'Versand nach Zahlungseingang' zulässig?

Ist die Formulierung:
„Versand nach Zahlungseingang“ für gewerbliche online Händler zulässig, wenn angebotene Zahlungsoptionen Überweisung, paypal und Treuhandservice beinhalten oder muss das anders formuliert werden?

Hallo,

Ist die Formulierung:
„Versand nach Zahlungseingang“ für gewerbliche online Händler
zulässig, wenn angebotene Zahlungsoptionen Überweisung, paypal
und Treuhandservice beinhalten oder muss das anders formuliert
werden?

warum sollte das nicht zulässig sein? Es handelt sich dabei um eine Zahlungsbedingung, von der der Käufer vorher wußte und die weder unüblich noch überraschend ist noch den Kunden in unangemessener Weise benachteiligt.

Gruß
Christian

warum sollte das nicht zulässig sein?

Auf irgendeiner Rechtsseite habe ich mal gelesen, dass ein Verkäufer abgemahnt wurde, der die Formulierung „Versand nach Zahlungseingang“ verwendete. Der VK bot nur Bezahlung per Überweisung an und es ging irgendwie darum, dass der Käufer es sich dann nicht so leicht anders überlegen könnte, bzw. der Rücktritt vom Kauf erschwert würde – im Gegensatz z. B. zu Barzahlung bei Abholung oder Kreditkartenzahlung, die zurückgenommen werden kann. Leider weiß ich nicht auf welches Gesetz sich das bezog.

warum sollte das nicht zulässig sein?

Auf irgendeiner Rechtsseite habe ich mal gelesen,

Auf irgendeiner Seite habe ich mal gelesen, daß wir im Inneren einer Hohlkugel leben.

dass ein
Verkäufer abgemahnt wurde, der die Formulierung „Versand nach
Zahlungseingang“ verwendete. Der VK bot nur Bezahlung per
Überweisung an und es ging irgendwie darum, dass der Käufer es
sich dann nicht so leicht anders überlegen könnte, bzw. der
Rücktritt vom Kauf erschwert würde – im Gegensatz z. B. zu
Barzahlung bei Abholung oder Kreditkartenzahlung, die
zurückgenommen werden kann

Ein autorisierte Kreditkartenzahlung kann nicht einfach so zurückgenommen werden. Bei Barzahlung ist das irgendwie auch ein bißchen schwierig. Das „Argument“ kann also nur für den Eimer sein.

Leider weiß ich nicht auf welches
Gesetz sich das bezog.

Mein Tip: Unfug.

Gruß,
Christian

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Hallo,

Auf irgendeiner Rechtsseite habe ich mal gelesen, dass ein
Verkäufer abgemahnt wurde, der die Formulierung „Versand nach
Zahlungseingang“ verwendete. Der VK bot nur Bezahlung per
Überweisung an

an die Diskussion darüber kann ich mich auch erinnern.
Schau mal hier:
http://answercenter.ebay.de/thread.jspa?threadID=900…
und hier:
http://forums.ebay.de/thread.jspa?messageID=13017611…
und hier:
http://www.wortfilter.de/News/news919.html
und da auch noch:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-vorkas…

Gruß
Sue

Hallo,

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-vorkas…

das ist der Link, an den ich mich bei der Sachverhaltsbeurteilung am ehesten halten würde.

Gruß,
Christian

Danke Sue, das war es, was ich mal gelesen hatte, aber nicht mehr ganz im Kopf hatte. So weiß ich auch wieder die Begründung, warum Vorkasse bei Angebot mehrerer Optionen zulässig ist.