Hallo Experten,
in wie weit kann man in den AGB denn die Haftung bei Lieferverzug einschränken?!? Oft liest man ja von Pauschalen, wie Verzugsentschädigungen i.H.v. 3% des Lieferwerts, etc. Muss das so sein oder geht das zum Beispiel auch gänzlich ohne?
Vielen Dank vorab!
SUPERFLY
