Offenes Garagentor + Dieb

Hallo,

unter einem Reihenhaus gibt es eine Tiefgarage, in der jede Wohnung einen Stellplatz hat. Die Tiefgarage kann von außen normalerweise nur mit einem Schlüssel geöffnet werden, nach zwei Minuten schließt sich das Tor wieder.
Innerhalb eines Jahres war das Tor vier Mal defekt, schloss sich nicht mehr.
Ein Bewohner hat sein Auto tagsüber mit offenem Verdeck (geschlossene Fenster, Türen verriegelt) in die Garage gestellt.
Nach drei Stunden war das Garagentor offen (defekt), aus dem Auto wurde Kleingeld und eine teure Sonnenbrille gestohlen.

Kann der Bewohner bei irgendjemandem seinen Schaden geltend machen oder hat er einfach Pech gehabt, wenn er sein Auto mit geöffnetem Verdeck in die Tiefgarage stellt, zu der normalerweise nur die Bewohner des Hauses Zugang haben sollten?

Interessierte Grüße
Sue

Kann der Bewohner bei irgendjemandem seinen Schaden geltend
machen

Den Dieb, wenn Du ihn findest.

oder hat er einfach Pech gehabt, wenn er sein Auto mit
geöffnetem Verdeck in die Tiefgarage stellt, zu der
normalerweise nur die Bewohner des Hauses Zugang haben

Ich würde das nicht Pech nennen, sondern im mildesten Falle Leichtfertigkeit. Auch Mitbewohner eines Hauses können Geld aus einem offenen Auto klauen. Wer so leichtsinnig ist, darf sich nicht beschweren.

Kann der Bewohner bei irgendjemandem seinen Schaden geltend
machen

Den Dieb, wenn Du ihn findest.

Wie siehts aus mit der Reperaturfirma, die zu diesem Zeitpunkt schon vom Hausverwalter verständigt war und zugesagt hatte, das Tor umgehend zu reparieren? (Und die auch nach erneutem Hinweis und fester Zusage, das Tor noch vor 19 Uhr zu reparieren noch immer nicht da war.)

oder hat er einfach Pech gehabt, wenn er sein Auto mit
geöffnetem Verdeck in die Tiefgarage stellt, zu der
normalerweise nur die Bewohner des Hauses Zugang haben

Ich würde das nicht Pech nennen, sondern im mildesten Falle
Leichtfertigkeit. Auch Mitbewohner eines Hauses können Geld
aus einem offenen Auto klauen. Wer so leichtsinnig ist, darf
sich nicht beschweren.

Ich weiß nicht, was daran leichtsinnig sein soll, ein verschlossenes Auto in einer geschlossenen Tiefgarage abzustellen.
Ich persönlich erwarte nicht unbedingt, dass jemand an einer Wand hochklettert (Fußabdrücke vorhanden), um über eine Trennscheibe und das geschlossene Fenster klettern zu können, um drei Euro Kleingeld aus einem Auto zu klauen. Abgesehen davon konnte der Bewohner kaum damit rechnen, dass das Tor kurz nachdem er den Wagen abgestellt hat nicht funktioniert.

Grüße
Sue

Wie siehts aus mit der Reperaturfirma, die zu diesem Zeitpunkt
schon vom Hausverwalter verständigt war und zugesagt hatte,
das Tor umgehend zu reparieren? (Und die auch nach erneutem
Hinweis und fester Zusage, das Tor noch vor 19 Uhr zu
reparieren noch immer nicht da war.)

Na und? Du kannst doch deswegen nicht einfach Dein Auto mit offenem Verdeck da parken.

Ich weiß nicht, was daran leichtsinnig sein soll, ein
verschlossenes Auto in einer geschlossenen Tiefgarage
abzustellen.

Was ist denn an einem Auto groß verschlossen wenn das Verdeck offen ist??? Du schließt doch auch nicht die Haustüre ab und machst dann alle Fenster auf wenn Du Dein Haus verläßt.

Ich persönlich erwarte nicht unbedingt, dass jemand an einer
Wand hochklettert (Fußabdrücke vorhanden), um über eine
Trennscheibe und das geschlossene Fenster klettern zu können,
um drei Euro Kleingeld aus einem Auto zu klauen. Abgesehen
davon konnte der Bewohner kaum damit rechnen, dass das Tor
kurz nachdem er den Wagen abgestellt hat nicht funktioniert.

Künftig rechnest Du hoffentlich damit. Sowas ist einfach nur leichtsinnig.

Wie siehts aus mit der Reperaturfirma, die zu diesem Zeitpunkt
schon vom Hausverwalter verständigt war und zugesagt hatte,

Spielt doch keine Rolle. In die Garage kommen mehrere Leute mit ihren Schlüsseln.

Ich weiß nicht, was daran leichtsinnig sein soll, ein
verschlossenes Auto in einer geschlossenen Tiefgarage

Was denn jetzt, war das Auto zu oder das Verdeck offen ?

Wie siehts aus mit der Reparaturfirma, die zu diesem Zeitpunkt
schon vom Hausverwalter verständigt war und zugesagt hatte,
das Tor umgehend zu reparieren? (Und die auch nach erneutem
Hinweis und fester Zusage, das Tor noch vor 19 Uhr zu
reparieren noch immer nicht da war.)

Na und? Du kannst doch deswegen nicht einfach Dein Auto mit
offenem Verdeck da parken.

Um mich geht’s hier nicht. Aber ich persönlich rechne nicht damit, dass meine größtenteils über sechszigjährigen Nachbarn für drei Euro Kleingeld auf meinem Auto rumkrabbeln. Hier geht es nicht darum, mal eben über eine Scheibe zu greifen. Ich hab es ausprobiert, obwohl ich nicht gerade klein bin muss ich wirklich schon auf das Auto (oder eben die Wand hoch) klettern, um überhaupt an den Innenraum zu kommen.

Du schließt doch auch nicht die Haustüre ab und
machst dann alle Fenster auf wenn Du Dein Haus verläßt.

Ich lasse aber üblicherweise auch nicht jedes Mal alle Rolläden runter, weil geschlossene Fenster vielleicht nicht ausreichend darauf hinweisen könnten, dass ich nicht möchte, dass jemand bei mir einsteigt.

Ich persönlich erwarte nicht unbedingt, dass jemand an einer
Wand hochklettert (Fußabdrücke vorhanden), um über eine
Trennscheibe und das geschlossene Fenster klettern zu können,
um drei Euro Kleingeld aus einem Auto zu klauen. Abgesehen
davon konnte der Bewohner kaum damit rechnen, dass das Tor
kurz nachdem er den Wagen abgestellt hat nicht funktioniert.

Künftig rechnest Du hoffentlich damit. Sowas ist einfach nur
leichtsinnig.

Wie gesagt, um mich geht’s nicht. Aber ist es so schwer nachvollziehbar, dass man allen, die dazu (mit Schlüssel) Zugang haben, soweit vertraut, dass eben Fahrräder mal nicht angekettet werden, Autofenster nicht immer komplett zu sind und eben auch das Verdeck mal drei Stunden nicht geschlossen wird?

Wie ich sehe bietet die Frage nur Potential für Leute, die betonen wollen, wie dumm die Menschen doch sind und dass ihnen soetwas nie passieren würde. Obwohl mich wirklich mal interessiert hätte, ob die Firma nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn das Tor trotz drei Reparaturen innerhalb eines Jahres schon wieder kaputt ist (übrigens wurde das Tor vor drei Stunden repariert und ist schon wieder defekt) und wenn sie, obwohl angekündig, das Tor eben nicht innerhalb kurzer Zeit wieder repariert. Aber ok, scheint nicht so zu sein, ich danke für die Antworten.

Und ich bete einfach mal, dass niemand die Tatsache, dass meine Fußmatte nicht angekettet ist als Aufforderung interpretiert, sie mit zu klauen.

Grüße
Sue

Kann der Bewohner bei irgendjemandem seinen Schaden geltend
machen oder hat er einfach Pech gehabt, wenn er sein Auto mit
geöffnetem Verdeck in die Tiefgarage stellt, zu der
normalerweise nur die Bewohner des Hauses Zugang haben
sollten?

Zuerst einmal: Ja, alle Menschen sind blöd. Und ja, mir könnte sowas NIE passieren! Isch abe nämlich gar keine Cabrio Signorina :smile:

Ok zur Frage: Ein offenes Cabrio ist GRUNDSÄTZLICH auch mit geöffnetem Verdeck versichert, Hauptsache die Scheiben sind oben. Ist nun mal so. Die Frage ist nur, wie lange das Auto abgestellt ist. Letztenendes ist es für den Fall der Fälle Ermessenssache des Gerichtes. Generell: Eine Viertelstunde in Hinterzipfelsbach beim Bäcker = versichert. Vier Stunden auf einem einsamen Waldweg = grob fahrlässig selbst verschuldet. Im Fall einer für alle Bewohner zugänglichen Tiefgarage, in die man ohne Mühe auch nachts eindringen kann indem man einem einfahrenden PKW hinterherläuft, noch dazu wenn bekannt ist, daß der Schließmechanismus öfter versagt, rechne es Dir aus…

Ist aber im konkreten Fall aber auch egal, Kleingeld und teure Sonnenbrillen sind nämlich sowieso nicht versichert!

Hallo Sue,

man darf ein Cabrio mit offenem Verdeck parken, wenn es abgeschlossen ist. Das bringt den Versicherungsschutz gegen Diebstahl (des Autos) nicht zum Erlöschen.
Anders sieht es mit Wertgegenständen im oben offenen Fahrzeug aus. Die sind in der Regel ausdrücklich nicht versichert.
Ausserdem ist auch die Tiefgarage kein sicherer Ort, wie du schreibst, weil bei einer Öffnungszeit von 2 Minuten sich jederzeit jemand unerkannt mit reinschleichen kann. Anders wäre es wenn der Mietvertrag auch eine Bewachung des Fahrzeugs beinhalten würde, was wahrscheinlich nicht der Fall ist.
Zusätzlich wäre ein gewisses Misstrauen gegenüber der Schliesstechnik angebracht gewesen, weil das Garagentor schon mehrfach defekt war.

gruß
Daliegender

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