von I erbt J.
Wenn von I kein Testament gemacht wurde, gehen die Kinder von D leer
aus. Der geschiedene (?) Ehegatte E erbt sowieso nicht.

Gruss
Heinz (IANAL)

Hallo Ijon Tichy

Beim Tod von A haben dessen Kinder C und D geerbt.
Beim Tod von I erbt J.
Wenn von I kein Testament gemacht wurde, gehen die Kinder von
D leer aus.

Gruss
Heinz (IANAL)

Hallo Heinz,

$15 ErbStG führt auf:

Steuerklasse I
1.der Ehegatte,
2.die Kinder, auch nichteheliche und adoptierte (Annahme als Kind), und 

Stiefkinder ,

3.die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder,
4.die Eltern und Voreltern bei Erwerbern von Todes wegen; 

Sind C und D Stiefkinder von I? Zumindest steuerrechtlich werden angeheiratete Nachkommen den leiblichen damit gleichgestellt, oder seh ich das falsch?

MfG
Ijon Tichy

Hallo Ijon Tichy

Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben. D.h. ihnen steht kein Pflichtteil zu.
Testamentarisch können sie aber bedacht werden und werden dann in die von Dir genannte Steuerklasse eingestuft.

Gruß

Daliegender