Schuldanerkenntnis

hallo wwww,

kennsz sich jemand mit dieser „vertragsart“ aus? ich hab ejemandem geld geliehen mit der vereinbarung dass er das geld in monatlichen raten unverzinst zurückzahlen kann. das ganze wurde schriftlich festgehalten mit der überschrift „schuldanerkenntnis“ (was besseres is mir damals nicht eingefallen). das ist jetzt 5 jahre her, die letzte rate kam 97 auf mein konto und seit dem nix mehr. verjährt das irgendwann? und wie krieg ich den dazu, endlich mal alles wieder rauszurücken? habs ja schon fast vergessen, aber jetzt könnt ich die kohle schon brauchen.

ich bedank mich schon jetzt mal für eure antworten
gruss steffen

(oder doch besser ein anwalt?)

hi,

muesste eine art darlehen sein, wenn natuerlich keine zinsen
vereinbart sind, dann eine leihe.

dein anspruch sollte normalerweise nach 30 jahren verjähren, wenn er nicht einer kürzeren verjährung (2 o. 4 jahre) unterliegt, das weiss ich grade nicht - wollen wir es nicht hoffen.

jedenfalls wurde die verjährungsfrist nach fälligkeit bei seiner
letzten zahlung unterbrochen und eine neue frist von X jahren lief neu an, also im besten fall letzte zahlung am xx.xx.97,
dann verjährung am xx+1.xx.2027.

versuche es doch auf die gute art (scheint scheinbar nicht zu klappen), dann versuche dich doch an einem Mahnbescheid. den gibts als formular in jedem schreibwarenladen, hinten ist ein katalog drauf (deine forderung hat eine nummer), der geht dann ans amtsgericht (kostet dich ein paar maerker), die stellen den dann zu, meist bekommen die schuldner dann die hosen voll und zahlen, wenn er sich nicht meldet, machst du aus dem mahnbescheid einen vollstreckungsbescheid und wenn er dann nicht reagiert, geht der gerichtsvollzieher los, oder er weigert sich, dann kommt es zum zivilprozess…

besser waere aber, du kontaktierst einmal einen anwalt, denn
wenn dir das geld wirklich zusteht, dann wirst du schon an dein geld kommen (oder ist er total abgebrannt?) - die kosten deines anwaltes traegt dann auch derjenige welche…

soweit

shob

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ich nochmal… was vergessen
wenn es nun aber ein darlehen war, geht ein
mahnverfahren nicht, dann gleich klage, oder
kennt sich hier jemand mit dem verbraucherkreditgesetz aus???

shob

danke erstmal. wie erkenn ich denn, ob das ein darlehen oder eine leihe war? und: wenn der abgebrannt ist, und es zum prozess kommt, dann seh ich wohl eh alt aus, oder? „greif nem nackten mal in die hose“ heisst es bei uns, dann hab ich wohl ganz verloren.
aber das mit dem mahnen wäre mal ne idee!

gruss

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danke erstmal. wie erkenn ich denn, ob das ein darlehen oder
eine leihe war? und: wenn der abgebrannt ist, und es zum
prozess kommt, dann seh ich wohl eh alt aus, oder? „greif nem
nackten mal in die hose“ heisst es bei uns, dann hab ich wohl
ganz verloren.
aber das mit dem mahnen wäre mal ne idee!

gruss

ich bin vielleicht doof!
habe nochmal nachgelesen, eine leihe kann nur sein, wenn du z.b. dein auto verleihst und GENAU dieses wiederbekommst. bei geld bekommst du ja nicht GENAU die selben scheine wieder, deswegen darlehen.

demzufolge entfaellt die möglichkeit eine mahnbescheid zu erlassen.

ich rate dir, wenn es viel geld ist, einen anwalt aufzusuchen, der wird dir sicherlich tips geben. ich dneke ein zivilprozess ist unausweichlich, aber manchmal reicht es ja, wenn nur ein rechtsanwalt schreibt, dann haben schon viele die hosen voll…

gruss

shob

Hallo Steffen,

mit einem Rechtsanwalt bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Die Idee, die Rückzahlungspflicht als Schuldanerkenntnis zu bezeichnen, ist so schlecht nicht. Man kann sagen, dass die Rückzahlungspflicht auf diese Weise bestärkt wurde.

Die Verjährungsfrist beträgt meines Wissens 30 Jahre (§ 195 BGB).

Ein Mahnbescheid ist auf jeden Fall eine sinnvolle Sache, weil mit ihm ein Gerichtstitel zu erlangen ist, der die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher über 30 Jahre lang ermöglicht. Ich würde aber abwägen, ob sich dieser Weg lohnt, das hängt wiederum davon ab, ob du die Zahlungsverpflichtung deines Vertragpartners eben durch Vorlage des Schuldanerkenntnisses belegen kannst und welche Summe noch aussteht.

Gruß, BeBro

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