WElcher Gerichtsstand beim Streit mit EU Länder

Hallo

Ich würde gerne mal wissen wie es sich verhält wenn man mit einem ánderen Land aus der EU einen Vertrag abschließt bei dem beide ihre AGB´s zugrunde legen und es dann zum Streit kommt. Partei A sagt in ihren AGB´s das Gericht ist nur in Deutschland und Partei B ist z.B aus Österreich und hat halt in ihren AGB´s als Gerichtsstand Österreich stehen. Auf welches Recht beruft man sich im Streitfall?

MfG Norman

Hallo!

Bitte um Präzisierung: geht es um einen Vertrag zwischen Personen in verschiedenen Mitgliedstaaten oder um einen Vertrag mit einem Mitgliedstaat?

Gruß
Tom

Hallo

Es geht um einen Vertrag zischen Personen (Kaufleuten).

Gruß Norman

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Hallo!

Das steht in der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO). Diese sagt aber nur aus, welches Land zuständig ist, nicht, welches Recht anwendbar ist. Dies richtet sich nach den Vorschriften des internationalen Privatrechtes im Gerichtsstaat.

Gruß
Tom

Also müsste ich mal in den Verordnungen nachschauen welcher Gerichtsstand zuständig ist und welches Recht ich anwenden muss

MfG Norman

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Hallo!

Nein, in der EuGVVO schaust du nach welches Land zuständig ist bzw. die Gerichte welchen Landes. Den Rest schaust du im Recht des Landes nach, in dem sich das Gericht befindet.

Gruß
Tom