Bei Lohnpfändungen gehen die mtl. Beträge in Höhe des gepfändeten Teils beim Gläubiger ein. Wie ist die Reihenfolge der Verbuchung? Sollten nicht zuerst die entstandenen Vollstreckungskosten sowie sonstige Neben-
kosten ausgebucht werden; sodann aufgelaufene alte Zinsen und laufende neue Zinsen und erst zum Schluß
die Hauptforderung? Ich könnte mir vorstellen, dass das
die rechtliche Seite wäre. Diese Handhabung könnte aber dazu führen, dass bei einer hohen Hauptforderung und einer niedrigen mtl.Pfändungsrate der Schuldner ein Leben lang nur auf Zinsen zahlt, während die Hauptforderung unverändert bleibt.
Vielen Dank für Eure -natürlich unverbindliche- Meinungsbildung. Gruß
ja. das ist eindeutig im BGB geregelt. die zahlung geht zuerst auf kosten, dann zinsen und dann erst auf die hauptforderung.
bezgl. der hohen forderung und der kleinen pfändung hast du natürlich recht. je nach dem wie hoch kosten und lfd. zinsen sind dauert es natürlich bis das gepfändete geld überhaupt die eigentliche forderung erreicht. hättest du vorher einen vergleich geschlossen und freiwillig den pfändbaren teil abgetreten hättest du vereinbaren können, dass das geld zuerst auf die hauptforderung angerechnet wird. natürlich muss das kein gläubiger annehmen, aber im bezug darauf das er zu geld kommt, wäre er wohl mitgegangen.
einziger trost - zinsen unterliegen der verjährung, d.h. sie laufen nicht ewig, allerdinsg pass auf das die verjährung vom gläubiger eingehalten wird und er dir nicht länger die zinsen berechnet. denn dürfen tut er das, da das recht der verjährung deiner einrede bedarf.
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Wie ist die Reihenfolge
der Verbuchung?
Erst Kosten, dann Zinsen, dann Hauptforderung, § 367 BGB.
Ich könnte mir vorstellen, dass das
die rechtliche Seite wäre.
Das nennt man dann „gutes Judiz“, denn auch das Gesetz sieht es so vor, s. o.
Diese Handhabung könnte aber dazu
führen, dass bei einer hohen Hauptforderung und einer
niedrigen mtl.Pfändungsrate der Schuldner ein Leben lang nur
auf Zinsen zahlt, während die Hauptforderung unverändert
bleibt.
Tja, so wäre das dann wohl. Da darf man dnnn halt keine hohen Hauptforderungen entstehen lassen, wenn man nur kleine Raten zurückzahlen kann.