Hallo,
inspiriert durch einen anderen Beitrag -Hund reißt Katze-
möchte ich hier folgende provokante Frage stellen.
Person A sieht das die Katze von Person B auf die Terrasse von Person C schleicht und den dort auf seiner Stange sitzenden Zuchtara (preisgekrönt super Gefieder usw.)angreift.Aufgrung eines Hüftleidens könnte Person A die Katze leider nicht retten.
Der Vogel stirbt bei dem Angriff an Herzversagen (ergab Untersuchung durch CSI Killerkatze).
Kann der Halter der Katze wegen Tierquälerei angezeigt werden ? Die Katze wurde im ganzen Ort gesehen und nie an der Leine geführt!
Wie viele Singvögel werden jedes Jahr von Katzen erjagt? Wer verklagt diese ganzen Katzenhalter?
Gruß und rettet die Vögel
Hi
anzeigen und verklagen kann man alles und jeden - ob’s was bringt…
Mal im Ernst. Wenn man weiß, dass irgendwo eine Katze frei herumläuft (ist nunmal deren Art, egal ob wild oder domestiziert) dann sollte man, gerade wenn man behindert ist, alles dafür tun, dass das Tier nicht an den wertvollen Zuchtara herankommt. Für so etwas gibt es z.B. Käfige und Volieren.
Hier wäre dem Vogelhalter eine nicht unerhebliche Mitschuld anzurechnen, wärend die Katze nur nach ihrer Natur (ja, das gibt es) gehandelt hat.
Gruß
HaWeThie
Ach ja: auch Singvögel leben in der Natur und müssen mit gefahren rechnen - auch wenn es Katzen sind.
Hallo,
dann sollte man, gerade wenn man behindert ist,
alles dafür tun, dass das Tier nicht an den wertvollen
Zuchtara herankommt. Für so etwas gibt es z.B. Käfige und
Volieren.
Ja, aber der es gesehen hat hat die Gehbehinderung ,nicht der Vogelhalter,bis der auf Schwung war wurde aus dem Ara ein Brathuhn.
Hier wäre dem Vogelhalter eine nicht unerhebliche Mitschuld
anzurechnen, wärend die Katze nur nach ihrer Natur (ja, das
gibt es) gehandelt hat.
Ist auch meine Idee, aber das gilt dann doch auch wenn ein Hund seiner „Natur“ folgt und eine Katze angreift.
Ach ja: auch Singvögel leben in der Natur und müssen mit
gefahren rechnen - auch wenn es Katzen sind.
Igel z.b. auch .Frage mich schon lange warum die so unvernünftig sind und immer die Autos umwerfen wollen.
Gruß Bernd
Worüber wunderst du dich? Das Ergebnis bei dem Hund war doch, dass wohl keine Strafbarkeit gegeben ist.
Levay
Hallo,
inspiriert durch einen anderen Beitrag -Hund reißt Katze-
möchte ich hier folgende provokante Frage stellen.
is ja total provokant…
Kann der Halter der Katze wegen Tierquälerei angezeigt werden
? Die Katze wurde im ganzen Ort gesehen und nie an der Leine
geführt!
Ja er kann angezeigt werden, aber nein es liegt kein Verstoss gegen das TierschutG (jedenfalls keine Straftat) oder StGB vor, Erklaerung siehe analog meine Antwort unten. Ggf. liegt irgendeine Owi nach irgendeiner Verordnung vor, die verbietet Katzen frei laufen zu lassen.
Zivilrechtl. Schadenersatzansprueche bleiben natuerlich bestehen.
Wie viele Singvögel werden jedes Jahr von Katzen erjagt?
Glaubst Du GOTT liest mit und antwortet Dir?
Wer
verklagt diese ganzen Katzenhalter?
Leider keiner, waere auch schwer moeglich, da die Singvoegel in niemandes Eigentum stehen.
Gruß und rettet die Vögel
Ich war schon immer gut zu voegeln…
DM
Hallo,
ich denke, man muss hier die allgemein üblichen Haltungsbedingungen der verschiedenen Haustiere in Betracht ziehen.
es ist z.B. üblich, Katzen als Freigänger zu halten, Aras aber nicht. Bei Hunden wiederum ist es üblich, sie angeleint zu führen und an Stellen, wo sie keine Gefahr darstellen abzuleinen.
Hunde kann man in viel weiterem Rahmen abrichten, dressieren, erziehen als Katzen.
Betrachtet man das von dieser Seite, so handelt der Arabesitzer fahrlässig, dass er im Bereich mit Freigängerkatzen seinen Vogel unbeaufsichtigt im Freien lässt, der Katzenbesitzer handelt normal, der Hundebesitzer entgegen seinem Wissen um den Jagdtrieb ebenfalls fahrlässig.
Gruß, Niels
Hallo ,
ich denke, man muss hier die allgemein üblichen
Haltungsbedingungen der verschiedenen Haustiere in Betracht
ziehen.
Allgemein üblich muss aber nicht richtig sein! Es ist z.B. inzwischen ja auch allgemein üblich mit Fahrrädern über rote Ampeln zu fahren, oder als Kraftfahrzeugführer nicht zu blinken.
Hunde kann man in viel weiterem Rahmen abrichten, dressieren,
erziehen als Katzen.
Das ist wohl war!!
Betrachtet man das von dieser Seite, so handelt der
Arabesitzer fahrlässig, dass er im Bereich mit
Freigängerkatzen seinen Vogel unbeaufsichtigt im Freien lässt,
Die eigene Terrasse sollte aber ein sicherer Ort sein.
der Katzenbesitzer handelt normal,
Aber verantwortungslos !
der Hundebesitzer entgegen
seinem Wissen um den Jagdtrieb ebenfalls fahrlässig.
Die Katzenbesitzer kennen den Jagdtrieb der Mietzen aber auch sehr genau, es ist ihnen nur in der Regel sch…egal was die Samtpfötchen bei Ihren Ausflügen machen.
Wo soll denn der Unterschied sein ob der Hund einen Hasen jagt, oder die Katze eine Amsel?
Mal abgesehen davon das Hunde es meist nicht so spaßig finden Ihre „Würste“ in Sandkästen zu verbuddeln.
Groß ist dann nur das Geschrei wenn Mietzi nicht mehr nach hause kommt.
Dann sind immer böse Jäger, Autofahrer oder sogar die ominösen Katzenfänger schuld, aber nie der Tierhalter der die Katze vor die Tür schubst.
So jetzt habe ich mir wieder den Zorn vieler Katzenfreunde zugezogen,
aber glaubt mir, ich kann Katzen sehr gut leiden .
gruß Bernd