Aufklärungspflicht vs. Schweigepflicht

Hallo!
Ich bin heute im Gespräch mit meinem Freund zufällig auf das Thema gekommen, wie es sich mit der Aufklärungspflicht und Schweigepflicht bei Minderjährigen verhält.
Folgender (fiktiver) Fall:
Ein 14-jähriges Mädchen kommt zum Arzt und ist schwanger. Sie ist mündig und wirkt durchaus urteilsfähig. Sie will das Kind abtreiben lassen. Zeitlich wäre es noch kein Problem. Jetzt stellt sich aber die Frage: Müssen die Eltern informiert werden? Das Mädchen möchte es nicht.
Hab mal im Medizinergesetz gesucht und nur gefunden, dass unter 14 die Eltern einverstanden sein müssen mit Eingriffen und aufgeklärt werden müssen. Ab 14 wird die Person selbst aufgeklärt (über Risiken usw) und nur bei schwerwiegenden Eingriffen auch eine Einwilligung der Eltern nötig wird.

Nun zur eigentlichen Frage: Ist eine Abtreibung ein schwerwiegender Eingriff in dem Sinne, dass die Eltern informiert werden müssen? Oder muss der Arzt schweigen und darf den Eltern nicht mitteilen, dass die Tochter schwanger ist, wenn sie darauf besteht?

Obliegt es dem Arzt zu beurteilen ob das Mädchen urteilsfähig und reif genug ist, eine solche Entscheidung zu treffen, oder gibt es ein Gesetz, dass ihm da eine gewisse Handlung vorschreibt?

Vielen Dank im Voraus!
lg infi

Nun zur eigentlichen Frage: Ist eine Abtreibung ein
schwerwiegender Eingriff in dem Sinne, dass die Eltern
informiert werden müssen?

Ja

Oder muss der Arzt schweigen und
darf den Eltern nicht mitteilen, dass die Tochter schwanger
ist, wenn sie darauf besteht?

Nein

Obliegt es dem Arzt zu beurteilen ob das Mädchen urteilsfähig
und reif genug ist, eine solche Entscheidung zu treffen,

Nein

oder
gibt es ein Gesetz, dass ihm da eine gewisse Handlung
vorschreibt?

Ja

Vielen Dank im Voraus!
lg infi

Gern frieeda

Nachgehakt
Hallo!

Erstmal danke für die Antwort.
Wenn es nun also dieses Gesetz gibt, wie lautet es genau? Und gilt die Schweigepflicht also erst ab der Volljährigkeit des Patienten?

lg infi

Das geht schon eher in die Rechtsabteilung,
der Arzt braucht bei unter 18 jährigen immer die Einwilligung der Eltern (bei einem Abbruch; wogegen die Eltern die Tochter widerum nicht zu einem Abbruch zwingen können).
Ich würde der 14jährigen raten, sich zunächst an eine Beratungsstelle zu wenden. Diese sind an ihre Schweigepflicht auch im Beratungsfall gebunden.
frieeda

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch in Österreich? owT
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Keine Ahnung… aber die haben doch auch Rechtsv… tschuldigung: experten.
Und Berge.