Wer haftet wenn Buch verloren geht?

hallo , eine frage: X hat bei einem bekannten buchversand im internet ein buch bestellt und heute kam der umschlag zerissen mit lieferschein aber ohne das buch innendrin an. wer haftet dafür? kann X von der Firma eine erneute Sendung des Buches verlangen oder sind die da fein raus weil wohl die post geschlampt hat? war wohl auch kein versicherter versand, da es eine büchersendung war.
danke für antworten.

Holla.

Nach meinem unmaßgeblichen Rechtsverständnis *NALIA* stellt sich der Sachverhalt folgendermaßen dar:

  • Der Vertrag zwischen Kunde X und Buchhandel B wurde nicht erfüllt.

  • B hat gegen die Post P ggf. einen Schadenersatzanspruch.

  • B müsste den ursprünglichen Vertrag durch Neulieferung erfüllen oder aber die Nichterfüllbarkeit beweisen (sollte bei Nicht-Unikaten schwierig sein).

  • X sollte den Schaden entsprechend reklamieren (und sich von der Post bestätigen lassen!).

Folgeschäden etwa des X, der das Buch für eine Prüfung dringend benötigt hätte, sind vermutlich ausgescholzen, da unversicherter Versand.

Gruß Eillicht zu Vensre

danke (owt)

so einfach ist das nicht.
leis mal in den AGB des Buch-Versenders was dort drinnen steht.
Es kommt drauf an, ob es sich um eine Bringschuld oder eine Schickschuld handelt.
Internetversand bedeutet in der Regel, dass der Verkäufer nur bis zur Übergabe an den Transporteur haftet. D.h. aber auch, dass der Buchhändler den Vertrag erfüllt hat.
Möglichweise muss aber auch die Post für den Schaden aufkommen.

gruß
andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

hier ist es etwas ausführlicher beschrieben:

http://209.85.135.104/search?q=cache:V5KihR_0_OoJ:ww…

Wenn das zu kompliziert ist, lies dir das Fazit am Ende durch.

Gruß, Niels

Hallo,

so einfach ist das nicht.

Doch.

leis mal in den AGB des Buch-Versenders was dort drinnen
steht.

Das ist in diesem Falle egal. Lies hier:
http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=news…
Unten zum §474: ‚Damit sind abweichende Regelungen in AGB unwirksam.‘

Internetversand bedeutet in der Regel, dass der Verkäufer nur
bis zur Übergabe an den Transporteur haftet. D.h. aber auch,
dass der Buchhändler den Vertrag erfüllt hat.

Eben nicht. Weil es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Dabei ist der Gefahrenübergang erst dann, wenn der Kunde das Paket bekommen hat.

Möglichweise muss aber auch die Post für den Schaden
aufkommen.

Was dem Kunden völlig egal sein kann.

Gruß
loderunner (ianal)