Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob es in Niedersachsen eine bestimmte Vorgehensweise gibt, wie man als Mieter oder als Vermieter auf einem privaten Grundstück einen Laubbaum fällen kann.
Wird eine Genehmigung benötigt?
Ist es erheblich, ob der Baum gesund oder krank, bzw. bereits abgestorben ist?
Ist es erheblich, ob und in wie weit man das Absterben eines Baumes verursacht hat?
Werden Ausgleichsmaßnahmen erforderlich und wenn ja, wie und in welchem Umfang?
Vielen Dank für Hinweise!
Hallo,
die beste Antwort erhältst Du sicherlich beim zuständigen Gartenbauamt deiner Gemeinde.
Klar sollte auch sein ob nun Mieter,Vermieter oder Eigentümer.
Denen trägst Du das Problem vor und schon wird einem geholfen.
Gruß
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eventuell kann es hifreich sein,das zuständige forstamt zu fragen!
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Baumschutz in Niedersachsen
Hallo Lalle,
zuständig ist die Gemeinde. Nun ist die große Frage, ob diese eine Baumschutzsatzung hat. Wenn nein, wird im Innenbereich keine Genehmigung benötigt. Wenn ja, findest du dort die Antworten auf deine Fragen.
Da die Satzungen bei den Gemeinden variieren und du keine Gemeinde angegeben hast, kann es hier keine nähere Erläuterung geben.
Viele Baumschutzsatzungen sind auf den Webseiten der Gemeinden veröffentlicht. Vielleicht hast du Glück.
Grüße
Ulf