Ich würde gerne mal wissen wie es sich verhält wenn man mit einem ánderen Land aus der EU einen Vertrag abschließt bei dem beide ihre AGB´s zugrunde legen und es dann zum Streit kommt. Partei A sagt in ihren AGB´s das Gericht ist nur in Deutschland und Partei B ist z.B aus Österreich und hat halt in ihren AGB´s als Gerichtsstand Österreich stehen. Auf welches Recht beruft man sich im Streitfall?
Das steht in der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO). Diese sagt aber nur aus, welches Land zuständig ist, nicht, welches Recht anwendbar ist. Dies richtet sich nach den Vorschriften des internationalen Privatrechtes im Gerichtsstaat.
Nein, in der EuGVVO schaust du nach welches Land zuständig ist bzw. die Gerichte welchen Landes. Den Rest schaust du im Recht des Landes nach, in dem sich das Gericht befindet.