gerade höre ich, daß schäuble bzgl. des g8-gipfels eine „vorbeugende inhaftierung“ gewaltbereiter demonstranten „nicht ausschließt“.
wäre das wieder eine der üblichen schäuble-spinnereien, oder gibt’s für solche maßnahmen eine sichere rechtsgrundlage?
gerade höre ich, daß schäuble bzgl. des g8-gipfels eine
„vorbeugende inhaftierung“ gewaltbereiter demonstranten „nicht
ausschließt“.
wäre das wieder eine der üblichen schäuble-spinnereien,
Wieso Spinnereien, ist doch richig so…
oder
gibt’s für solche maßnahmen eine sichere rechtsgrundlage?
gerade höre ich, daß schäuble bzgl. des g8-gipfels eine
„vorbeugende inhaftierung“ gewaltbereiter demonstranten „nicht
ausschließt“.
wäre das wieder eine der üblichen schäuble-spinnereien, oder
gibt’s für solche maßnahmen eine sichere rechtsgrundlage?
Hi
Das nennt man auch Unterbindungsgewahrsam und ist im Polizeirecht der einzelnen Länder geregelt.
Unterbindungsgewahrsam muß umgehend durch ein Amtsgericht überprüft werden, spätestens innerhalb 24 Stunden. gegen die Entscheidung sind dann auch Rechtsmittel möglich. http://www.cilip.de/ausgabe/63/gewahr.htm
Gruß
Mike
gerade höre ich, daß schäuble bzgl. des g8-gipfels eine
„vorbeugende inhaftierung“ gewaltbereiter demonstranten „nicht
ausschließt“.
wäre das wieder eine der üblichen schäuble-spinnereien, oder
gibt’s für solche maßnahmen eine sichere rechtsgrundlage?
Ja.
Leider gibt diese den Einsatz beim Ausbau der A8 nicht her…
Schön, *solche* Bürger braucht das Land!
Bedingungslose Ja-Sager sind Schäuble & Co. die liebsten Untertanen.
Laß mich raten: Du hast nichts zu verbergen, ergo auch nichts zu befürchten?
Schön, *solche* Bürger braucht das Land!
Bedingungslose Ja-Sager sind Schäuble & Co. die liebsten
Untertanen.
Tatsaechlich hat Schaeubele lediglich bereits bestehende Rechtsvorschriften erwaehnt und deren restiktive Auslegung proklamiert. Weiter nichts.
Wenn Du das nicht verstehst, schuettel mal weiter den Kopf.
Kopf schuetteln die Leute zu sowas uebrigens meist solange bis irgendwelche Chaoten von ausserhalb IHR Auto vor IHRER Haustuer platt machen.
Tatsaechlich ist es absolut richtig Personen, die sich von vornherein als gewalttaetig outen in Gewahrsam zu nehmen um anderen einen friedlichen Protest zu ermoeglichen.
Laß mich raten: Du hast nichts zu verbergen, ergo auch nichts
zu befürchten?
Stimm, wuerde ich dort hin fahren wuerde mich garantiert niemand in gewahrsam nehmen muessen.
„richtig so“ halte ich für eine bedenkliche formulierung.
ich würde mit vorsicht sagen, vorbeugende inhaftierung „kann im (genau zu prüfenden) einzelfall angebracht sein“.
Dein Gestapovergleich hat dich schon vollkommen disqualifizert. Es geht hier nicht um „Uns passt Kritik nicht“, sondern um gewalttätige Ausschreitungen. Wie findest du es denn, wenn du deren Opfer wirst, hm?
„richtig so“ halte ich für eine bedenkliche formulierung.
Und das halte ich weder für Spinnereien noch für bedenklich sondern für richtig. Denn eine Rechtsgrundlage die mit dem GG im Einklang steht existiert wie bereits erwähnt. Diese enthält auch einen Richtervorbehalt - merkt man wenn man sie liest.
ich würde mit vorsicht sagen, vorbeugende inhaftierung „kann
im (genau zu prüfenden) einzelfall angebracht sein“.
Schaeubele hat nirgends erwähnt, dass der Einzelfall nicht geprüft werden soll. Das wäre rechtlich auch nicht zulässig.
Für bedenklich halte ich es vielmehr dieses entsetzten Aufschreien unbedarfter Bürger, wenn es um Polizeimaßnahmen geht.
Witziger Weise, würden die allermeisten Schreihälse selbst nie betroffener solcher MAßnahmen sein.
Trotzdem fürchten jetzt alle sie werden in Gewahrsam genommen, oder Omas Telefon wird abgehört.
Ich bin sehr, sehr gespannt wie es sich nach dem ersten Terroranschlag in einer deutschen Grossstadt verhält. Dann werden ganz sicher plötzlich Gesetze erlassen, die vorher völlig undenkbar schienen…
Du scheinst irgendwie nicht mitbekommen zu haben, dass unsere Gesetze Verfassungskonform sind - solange das BVerfG nicht anders urteilt.
Hat jemand Zweifel und wurden seine Grundrechte Verletzt, steht ihm ggf. der Weg bis zum BVerfG offen.
Ein Gesetz für die vorbeugende Ingewahrsamnahme existiert bereits - ich habe es genannt.
Solltest Du in Gewahrsam genommen werden, steht Dir der Rechtsweg offen.
sehr schön…das hatten wir doch schon einmal…
NUR das man damals wenigstens offen und ehrlich in Schwarzen
Mänteln rumlief…
Nichts kapiert…
Ich finde es höchst bedenklich,wenn Grundrechte immer mehr
beschnitten werden, NUR weil gewissen Herren Kritik nicht
passt…
dazu sage ich nur :
Sed quis custodiet ipsos custodes?
Man nennt die Wächter landläufig: Gerichte
Schon mal was von Gewaltenteilung gehört?
Wie „Gesetezstreu“ sich unsere Gesetzeshüter verhalten,zeigt
doch wohl die Gesetzwidrige Ausspähung von Computern seit
2005…
Hast Du auch nicht so ganz verstanden oder? Genau hier zeigt sich die Funktionalitaet des Systhems.
Die „onlinedurchsuchung“ erfolgte auf Grund von 102 StPO, weil angenommen wurde dies reiche als Rechtsgrundlage aus. Der BGH hat als Wächter über die Wächter diesen Eingriff für unrechtmässig und unzulässig erklärt…
Du scheinst irgendwie nicht mitbekommen zu haben, dass unsere
Gesetze Verfassungskonform sind - solange das BVerfG nicht
anders urteilt.
Das mag jetzt kleinlich wirken, ist aber wichtig: das stimmt so nicht, es stimmt lediglich, dass auch verfassungswidrige Gesetze gültig und anzuwenden (und damit natürlich auch zu vollziehen) sind bis sie durch das Verfassungsgericht aufgehoben wurden.