Fotograf mit Kindergartenniveau

Hallo :wink:

Guten Morgen,

nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an:

Kind P ist Kindergartenkind. Fotograf H kommt in den Kindergarten und macht Fotos von den Kindern - auf einem Motorrad oder in einem Auto. Am Nachmittag werden noch Geschwisterfotos gemacht. Mutter M fragt den Fotografen, ob er P (der sich auf dem Motorrad fotografieren ließ) auch auf dem Auto fotografieren könne (anstatt eines Geschwisterfotos). (Jeder vernünftige Geschäftsmann hätte sich gefreut - wenn M das Foto in Auftrag gibt, nimmt sie es auch ab - bedeutet Umsatz - bedeutet Gewinn.) Wie auch immer, Fotograf war ausgesprochen genervt unfreundlich und pampig - und lehnte ab. Mutter M ist durchaus direkt und hat Fotograf H eine harte, aber im Ton nicht danebengehende mail geschrieben und ihm ihre Meinung gesagt. H hat die mail nie beantwortet.

Nun sind die Fotos an den Kindergarten geliefert worden und H bewies Kindergartenniveau im Quadrat. Er hat sich geweigert, P’s Fotos mitzuliefern, weil er Differenzen mit M gehabt habe. M kann nur den Kopf schütteln über so viel Blödheit von H … ist jetzt aber irgendwie auf Konfrontationskurs eingestellt.

M stellt sich jetzt die Frage, ob durch das Fotografieren ihres Kindes bereits eine Art Vertrag mit dem Fotografen entstanden ist und sie von ihm verlangen kann, daß er die Fotos zur Ansicht herausgibt. (Ob sie dann auch eines abnimmt, das steht auf einem ganz anderen Blatt …) Weiter stellt sich M die Frage, ob sie von H verlangen kann, daß er umgehend die Negative mit den Fotos ihres Sohnes vernichtet.

M würde sich über Eure Einschätzungen freuen.

Viele Grüße
Katzen-Mama

Hallo,

Nun sind die Fotos an den Kindergarten geliefert worden und H
bewies Kindergartenniveau im Quadrat.
M ist jetzt aber irgendwie auf Konfrontationskurs eingestellt.

H und M sollten sich zusammen in den Kindergartensandkasten setzen und Sandburgen bauen.
Da gehören sie imho BEIDE hin.

Kopfschüttelnde Grüße,
Tinchen

ist jetzt aber irgendwie auf Konfrontationskurs eingestellt.

Mami sollte im Kindergarten soviel Wehklagen und Zähneklappern erzeugen, daß der Fotograf ab jetzt einen Kunden weniger hat. Wenn Mami sich denn einfach nur Genugtuung verschaffen will.

Wenn es ihr aber darum geht Recht zu bekommen, dann schließe ich mich Tinchen kommentarlos an…

hallo.

Umsatz - bedeutet Gewinn.) Wie auch immer, Fotograf war
ausgesprochen genervt unfreundlich und pampig - und lehnte ab.

was ja - pampig oder nicht - sein gutes recht ist.

Nun sind die Fotos an den Kindergarten geliefert worden und H
bewies Kindergartenniveau im Quadrat. Er hat sich geweigert,
P’s Fotos mitzuliefern, weil er Differenzen mit M gehabt habe.

ich frage mich, ob sich das mit §275 absatz 3 BGB rechtfertigen läßt? ansonsten müßte doch M anspruch auf herausgabe der abzüge haben, oder nicht?

M kann nur den Kopf schütteln über so viel Blödheit von H …
ist jetzt aber irgendwie auf Konfrontationskurs eingestellt.

ich kenne viele Ms, die äußerst nett sind, solange alles nach ihrem gutdünken läuft. aber wehe, irgendeine kleinigkeit ist mal nicht mit ihrer denke vereinbar. dann stellt sich sehr schnell ein sehr harter „konfrontationskurs“ ein.

M stellt sich jetzt die Frage, ob durch das Fotografieren
ihres Kindes bereits eine Art Vertrag mit dem Fotografen
entstanden ist und sie von ihm verlangen kann, daß er die
Fotos zur Ansicht herausgibt. (Ob sie dann auch eines abnimmt,
das steht auf einem ganz anderen Blatt …)

tsts… also entweder besteht sie auf erfüllung des vertrags oder nicht.
natürlich könnte sie nachbesserung verlangen, wenn das bild nicht in ordnung ist, und wahrscheinlich könnte sie auch mit irgendeiner begründung versuchen, vom vertrag zurückzutreten.
ob das bild tatsächlich nicht in ordnung ist, müßte evtl. ein vom gericht bestellter sachverständiger klären. inwiefern subjektive kriterien überhaupt zur nachbesserung oder zum rücktritt berechtigen, müßte wohl der richter entscheiden.
das wäre dann der krönende abschluß dieser kindergartengeschichte.

Weiter stellt sich
M die Frage, ob sie von H verlangen kann, daß er umgehend die
Negative mit den Fotos ihres Sohnes vernichtet.

die negative gehören zunächst mal dem fotografen (es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart).
das „recht am eigenen bild“ greift hier nicht, weil die fotos ja nicht veröffentlicht werden und die aufnahmen nicht unbefugt angefertigt wurden.

gruß

michael

Hallo,

ich behaupte mal:

M müsste einen Anspruch auf die Bilder haben, weil M das eigene Kind zum Fotografieren gestellt hat, damit Sie anschliesend diese Bilder auch sich Kaufen kann, also Vertrag nicht erfüllt ! Möchte der Fotograf diesen Vertrag nicht mehr erfüllen verliert er wohl auch das Recht an den Bildern auch wenn diese nicht veröffentlicht werden ! Da wie oben schon geschrieben die Zustimmung nur aus dem Zwecke folgte damit M sich diese Bilder kaufen kann, ansonsten treffen sich wie Tinchen sagte H und M in Sandkasten :wink:.

Gruß

Hallo,
ianal.

Im allgemeinen läuft die Sache doch so ab:
es kommt ein Fotograf unbestellt in den Kindergarten / in die Schule. Er fotografiert alle Kinder, die sich nicht dagegen wehren, entwickelt Fotos, erstellt Auswahlmappen und übergibt diese den Eltern zur Auswahl von Fotos. Wer keine möchte, hat keinerlei Abnahmeverpflichtung.

Wenn ich das also richtig interpretiere, ist die Übergabe der Mappe an die Eltern ein Angebot. Und erst durch Bestellung der Fotos wird daraus ein Vertrag.
Ich sehe keinerlei Handhabe, eine Fotomappe vom Fotografen zu verlangen - erst recht nicht unter der Massgabe, später keine Fotos abzunehmen. Kein Händler ist verpflichtet, an jeden zu verkaufen.

Ebenso ist der Fotograf natürlich nicht verpflichtet, einen Auftrag zu speziellen Bildern anzunehmen. Wogegen er sich ja (wahrscheinlich wegen des erhöhten Aufwands unter Berücksichtigung der späteren Möglichkeit der Nichtabnahme der Fotos) auch gewehrt hat.

Ein Recht auf die Negative gibt es auch nicht, die gehören in jedem Fall dem Fotografen.

Aber: ianal.

Gruß
loderunner

M stellt sich jetzt die Frage, ob durch das Fotografieren
ihres Kindes bereits eine Art Vertrag mit dem Fotografen
entstanden ist

Wenn er entstanden wäre, hätte M die Fotos auf jeden Fall abnehmen und bezahlen müssen. War das das was Du wolltest ?

M die Frage, ob sie von H verlangen kann, daß er umgehend die
Negative mit den Fotos ihres Sohnes vernichtet.

Die Negative gehören auf jeden Fall dem Fotographen. Vernichten muß er sie auch nicht, aber nutzen darf er sie ohne die Erlaubnis der Eltern nur, wenn die Bilder so verfremdet sind, dass das Kind nicht zu erkennen ist.