Wenn ich meinen bisherigen 630,- Job in
der Form weiterbehalten möchte (sozusagen
als mon. feste Einnahmequelle) was wird
mir da noch abgezogen ?
Gute frage… Ich bin als Student nur selbständig (also ohne weiteren 630,- DM Job) - und wenn der Gewinn im Jahr unter 12.000 DM (???) bleib, muß ich nix versteuern.
welche Rechte und Pflichten kommen auf
mich noch zu (ausser Gewerbeschein) ?
Steuererklärung machen (also auch Buchführung)!
Welche Kosten (ausser den
Anschaffungskosten für Material, etc.)
können noch auf mich zukommen?
Die Handelskammer kommt und will Geld, welches Du allerdings nicht bezahlen mußt, wenn Du unter einem bestimmten Jahresumsatz bleibst.
Wenn ich meinen bisherigen 630,- Job in
der Form weiterbehalten möchte (sozusagen
als mon. feste Einnahmequelle) was wird
mir da noch abgezogen ?
Gute frage… Ich bin als Student nur
selbständig (also ohne weiteren 630,- DM
Job) - und wenn der Gewinn im Jahr unter
12.000 DM (???) bleib, muß ich nix
versteuern.
Eben. Wenn ich aber den 630,- Job behalten möchte und das andere „nebenher“ zusätzlich machen möchte liege ich (so die Theorie) eben über den 12TDM.
welche Rechte und Pflichten kommen auf
mich noch zu (ausser Gewerbeschein) ?
Steuererklärung machen (also auch
Buchführung)!
Steuerberater?
Jemand hat mir erzählt, das das Finanzamt da auch Auskunft geben soll ?!