Hund reißt Katze - Tierquälerei?

Hallo!
Angenommen, ein Hundebesitzer läßt seinen Hund auf einem Feldweg frei laufen, sie kommen an einem Bauernhof vorbei. In einem halboffenen Fenster ist eine Katze eingeklemmt, sie kann sich nicht bewegen. Der Hund springt zu ihr hin und reißt sie. Sie ist tot. Es kommt der Bauer und erstattet Strafanzeige wegen Tierquälerei, weil der Hundebesitzer nicht eingegriffen hat. Hat die Strafanzeige Erfolg? Spielt es eine Rolle, ob die Katze vielleicht schon tot war, bevor der Hund sie angegriffen hat? Nachträglich ist der Tod duch die Hundebisse sicher nicht mehr zu beweisen, nur, daß die Hundebisse tödlich wären.
LG Fritz

der hundehalter kriegt eine verwarnung wegen des ´´frei herum laufen lassen´´des köters–was ist der wert einer katze? ist das fenster auch beschädigt? der bauer muss auch aufpassen wegen der ´´eingeklemmten´´katze !!alles halb so wild–nur emotion!!

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Ich frage mich gerade, ob du der Hundehalter bist, und wenn ja, warum du dem tatenlos zugesehen hast…

Levay

Hallo,

der hundehalter kriegt eine verwarnung wegen des ´´frei herum
laufen lassen´´des köters–was ist der wert einer katze? ist
das fenster auch beschädigt? der bauer muss auch aufpassen
wegen der ´´eingeklemmten´´katze !!alles halb so wild–nur
emotion!!

alles halb so Wild, looooooooooooooooooooooool loooooooooooooooooool looooooooooooooooooooooooool alles Emotion, starke Einstellung !

Welche Frage mir durch den Kopf ging sicherlich ist der Hund aufs Privatgelände eingedrungen, wie sieht die Sache dann aus ?

Gruß

Hallo Levay,
ob ich der Hundehalter bin, ist in diesem Fall ja unerheblich. Es handelt sich (alles hypothetisch) um einen Jagdhund, ca. 35 kg, der einen ausgeprägten Jagdtrieb hat, und da der Hund schneller als der Halter war, war der Hund schneller bei der Katze als der Halter. Ein Eingreifen war nicht mehr notwendig, weil sicher der erste Biß genügt hat (wenn die Katze zu dem Zeitpunkt noch lebte). Stock, Revolver, Wasserschlauch oder ähnliches hatte der Halter nicht bei sich, um den Hund von seinem Vorhaben abzubringen.
Gruß Fritz

Ich frage mich gerade, ob du der Hundehalter bist, und wenn
ja, warum du dem tatenlos zugesehen hast…

Levay

Hallo,

Stock, Revolver, Wasserschlauch oder
ähnliches hatte der Halter nicht bei sich,

hatte er denn keine Leine dabei?

Gruß,
Christian

realistische einstellung–das wahre leben eben!!!

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ob ich der Hundehalter bin, ist in diesem Fall ja unerheblich

Klar. Aber interessieren darf mich dieser Aspekt ja trotzdem. Der Beitrag wirkt ein wenig so, als ob es diesem furchtbar fiktiven Hunderhalter nicht sonderlich Leid tut.

Es handelt sich (alles hypothetisch) um einen Jagdhund, ca. 35
kg, der einen ausgeprägten Jagdtrieb hat, und da der Hund
schneller als der Halter war, war der Hund schneller bei der
Katze als der Halter. Ein Eingreifen war nicht mehr notwendig,
weil sicher der erste Biß genügt hat (wenn die Katze zu dem
Zeitpunkt noch lebte).

Dann ist ja auch der Vorwurf des Katzenbesitzers, der Halter habe nicht eingegriffen, irrelevant. Denn so viel ist doch klar: Unmögliches kann das Recht nicht verlangen.

Stock, Revolver, Wasserschlauch oder
ähnliches hatte der Halter nicht bei sich, um den Hund von
seinem Vorhaben abzubringen.

Bedauerlich. Eine Hundeleine wäre ein guter Anfang gewesen. Immerhin ist ja die Rede von einem Hund mit einem ausgeprägten (!) Jagdinstrikt. Wie instinktlos muss der Halter sein, diesen Hund angesichts unzähliger Katzen in der Welt frei herumlaufen zu lassen?

Was die Strafbarkeit angeht, so könnte man u. U. an Sachbeschädigung denken und zwar an Sachbeschädigung durch Unterlassen. Dass bei der Strafanzeige praktisch was rumkommt, glaube ich allerdings nicht.

Levay

Hallo Fritz,

ich glaube nicht dass der Anzeige stattgegeben wird. Evtl. würde man den Hundehalter auffordern seinen gefährlichen Hund zukünftig nie mehr von der Leine zu lassen (es kommt auf das Land und Gebiet an, aber das ist sowieso keine gute Art einen Jagdhund im Feld und in Sichtweise eines Hofes - wo viel Viehzeug herumrennt - frei laufen zu lassen). Es könnte sein dass er eine „Abgabe an die Gerichtskasse“ zahlen muss und evtl. mit dem Hund eine Art „Psychotest“ durchstehen, da der ja offensichtlich ohne Vorwarnung der leblos eingeklemmten Katze sofort an die Gurgel ging.

Der Katzenbesitzer war ja wie ich das lese nicht am „Tatort“, oder? Also sind nur der Hund, die tote Katze und der Hundebesitzer „Zeugen“. Da der Kläger die höhere Beweislast hat und der Hundebesitzer den Tathergang ja beobachten konnte, die Katze offensichtlich schon leblos war - ist die Lage für einen eindeutigen Richterspruch nicht eindeutig - würde ich mal behaupten.

Der Hundebesitzer musst ja zur Anzeige gehört werden, wenn das vernünftig passiert und dargelegt wird, kann eigentlich nichts Schlimmes passieren (z.B. Wegnahme des Hundes oder sowas).

Tragisch ist es auf jeden Fall. Ein Hund, egal wie groß´sein Jagdinstinkt ist, sollte nicht einfach so einem anderen Tier an die Gurgel gehen und es reißen - sondern auf den Hundehalter hören, der den Hund ja sicher gerufen haben wird. Ich denke da ist Nachsitzen wichtig, damit das nie wieder passiert.

Grüsse
Helena

Hallo Helena,
der Bauer ist ja beim „Tatort“, einem Schuppen, der abseits des Hofes war, zufällig vorbeigekommen. Erst durch das Gekläff des Hundes ist er auf die hoffnungslose Lage seiner Katze aufmerksam geworden. Der Hundehalter hätte sich wohl kaum selbst angezeigt.

Der Katzenbesitzer war ja wie ich das lese nicht am „Tatort“,
oder? Also sind nur der Hund, die tote Katze und der
Hundebesitzer „Zeugen“. Da der Kläger die höhere Beweislast
hat und der Hundebesitzer den Tathergang ja beobachten konnte,
die Katze offensichtlich schon leblos war - ist die Lage für
einen eindeutigen Richterspruch nicht eindeutig - würde ich
mal behaupten.

Tragisch ist es auf jeden Fall. Ein Hund, egal wie groß´sein
Jagdinstinkt ist, sollte nicht einfach so einem anderen Tier
an die Gurgel gehen und es reißen - sondern auf den
Hundehalter hören, der den Hund ja sicher gerufen haben wird.
Ich denke da ist Nachsitzen wichtig, damit das nie wieder
passiert.

Da hast du recht, das wird bei einem 7jährigen Hund aber wohl sehr schwierig.
Gruß Fritz

Grüsse
Helena

Hallo Christian,
die Leine war natürlich dabei, aber bis der Hundebesitzer beim Hund war, war es schon zu spät.
Gruß Fritz

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verantwortungslosikeit…
Hallo Fritz,

der Bauer ist ja beim „Tatort“, einem Schuppen, der abseits
des Hofes war, zufällig vorbeigekommen. Erst durch das Gekläff
des Hundes ist er auf die hoffnungslose Lage seiner Katze
aufmerksam geworden. Der Hundehalter hätte sich wohl kaum
selbst angezeigt.

der springende Punkt ist - hat der Katzenhalter den „Mord“ mitangesehen und kann glaubhaft bezeugen dass der Hund die Katze aus reiner „Mordlust“ zu Tode gebissen hat (überspitzt gesagt)?

Es ist schon wichtig ob der Katzenbesitzer Augenzeuge war oder nicht. Wenn er den Tatort erst nach dem offensichtlichen Tode der Katze betrat, ist er kein Tatzeuge und seine Aussage beruht auf Vermutungen.

Und von mir persönlich kurz angemerkt: Beim lesen deiner Sätze kommt einem der Verdacht „wat gut dass der Hund gekläfft hat, sonst hätte der Bauer den Kadaver der armen Katze wohl erst bemerkt wenn die Maden sich breit gemacht hätten.“

Da hast du recht, das wird bei einem 7jährigen Hund aber wohl
sehr schwierig.

Es ist 1. nicht schwierig und hat 2. weder mit dem Alter des Hundes noch mit seiner Rasse zu tun. Bleib auf dem Teppich. Du sollst keinen T-Rex zum Schoßhündchen dressieren, nur einen Jadghund zum Gehorsam.

Wenn du dir einen Jadghund zulegst, musst du ihn erziehen und bist für alles was er anstellt - egal wie alt er ist - verantwortlich. Wenn du um seine Jugend und seinen starken Angriffswillen (die Katze wird ihn ja nicht gereizt und gelockt haben sie totzubeissen) weißt, ist es meines Erachtens fahrlässige Nachlässigkeit und Verantwortungslosigkeit von dir in der Nähe von Höfen deinen Hund ohne Leine herumrennen zu lassen. Das der Hund im Notfall schneller ist als du, das weisst du ja selbst und das Wissen darum hat dich nicht dazu bewegt ihn an die Leine zu nehmen. Ebenso würde jeder Jäger deinen Hund bei einer „selbstinszenierten Jagd ob seines stark ausgeprägten Instinkts“ abknallen, auch wenn du nur auf einem Feldweg unterwegs bist. Das ist dir schon klar, oder?

Willst du das riskieren? Also tu was für dich und deinen Hund und lerne mit ihm und seinem Instinkt umzugehen - oder gib ihn an jemanden der das kann und lege dir in Zukunft einen Basset zu. Den kannst du im Notfall überholen, weil er sowieso über seine Ohren stolpert beim rennen.

Grüsse
Helena

LOL
Als ob man eine Leine erst anlegt, wenn der Hund schon ausgerissen ist! Ich habe noch nie einen Hund gehalten, aber dass das Unsinn ist, weiß auch ich :smile:

Levay

Und von mir persönlich kurz angemerkt: Beim lesen deiner Sätze
kommt einem der Verdacht „wat gut dass der Hund gekläfft hat,
sonst hätte der Bauer den Kadaver der armen Katze wohl erst
bemerkt wenn die Maden sich breit gemacht hätten.“

Hallo Helena,
habe selbst schon 3 Katzenschicksale (ohne Hunde) miterlebt, in allen 3 Fällen konnten sich die Katzen nicht selbst befreien und starben einen langsamen Tod durch Innere Verletzungen, obwohl sie aus ihrer mißlichen Lage befreit wurden. Wenn der Hundehalter mit Hund nicht vorbeigekommen wäre, hätte wohl auch diese Katze das gleiche Schicksal erlitten (mit deinem geschilderten Szenario). Aber das gehört wohl mehr ins Brett „Haustiere“.
Ansonsten, wie schon gesagt, hast du Recht, der Hund gehört besser erzogen.
Gruß Fritz

Hallo,

die Leine war natürlich dabei, aber bis der Hundebesitzer beim
Hund war, war es schon zu spät.

ich war nur verwirrt, denn wenn eine Leine mit von der Partie war, hätte der Hund am anderen Ende dranhängen müssen. Zumindest in Deutschland herrscht eigentlich flächendeckende Anleinpflicht. Aber Du hast ja eine französische Email-Adresse…

Aber um auf die Frage zurückzukommen: Tierquälerei gibt es als eigenen Tatbestand nicht. Ein Verstoß gegen § 1 TierSchG ist zwar denkbar, aber dafür müßte der Mensch m.E. schon selbst schädigend tätig werden. Das, was da vorgefallen ist, würde ich unter „Natur“ subsumieren wollen. Ich kann aber auch nicht ausschließen, daß jemand aus der Geschichte eine Sachbeschädigung konstruiert.

Gruß,
Christian

Hallo Helena,

Da hast Du aber die rechtlichen Unbillen ganz, ganz stramm „zusammengefaßt“:

ich glaube nicht dass der Anzeige stattgegeben wird.

Ich auch nicht, denn die Staatsanwaltschaft gibt Anzeigen niemals „statt“, sondern leitet ein Ermittlungsverfahren ein (das vielleicht zur Anklageerhebung oder einem Strafbefehl führt) oder eben nicht.

Evtl. würde man den Hundehalter auffordern seinen gefährlichen Hund
zukünftig nie mehr von der Leine zu lassen (es kommt auf das
Land und Gebiet an, aber das ist sowieso keine gute Art einen
Jagdhund im Feld und in Sichtweise eines Hofes - wo viel
Viehzeug herumrennt - frei laufen zu lassen).

Das wiederum würde die Staatsanwaltschaft sicher nicht tun, denn dafür ist allenfalls die Ordnungsbehörde zuständig. Wenn man aber etwas von der Ordnungsbehörde will, muß man sich in der Regel auch an diese wenden. Und das funktioniert nicht mit der Strafanzeige.

Es könnte sein
dass er eine „Abgabe an die Gerichtskasse“ zahlen muss …

Ja, das kann in der Tat sein, dann nämlich, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet und wenn sie dabei zu dem Ergebnis kommt, dass sich der Hundebesitzer tatsächlich strafbar gemacht hat, und wenn die Schuld des Hundebesitzers zwar nicht geringfügig, aber doch noch so bemessen ist, dass das öffentliche Verfolgungsinteresse durch eine Geldauflage beseitigt werden kann, und wenn das zuständige Gericht zustimmt und wenn der Hundebesitzer zustimmt. Aber in der Tat: Es könnte sein.

und evtl. mit dem Hund eine Art „Psychotest“ durchstehen,

… was abermals Sache der Ordnungsbehörde und nicht der Staatsanwaltschaft wäre und was mit einer Strafanzeige auch nicht zu erreichen ist.

Da der Kläger die höhere Beweislast hat …

Auf eine Strafanzeige gibt es (vielleicht) ein Strafverfahren. Der, der es veranlaßt hat, ist der Anzeigeerstatter und diesen trifft überhaupt keine Beweislast, weil die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt. Nur im Zivilprozeß (welcher z.B. auf Schadensersatz gerichtet sein könnte, der aber keinesfalls mit einer Strafanzeige eingeleitet werden kann) gibt es einen Kläger, und dieser hat auch eine Beweislast. Diese Beweislast kann aber nur bestehen oder nicht bestehen; eine höhere oder niedrigere Beweislast gibt es nicht.

… und der Hundebesitzer den Tathergang ja beobachten konnte,
die Katze offensichtlich schon leblos war - ist die Lage für
einen eindeutigen Richterspruch nicht eindeutig - würde ich
mal behaupten.

Richtersprüche sind zwar nicht immer verständlich und auch nicht immer richtig, aber immer eindeutig. Der Versuch sie zu prognostizieren kann aber manchmal zu einem nicht eindeutigen Ergebnis führen.

Tragisch ist es auf jeden Fall. Ein Hund, egal wie groß´sein
Jagdinstinkt ist, sollte nicht einfach so einem anderen Tier
an die Gurgel gehen und es reißen - sondern auf den
Hundehalter hören, der den Hund ja sicher gerufen haben wird.
Ich denke da ist Nachsitzen wichtig, damit das nie wieder
passiert.

*uneingeschränktzustimm*

Wenn der Hundebesitzer seine Töle künftig anleint, reicht das aber auch.

Grüße,

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Hallo Christian,
die Leine war natürlich dabei, aber bis der Hundebesitzer beim
Hund war, war es schon zu spät.
Gruß Fritz
Hallo,

nur mal so zur Info, gut ausgebildete Jagdhunde (war doch so einer?) gehen freilaufend auf Jagden mit und hören auf Befehle z.B. durch Hundepfeifen. Das bedeutet für ein Eingreifen bei einem richtig ausgebildetem Jagdhund wäre es nicht zu spät, auch wenn er nicht angeleint war, denn die sollten aufs wort hören.
Ansonsten sollte der Hundebesitzer sein Tier wohl soweit kennen, das er weiß, das er sofort abhaut, sofern er was jagdbares erschnuppert.
Also schlußendlich bedeutet das für den Halter, anleinen das Vieh.
Als Tierquälerei würde eine Anzeige sicher nicht durchkommen, denn der Halter hat die Katze ja nicht totgebissen, aber es kann trotzdem zumindest eine Ordnungswidrigkeit daraus gestrickt werden. Mein Tip ginge so in Richtung mangelnde Aufsichtsplicht, Hund nicht angeleint bei Leinenzwang usw.
Aber wie wäre es sich gütlig mit dem Landwirten zu einigen. Die Katze war ja sicherlich keine megateure Zuchtkatze sondern irgendeine Hausmietze.
Gruß Memale

Hallo,

Stock, Revolver, Wasserschlauch oder
ähnliches hatte der Halter nicht bei sich,

hatte er denn keine Leine dabei?

Gruß,
Christian

sondern
irgendeine Hausmietze.

… an der vielleicht jemand sehr gehangen hat.

Levay

  • Katzenfreund -

Hallo Fritz,

wenn ich das bisherige so aufdrösele:

Da hat jemand einen Hund mit einem ausgesprochenen Jagdtieb und diesen offensichtlich nicht unter Kontrolle…dann hat der Hund an der Leine zu bleiben und Herr und Hund geeignete Schulungsmaßnahmen zu besuchen, damit beide etwas dazu lernen.

Es ist hier völlig unerheblich, ob die Katze alleine durch das im Fenster Hängenbleiben gestorben wäre. (Als Katzenhalter sollte man freilich schon wissen, dass gekippte Fenster immer potentielle Todesfallen für Katzen darstellen)

Der Hund ist auf Privatgrund eingedrungen und war vor allem ausserhalb des Einflußbereiches seines Halters…und genau das darf nicht sein!
Ein Hund der frei läuft muß immer abrufbar sein was bedeutet, dass vor allem der Halter wissen muß wie groß der Radius ist, in dem er noch Einfluß auf seinen Hund hat. Ein Hundehalter muß auch wissen, dass er vorausschauend mit seinem Vierbeiner unterwegs sein muß (wie beim Autofahren…man muß immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen und zu jeder Zeit sein Fahrzeug unter Kontrolle haben)
Weiß er das nicht ->ab an die Leine und zur Hundeschule.

Man könnte sich jetzt noch den Spaß erlauben die Katzenleiche obduzieren zu lassen, was nun tödlicher war…ob Bisse oder Quetschung/Strangulation…jaja diverse Unikliniken machen das sogar.
Giessen zum Beispiel.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass eine Anzeige je nach Wortlaut erfolgreich sein könnte.

Lass uns bitte wissen wie Deine fiktive Geschichte ausgeht.

Gruß
Maja

sondern
irgendeine Hausmietze.

… an der vielleicht jemand sehr gehangen hat.
keine Frage, aber mir ging es rein um den sachlichen wert, da man Emotionen selten bezahlt bekommt.

Memale (Tierfreund, egal ob Katze oder Hund)

Levay

  • Katzenfreund -