Hallo Versicherungsrechtler,
ich wurde aus dem Versicherungsforum hier in dieses Forum verwiesen
Es geht um den Versorgungsausgleich.
Ein Ehepaar wird sich trennen, möchte aber aus verschiedenen Gründen (noch) keine Scheidung.
Nun meinte ein versicherungstechnisch halbgebildeter Bekannter, daß auch ohne Scheidung ein Versorgungsausgleich ab einem Datum X ausgeschlossen werden kann, kannte aber die Details nicht.
Ist dem so, und wenn ja, wie kann so etwas durchgeführt werden?
Lepo
Hallo,
Bekannter, daß auch ohne Scheidung ein Versorgungsausgleich ab
einem Datum X ausgeschlossen werden kann, kannte aber die
Details nicht.
Ist dem so, und wenn ja, wie kann so etwas durchgeführt
werden?
meines Wissens kann der Versorgungsberechtigte schon auf einen Ausgleich verzichten. Allerdings geht das nicht bedingungslos.
Entweder per notariell beglaubigtem Ehevertrag (mind. 12 Monate vor Scheidung).
Mehr dazu hier:
http://www.anwalt-scheidung-online.de/versorgungsaus…
Ansonsten hier durchwühlen:
http://www.google.de/search?q=verzicht+versorgungsau…
Ohne recherchiert zu haben, meine ich aber mich zu erinnern, dass es in gewissen Fällen nicht so einfach geht (BGB), für den Fall eines klaren Missverhältnisses, bzw. wenn zu erwarten ist, dass der Verzichtende dann später hilfebedürftig würde. aber da habe ich nur was vages im Hinterkopf. Denn der Staat sichert sich natürlich ab um nicht finanziell für Leute einstehen zu müssen, nur weil sie gegenseitig auf ihnen zustehende Rechte verzichtet haben.
Marion