Hallo Experten
Ich habe eine Festplatte gekauft, auf die der Verkäufer ein halbes Jahr Garantie gab, der Hersteller (IBM) jedoch 3 Jahre. Nach knapp über einem halben Jahr war die Platte futsch und ich habe sie an den Händler geschickt, der hat sie zu IBM geschickt. Die Platte scheint wirklich futsch zu sein, jetzt kommt ein Verrechnungsscheck über den den „Zeitrestwert“. Mal davon abgesehen, daß die einfach 25% des Kaufpreises einbehalten haben: Ist das korrekt? Wie komme ich an einen gleichwertigen Ersatz? Muss ich jetzt mit IBM verhandeln?
Hallo Ulrike
Vom Händler, der (nach eigener Aussage) :„Die Zeitwertgutschrift wurde vom Hersteller / Vorlieferanten an uns für Sie weitergegeben. Wir haben Ihnen dann einen Verrechnungsscheck erstellt.“ Also eine Weitergabe der Zeitwertgutschrift durch den Händler.
Gruß
Desaster
Hallo,
von wem hast Du den scheck bekommen, vom Händler oder von IBM?
Ulrike
Wenn die 3 Jahre Garantie Bestandteil des Kaufvertrages waren und der Händler damit geworben hat, dürfte diese Regelung unzulässig sein. Es sei denn, in den Garantiebestimmungen steht soetwas drin.
Meine Meinung: Billiger Trick. Viele Großhändler geben den Händlern solche Konditionen, diese werden dann von unseriösen Händlern an die Endkunden durchgereicht.
Hat dein Händler die Festplatte vielleicht von Macrotr… bezogen ??
Die machen soetwas ganz gerne …
Nicht akzeptieren…
Gruß
Matthias
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um das nochmal aufzudröseln: Die Gewährleistung ist gsetzlich geregelt (BGB ab § 459). Die Frist dafür beträgt (noch) 6 Monate ab Kaufdatum. In dieser Zeit hast Du bei Defekten, die Hersteller zu verantworten hat das Recht auf Minderung (Preisnachlaß), Nachbesserung (Reparatur oder Austausch) oder Wandelung (Geld zurück). In den allermeisten Fällen wird dieses Recht jedoch durch die AGB zunächst auf Nachbesserung (hier nur Reparatur) beschränkt.
Eine über die Gewährleistung hinausgehende Garantie ist freiwillig und kann vom Hersteller individuell gestaltet werden. Wenn in den Garantiebedingungen was von Rückerstattung zum Zeitwert drin steht, hast Du ein Problem. Das diese Art der Kundenpflege nicht besonders zu loben ist, ist ja wohl klar. Ein bißchen meckern kann da auf keinen Fall schaden.
Gruß
Christian
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