Reisekostenrücktrittsversicherung

Hallo,

wenn man eine Reise storniert, da eine Schwnagerschaft eingetreten ist, und die Reisekostenrücktrittsversicherung diesen Fall einschliest, man aber einige Tage nach der Sornierung erfährt, das die werdende Mutter eine Fehlgeburt erlitten hat, kann die Versicherung dann ein Attest verlangen, aus dem hervorgeht, dass die Mutter auch bei einer Fehlgeburt reiseuntauglich ist?
Wie gesagt, storniert wurde während der Schwangerschaft!
Dann, nach der Stornierung, kam die Nachricht Fehlgeburt.
Versicherung sagt, bei einer Schwangerschaft zahlen wir. Bei einer Fehlgeburt ist die Mutter ja wieder reisetauglich!
Aber die Reise ist ja schon storniert…

Danke für alle Tipps und Hilfen!

Hallo BigGin,

Reisekostenrücktrittsversicherung verlangen im allgemeinen, daß eine Reise unverzüglich storniert wird, wenn absehbar ist, daß der/die Versicherte die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kann. Danach folgt aus meinem Rechtsverständnis (Versicherungskaufmann und Fachwirt - aber kein Rechtsanwalt), daß die Versicherung die Leistung nicht verweigern kann, wenn nach Eintritt des Versicherungsfalles durch unerwartete und nicht vorhersehbare Umstände doch wieder Reisefähigkeit eintritt.

Ich höre immer wieder von Rechtsstreitigkeiten, weil Versicherte nach Auffassung der Versicherungen die Reise zu spät storniert haben - eben weil sie noch auf Besserung gehofft haben. Vom umgekehrten Fall habe ich noch nie gehört. Es würde mich sehr wundern wenn die Versicherung hier die Leistung versagt. Wenn doch würde mich die Begründung schon aus fachlichen Gründne sehr interessieren.

HTH
Gero

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