Hallo!
Ich bin heute im Gespräch mit meinem Freund zufällig auf das Thema gekommen, wie es sich mit der Aufklärungspflicht und Schweigepflicht bei Minderjährigen verhält.
Folgender (fiktiver) Fall:
Ein 14-jähriges Mädchen kommt zum Arzt und ist schwanger. Sie ist mündig und wirkt durchaus urteilsfähig. Sie will das Kind abtreiben lassen. Zeitlich wäre es noch kein Problem. Jetzt stellt sich aber die Frage: Müssen die Eltern informiert werden? Das Mädchen möchte es nicht.
Hab mal im Medizinergesetz gesucht und nur gefunden, dass unter 14 die Eltern einverstanden sein müssen mit Eingriffen und aufgeklärt werden müssen. Ab 14 wird die Person selbst aufgeklärt (über Risiken usw) und nur bei schwerwiegenden Eingriffen auch eine Einwilligung der Eltern nötig wird.
Nun zur eigentlichen Frage: Ist eine Abtreibung ein schwerwiegender Eingriff in dem Sinne, dass die Eltern informiert werden müssen? Oder muss der Arzt schweigen und darf den Eltern nicht mitteilen, dass die Tochter schwanger ist, wenn sie darauf besteht?
Obliegt es dem Arzt zu beurteilen ob das Mädchen urteilsfähig und reif genug ist, eine solche Entscheidung zu treffen, oder gibt es ein Gesetz, dass ihm da eine gewisse Handlung vorschreibt?
Vielen Dank im Voraus!
lg infi