Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo,
weiß jemand, wie die Regelung beim LSTjahresausgleich bzgl. der Berechnung der Entfernungspauschale ist ?
Darf das Finanzamt zu meinen Ungunsten bei der km-Angabe der einfach gefahrenen km abrunden, obwohl man kfm. aufrunden müßte ? (z.B. bei 20,7 km nur 20 km anerkennen).
Vielen Dank.

Hallo,

ich weiß, es ist Wortklauberei, aber es gibt keinen Lohnsteuerjahresausgleich… Ist eine Einkommensteuererklärung. Genauer eine Antragsveranlagung (evtl jedenfalls).

Das FA darf die km abrunden, muß es sogar… nur die komplett gefahrenen km sind einzutragen, nicht mehr, nicht aufrunden.

Tüssi

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