Objekt schon tot, spielt das eine Rolle?

Hallo,
bei meiner Frage wegen der Katze kam ja nicht raus, ob es einen Unterschied macht, ob die Katze schon tot war oder nicht, als der Hund zubiß.
Würde mich trotzdem mal interessieren.
Wie sieht es denn in der Krimiszene aus? Also ein Mensch schießt auf einen anderen im Bett, gerichtsmedizinisch kann aber nachgewiesen werden, daß demselbigen schon vor Stunden die Kehle durchgeschnitten wurde, was der Erschießer im Dunkeln nicht gesehen hat. Ist der mit der Pistole genauso schuldig wie der mit dem Messer? Habe natürlich weder das eine noch das andere vor, mich interessiert nur die Antwort.
LG
Fritz

Laienantwort
Hi WYNMUCK,

da nach StGB bereits der Versuch einer Tötungshandlung, und der ist unter Beweislage dann ja wohl gegeben, strafbar ist, wird es wohl bei der Bestrafung für den Versuch des Mordes oder des Totschlags, oder einer versuchten Körperverletzung bleiben.

Wie das aussieht, wenn der Schütze wohl beweisen kann, dass er wusste, dass der Tote schon tot war, wird er wohl wegen der Waffe und ihrer Benutzung und Stöung der Totenruhe zur Verantwortung gezogen, bzw. weil er seiner Pflicht eine Straftat (das Massakrieren mit dem Messer, durch einen Dritten) anzuzeigen, nicht nachkam, weiß ich auch nicht.

Grüße

HM

Hallo,

Wie sieht es denn in der Krimiszene aus? Also ein Mensch
schießt auf einen anderen im Bett, gerichtsmedizinisch kann
aber nachgewiesen werden, daß demselbigen schon vor Stunden
die Kehle durchgeschnitten wurde, was der Erschießer im
Dunkeln nicht gesehen hat. Ist der mit der Pistole genauso
schuldig wie der mit dem Messer? Habe natürlich weder das eine
noch das andere vor, mich interessiert nur die Antwort.

das ganze nennt sich untauglicher Versuch. Passende Strafrechtsnorm:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__23.html

So sieht die passende Prüfung aus:
http://www.jura.uni-sb.de/CJFA/material/DStrafR/stra…

Gruß,
Christian

typische antwort von HM–habe auch mit einem HM zu tun–leider ist der überhaupt nicht mit diesem HM zu vergleichen!schade!

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Hallo!

Ist der mit der Pistole genauso
schuldig wie der mit dem Messer?

Nee, der mit dem Messer hat einen Menschen getötet, der mit der Pistole wird wegen Versuchs bestraft.

Gruß,

Florian.

typische antwort von HM–habe auch mit einem HM zu tun–leider
ist der überhaupt nicht mit diesem HM zu vergleichen!schade!

Wie meinen ? Mich deucht, du sprichst wirr.

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das sollte ein kompliment sein…

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das sollte ein kompliment sein…

Manchmal muss das dazugesagt werden :smile:

HM

… aber okay! | owT

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