Titel gegen eine Nutte

Nehmen wir mal an, ein Handwerker besitzt einen Titel über 1000€

Die Schuldnerin geht dem gewissen Gewerbe nach.

Auf gut deutsch es gibt Bareinnahmen.

Darf unser imaginärer Elektroinstallateurmeister auf den Antrag an die Verteilungsstelle
für GVz-Aufträge draufschreiben, daß eine Taschenpfändung sinnvoll ist wg dem

„Gewerbe“

und darf man verlangen, daß eine gewisse Uhrzeit sinnvoll ist. ???

die Dame ist nur Hobbyweise N… aber regelmäßig.

Herr Leenders

In Berlin bekommt man auf Anfrage von der Verteilungsstelle den zuständigen Gerichtsvollzieher genannt und kann ihn direkt beauftragen - ist ihnen sogar angenehmer, haben sie den Papierkram nicht.
Und mit dem GV ist genau so ein Gespräch möglich. Da kann man auch durchdiskutieren ob eine Pfändung in den Geschäftsräumen, in der Privatwohnung oder in beiden durchgeführt werden soll.
Die sagen einem auch, ob eine EV vorliegt oder ob man eine beauftragen sollt. Denn die meisten Schuldner sind bekannte langjährige Kunden.

gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Nehmen wir mal an, ein Handwerker besitzt einen Titel über
1000€
Die Schuldnerin geht dem gewissen Gewerbe nach.
Auf gut deutsch es gibt Bareinnahmen.
Darf unser imaginärer Elektroinstallateurmeister auf den
Antrag an die Verteilungsstelle
für GVz-Aufträge draufschreiben, daß eine Taschenpfändung
sinnvoll ist wg dem
„Gewerbe“

Ja,der GVZ ist sogar äußerst dankbar für solche Hinweise…

und darf man verlangen, daß eine gewisse Uhrzeit sinnvoll ist.
???

Nein,der GVZ ist in seiner Dienstausübung frei…aber wenn der Hinweis auf die „Uhrzeit“ eine „lohnende Vollstreckung“ in Aussicht stellt,wird
er diesen Hinweis natürlich dankbar folgen…

das ist reine theorie, pfändungen ins bargeld sind regelmäßig erfolglos, das ganz eine totalen wohnungsdurchsuchung gleich kommt, diese nimmt der gvz regelmäßig nicht vor, es sei denn er sieht einen direkten hinweis oder bekommt einen solchen,

und vielleicht hat sie ihre barschaft ja in irgendner „spalte“ versteckt :smile:

also hier muss der gläubiger völlig anders vorgehen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für alle Aw aber
Ist es ein Risiko auf den Auftrag zu schreiben welche Art von „Dienst“

erbracht wird denn die macht das ja „hobbyweise“ sprich eigendlich

illegal.

Verleumdung übele nachrede was auch immer als Aw seites der Schuldnerin mg wäre.

bis hin zur Erklärung der Aufrechnung …

besteht da ein Risiko oder ist sowas Wahrnehmen von eigenen Interessen und damit gerechtfertigt.

Denn die sagt immer ich habe nichts lügt offenbar.

Wie macht unser imaginärer Handweksmeister es richtig wie sollte es es formulieren ohne anzuecken.

Herr Leenders

Ist es ein Risiko auf den Auftrag zu schreiben welche Art von
„Dienst“

erbracht wird denn die macht das ja „hobbyweise“ sprich
eigendlich

illegal.
Verleumdung übele nachrede was auch immer als Aw seites der
Schuldnerin mg wäre.

absolut korrekt, rein rechtlich ist sie hausfrau, sonst nichts, teilst du dritten, dem gvz, mit das sie der prostitu… nachgeht und kannst das nicht beweisen, hat sie dich an den eiern!

bis hin zur Erklärung der Aufrechnung …

besteht da ein Risiko oder ist sowas Wahrnehmen von eigenen
Interessen und damit gerechtfertigt.

es muss von dir beweisbar sein. behauptungen kannst du aufstellen und vermutungen mitteilen, aber du musst dabei selbst das StGB einhalten, das du nicht abrutscht in üble Nachrede, Verleumdung, Rufschädigung

Denn die sagt immer ich habe nichts lügt offenbar.

Wie macht unser imaginärer Handweksmeister es richtig wie
sollte es es formulieren ohne anzuecken.

schwer formulierbar

Herr Leenders

er sollte das mit dem gvz nicht überbewerten, die pfändig ins beweglich vermögen bringt in der regel nichts ein. bedenke: ein schuldner der es soweit kommen lässt hat nichts mehr.

die zwangsvollstreckungsmaßnahme kann allenfalls dafür genutzt die abgabe der EV zu erzwingen, dann muss sie auspacken, d.h. macht sie über diese angeblichen „geschäfte“ keine angaben under handwerksmeister lässt sie überwachen (detektei) kostet! hat er sie der falschabgabe der EV überführt und dies wird mit 2 jahren freiheitsentzg bestraft, legt er ihr das dann vor (oder tut so, übler geselle) kocht er sie weich und sie wird die paar ocken rausrücken.

viel erfolg

Hallo,

das ist reine theorie, pfändungen ins bargeld sind regelmäßig
erfolglos, das ganz eine totalen wohnungsdurchsuchung gleich
kommt, diese nimmt der gvz regelmäßig nicht vor, es sei denn
er sieht einen direkten hinweis oder bekommt einen solchen,

wie kommst du denn auf diesen „Bolzen“ ???..

Sogenannte „Taschenpfändungen“ sind höchst erfolgreich,wenn der GVZ über entsprechende Informationen verfügt,wo der Schuldner
Bargeld verdient…
Das Problem ist meistens nur,das der Gläubiger nicht soo genau
beschreiben kann,wo der Schuldner Bargeld einnimmt…

Ich kann dir da mal einen Praxisfall schildern…
Eine Dame des „Horizontalen Gewerbes“…Sozialhilfe-Empfängerin…
aber fährt ein Mercedes S-Klasse Cabrio…(natürlich zugelassen auf einen anderten…)
Ein Gläubiger konnte dem GVZ den „Ort“ ihrer Tätigkeit nennen…
und du wirst es kaum glauben…als der GVZ dort (in Begleitung von der
„Grünen“ Staatsmacht) auflief, wurde „komischerweise“ die Forderung
sofort von dem Besitzer des „Etablissementes“ bezahlt und ein „2tes Wunder“…diese Dame war dort auch als „Reinigungsfrau“ ganz offiziell
am gleichen Tage angemeldet worden…

Jetzt aber auch das Gegen-Beispiel:

Wenn der GVZ einen Vollstreckungsauftrag für bestimmte „Straßen“ in seiner Stadt hat,dann weiss er,das da nichts zu holen ist…

Wohnungseinrichtung „Typ Gelsenkirchner Barock…aber Made in China 2005…also Wertlos…“…
Vater und Mutter um Morgens 10 Uhr zu Hause…
Die PET-Bierflaschen von ALDI stehen auf dem Wohnzimmertisch…

WAS glaubst du wäre bei denen zu holen??..selbt bei einer Taschenpfändung???..

Ich hatte es schon wiederholt geschrieben…
Der Gertichtsvollzieher kann kein Geld herzaubern…wo nichts zu Holen ist…ist NICHTS…

Die Bestimmungen in der ZPO über „Austauschpfändungen“ sind sowas von überholt…
Nehmen wir doch nur den Computer-Bereich…
die Preise für Neue PC-Systeme steigen…während die „Gebraucht-Preise“
immer weiter fallen…
Was also würde es bringen,wenn der GVZ einen 4 Jahre alten 1 Mega-Hertz PC beschlagnahmen würde,der bei einer Versteigerung gerade mal 40 € einbringen würde…aber Kosten von 120 € produziert hätte??
Da würde jeder Gläubiger ja nur noch am Bezahlen sein…denn schließlich muß der ja zunächst für alles aufkommen…