Haftung ausschließen bei Lieferverzug?!?

Hallo Experten,

in wie weit kann man in den AGB denn die Haftung bei Lieferverzug einschränken?!? Oft liest man ja von Pauschalen, wie Verzugsentschädigungen i.H.v. 3% des Lieferwerts, etc. Muss das so sein oder geht das zum Beispiel auch gänzlich ohne?
Vielen Dank vorab!

SUPERFLY

Ich schieb mich nochmal ne Runde nach oben! :wink:

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