Hallo, habe mal ein Anliegen in einem fiktiven Fall. Beim ausparken fährt a gegen das Auto von Fahrer b. Alles kein Problem, a klingelt bei b und meldet den Vorfall. b hat aber nichts besseres zu tun und wegen einer Minibeule die Polizei zu rufen. Die kommt und a soll nun 35 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit zahlen.
Was mich nun interessiert ist folgendes: Wieso muss a nun für etwas zahlen, was er ja nicht vorsätzlich gemacht hat? Ich meine wenn jemand absichtlich eine Grünanlage verschmutzt und 35 Euro zahlen soll ist dass ok. Aber wenn jemanden in der selbigen aus Versehen die Mülltüte reißt, er aber grundsätzlich bereit ist für die Reinigung aufzukommen, warum dann zusätzlich 35 Euro?
Gibt es Gerichtsurteile, bei denen Bürger gegen dieses Ordnungsgeld bei Verkehrsunfällen geklagt haben? Es wäre nett, wenn jemand entsprechende Links kennen würde und sie mitteilt.
Vielen Dank
Stefan
Wieso muss a nun für
etwas zahlen, was er ja nicht vorsätzlich gemacht hat?
Weil Schuld nicht nur im Vorsatz, sondern auch in Fahrlässigkeit liegen kann.
Levay
Hallo Levay
Erst einmal dake für Deine Rückmeldung. Da gebe ich Dir Recht. Und deshalb würde ja auch die Versicherung den Schaden den a verurscht hätte, an b ausgleichen. Bei einen vorsätzlichen Anstoß des PKW würde sie es nicht machen. Aber warum dann noch ein Ordnungsgeld von 35 Euro? Das ist etwas, was ich nicht verstehe.
Gruß Stefan
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Dem besseren Verständnis helfen oft Extrembeispiele. Hier ist eines: Du hast mit deinem Auto durch verkehrswidriges Verhalten jemanden über den Haufen gefahren. Du siehst ein, dass du hierfür Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen musst.
Siehst du auch ein, dass du womöglich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird, nämlich zu einer Geld- oder theoretisch sogar zu einer Haftstrafe? Wenn ja, dann hast du auch die Antwort auf deine Ausgangsfrage: Egal ob nun im Straf- oder im Ordnungswidrigkeitenrecht, in beiden Fällen gibt es neben Vorsatz- auch Fahrlässigkeitstaten. Und eine solche Fahrlässigkeitstat wird dir hier offenbar zur Last gelegt.
Levay
Egal ob nun im
Straf- oder im Ordnungswidrigkeitenrecht, in beiden Fällen
gibt es neben Vorsatz- auch Fahrlässigkeitstaten. Und eine
solche Fahrlässigkeitstat wird dir hier offenbar zur Last
gelegt.
Wobei ich noch dezent hinterherschieben möchte, das die Fahrlässigkeit sich auf eine bestimmte Rechtsvorschrift bezieht (oder so ähnlich gesagt):
Der X hat fahrlässig nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen, und somit einen anderen geschädigt. Wegen dieses Verstosses gegen §1 StVO wird er mit 35 Euro verwarnt.
Wobei ich noch dezent hinterherschieben möchte, das die
Fahrlässigkeit sich auf eine bestimmte Rechtsvorschrift
bezieht (oder so ähnlich gesagt):
Ja, auch Vorsatz bezieht sich immer auf einen Tatbestand. Insofern ein merkwürdiger Hinweis.
Der X hat fahrlässig nicht die erforderliche Sorgfalt walten
lassen, und somit einen anderen geschädigt.
Blödsinn. Fahrlässigkeit ist ja gerade die Vernachlässigung der erforderlichen Sorgfalt. Deine Formulierung macht einmal mehr keinen Sinn.
Levay
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hi,
neben allem was schon gesagt wurde:
Die Sätze im Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten - und auch für sonstige gerinfügige Owi - gelten von hause aus für eine Fahrlässige begehung der Tat. D.h. lässt sich der Aussage des Verkehrsteilnehmers entnehmen, dass er absichtlich einen Verstoss begangen hat kann der Poizeibeamte - sofern er das weiss was ich hier gerade aufschreibe - ein Anzeige fertigen und Ehöung vorschlagen.
Bei Verkehrsunfällen kämen natürlich noch Straftat bestände hinzu, wie Sachbeschädigung, Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr - je nach Sachverhalt.
D